Alkoholverbot in einer Problemstraße - ist das erlaubt?

vom 10.10.2012, 09:29 Uhr

In Göttingen gibt es seit einiger Zeit größere Probleme in einer Straße in der Innenstadt. Es kommt jedes Wochenende zu Ausschreitungen von Jugendlichen unter Alkoholeinfluss. Dabei wird in Häusereingänge uriniert, sich geprügelt oder einfach so laut rum gegrölt, dass die Anwohner nicht schlafen können.

Dieses Phänomen ist auf eine Discothek zurückzuführen, die vor einem Jahr dort eröffnet wurde. Es war eher eine kleine Disco, aber dafür hat sie vor allem Jugendliche rein gelassen, was die anderen Discos nicht machen. Der Punkt ist aber, die Ausschreitungen finden weiterhin statt, obwohl die Disco schon längst wieder dicht gemacht hat.

Um den Krawallen Einhalt zu gebieten, hat die Stadt ein "Alkoholverbot" für diese Straße verhängt. Das heißt der Konsum von alkoholischen Getränken ist verboten und wird mit einem Ordnungsgeld bestraft. Ungeöffnete Getränke sind hingegen erlaubt. Nun befinden sich in dieser Straße auch Kioske, die von dem Verkauf von alkoholischen Getränken leben. Das Alkoholverbot schränkt sie also ein.

Rechtlich gesehen ist dieses Verbot sowieso nicht zulässig, es wurde auch schon Klage von einem Rechtsanwalt eingereicht. Was haltet ihr davon eine Alkoholbannmeile einzurichten? Ist das ein legitimes Mittel um die Ausschreitungen einzudämmen, oder ist das ein unverhältnismäßiger Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit, welche vom Grundgesetz garantiert wird?

» frankiskrank » Beiträge: 289 » Talkpoints: 15,61 » Auszeichnung für 100 Beiträge



frankiskrank hat geschrieben:oder ist das ein unverhältnismäßiger Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit, welche vom Grundgesetz garantiert wird?

Auf welche vom Grundgesetz "garantierte allgemeine Handlungsfreiheit" nimmst du hier Bezug, insbesondere dann, wenn man bedenkt, dass durch das Ausleben "allgemeine Handlungsfreiheit" hier massiv die Freiheit Dritter (nämlich die der Anwohner) beschneidet? Unverhältnismäßig würde ich diese Maßnahme nicht nennen, wenn tatsächlich regelmäßig davon auszugehen ist, dass in die Hauseingänge uriniert wird, Jugendliche "grölen" oder gar offene Gewalttätigkeiten ausgetragen werden.

Nur weil ein Anwalt gegen eine Verordnung Rechtsmittel einlegt und dagegen klagen möchte, heißt dies ja nicht, dass die von der Gemeinde beschlossene Maßnahme nicht zulässig wäre. Was den Umsatz und die Existenz der Kioskbetreiber angeht, denke ich, dass die Probleme sowieso erst aufkommen, wenn diese schon längst geschlossen haben. Ob hier das "Problempublikum" zur Stammkundschaft der Kioske gehört, ist ja auch nicht ausgemacht. Jedenfalls gibt es hier kein Recht auf Gewinn durch die Unternehmen. Die Kioskbetreiber könnten ja mal anbieten, für alle entstehenden Schäden aufzukommen, welche durch ihre vermeintliche Zielgruppe angerichtet werden.

Letztlich ist das Vorgehen der Stadt hier insofern sinnvoll, als das es eben der günstigste Weg ist. Natürlich könnte man das Gebiet auch durch massive Polizeipräsenz "befrieden". Das aber dürfte zu teuer kommen bzw. die Polizeiarbeit an anderen Stellen extrem erschweren. Da ist so eine "Bannmeile" sicher der einfachere Weg, auch wenn hier natürlich ein Kontrolldruck aufgebaut werden muss. Ein Verbot welches nicht kontrolliert wird, bringt nämlich nur Frust bei den Bewohnern und Hohn bei den Verursachern des Problems.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich finde, dass dies der falsche Weg ist. Man müsste die Einhaltung ja genauso kontrollieren wie die Einhaltung des Urinierverbots in Hauseingängen. Ich würde in diesem Fall eher die rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen und für solche Schweinereien kräftige Geldbußen verhängen und für wiederholte nächtliche Ruhestörungen auch. Den Alkohol können sich die Jugendlichen auch woanders holen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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