Mietwohnung und Einbauküche, wie viel dafür verlangen?
A hat kürzlich ein kleines Häuschen geerbt, was sie selbst nicht bewohnen kann. Daher würde A das Häuschen herrichten lassen und es mit einer angepassten Einbauküche vermieten. Die Einbauküche wurde noch von dem verstorbenem Großvater vor seinem Tod eingebaut und ist nun nicht gerade günstig gewesen, aber auch nicht so sehr teuer. Vieles hat der Großvater selbst gerichtet, da er handwerklich sehr geschickt war.
A möchte natürlich, dass das Häuschen an sorgfältige Leute vermietet wird, die auch Acht darauf geben. Für die eigentliche Miete hat sich A an den örtlichen Mietspiegel gehalten, aber A würde eben für die Einbauküche noch etwas mehr nehmen, damit diese Kosten auch abgedeckt sind beziehungsweise falls doch etwas kaputt geht oder ersetzt werden muss.
Kann A da eine Art Abschlag oder Aufpreis verlangen? Wenn ja, wie hoch in etwa? Sollte A sich für die Küche eine gesonderte Kaution zahlen lassen, um da eventuelle Schäden abgedeckt zu lassen?
Das kommt ganz drauf an, wenn die Küche ebenfalls nur vermietet wird, kann man dafür eigentlich nichts nehmen, weil sie dann ja immer noch dem Vermieter gehört. Wenn sie allerdings verkauft wird und nur die Wohnung vermietet wird, dann würde ich dafür Geld nehmen. Denn dann gehört die Küche dem Mieter und er kann sie, wenn er ausziehen möchte auch wieder mit nehmen. Wenn der Mieter die Küche aber eventuell gar nicht haben möchte geht das sowieso nicht.
Wenn ich der Mieter wäre, dann würde ich nicht mehr Miete zahlen wollten nur weil eine Einbauküche vorhanden ist. Einen Abschlag für die Küche zu verlangen halte ich für realistisch, wenn der neue Mieter noch keine Küche besitzt, dann wird er sie sicherlich gern zu einem angemessenen Preis abkaufen, das wäre dann ja schließlich eine Sache weniger um die er sich beim Einzug kümmern muss. Da könnte man sich ja mal erkundigen, was eine gebrauchte Küche dieser Qualität noch wert ist. Jeden Monat für eine gebrauchte Küche mehr Miete bezahlen würde ich aber wirklich nicht, dann könnte ich mir ja auch gleich eine neue kaufen, die ich nach meinem Geschmack aussuche, und bin, falls ich länger vorhabe dort zu wohnen, wahrscheinlich noch billiger dran.
Wenn A. sich an den Mietspiegel hält, dann ist die Einbauküche ja schon berücksichtigt. Beim Mietspiegel spielen ja alle möglichen Kriterien eine Rolle. Dann kann er nicht mehr verlangen. Eine normale Abnutzung muss er in Kauf nehmen und auch Reparaturen vornehmen, wenn solche anfallen.
Wenn er die Miete so verlangt, dass eigentlich keine Einbauküche drin ist, dann könnte er fragen, ob der Mieter die Küche kauft. Das wäre dann Verhandlungssache und die Küche gehört dann dem Vermieter und er müsste auch nichts reparieren, wenn etwas kaputt geht. Außerdem kann er dann verlangen, dass die Küche beim Auszug abgebaut wird. Ich fände es sinnvoller, sie zu verkaufen, als sie zur Mietsache zu machen. Aber das ist meine subjektive Meinung. Ich denke, dass man mit einer vermieteten Küche mehr Ärger hat, weil wieder ein Teil mehr zu warten ist.
Ich fände es schon unverschämt, wenn eine zusätzlich Kaution erhoben würde, weil in dem Haus eine Einbauküche vorhanden ist. Ich würde dann wohl eher nicht dort ziehen.
Allerdings wird es ja oft so gemacht, dass eben ein Kaufpreis für eine Küche festgesetzt wird, wenn diese dann eben vom Miete übernommen wird. Ansonsten sollte A eben die Küche im Mietpreis und der Kaution mit einrechnen, dass wird sicher im Mietspiegel auch irgendwo aufgelistet sein. Außerdem könnte A den neuen Mieter dann auch nahe legen, dass sie bitte pfleglich mit der Küche umgehen sollen, weil A eben sehr daran liegt.
In den Mietspiegeln ist die Miete für eine Küche leider nicht immer mit enthalten. Wobei in den Mietspiegeln zum Teil zwischen einfachen Wohnungen und luxuriöseren Wohnungen unterschieden wird. Und es sicherlich auch die Option zwischen möblierten und unmöblierten Wohnungen gibt. Nur ist die Wohnung weder möbliert, noch ist sie unmöbliert.
Hier gab es vor langer Zeit schon mal die Diskussion. Generell ist es in einigen Gegenden in Deutschland wohl Standard, Wohnungen mit Küche zu vermieten und in anderen Gegenden, ist die Küche Sache des Mieters. Deshalb sollte man generell solche Sachen nicht verallgemeinern.
Die Miete gilt generell eher dazu, Schäden durch den Mieter aufzufangen. Wie halt die normale Abwohnung. Klar dienst sie auch dazu, Gewinn zu erwirtschaften. Trotzdem hat ein Vermieter immer Kosten mit seinen Mietern.
Man kann durchaus eine Wohnung mit Küche vermieten und den Mietpreis generell höher ansetzen. Die Küche hat ja auch Geld gekostet. Davon mal abgesehen, entstehen dem Vermieter, wie auch dem Mieter, damit Vor- aber auch Nachteile. Falls in der mitvermieteten Küche etwas kaputt geht, muss der Vermieter die Reparatur bezahlen. Einfachstes Beispiel ist der Herd. Geht der kaputt, weil er eben alt ist oder weil was an der Elektronik nicht mehr stimmt, dann muss der Vermieter den Herd reparieren lassen, darf die Kosten aber nicht umlegen. Sollte der Herd ganz kaputt sein und es muss ein neuer Herd eingebaut werden, dann geschieht auch das auf Kosten des Vermieters. Und dafür darf er dann nicht mehr Miete verlangen.
Bedenken sollte man als Vermieter aber auch, dass eine Küche nicht ewig hält. Es gibt auch hierfür gesetzliche Regelungen. Sprich nach X Jahren kann die Küche wirklich abgewohnt sein und der Vermieter kann dafür dann nichts von seinem Mieter fordern. Wobei man generell für die Mietvermietung der Küchenmöbel kein Vermögen verlangen kann. Man kann sie quasi auf die zu erwartende Lebenszeit umrechnen, den Betrag durch die Monate teilen und so weiter.
Da die Kaution ja in der Regel maximal drei Monatskaltmieten sind und die Küchenmiete im Mietpreis mit enthalten ist, wird ja bereits Kaution bezahlt.
Wenn sich A ernsthaft mit dem Mietspiegel beschäftigt hat, dann sollte doch der Mehrwert einer Wohnung mit Küche bereits Berücksichtigung gefunden haben. Ansonsten wäre die Idee von A schon "aberwitzig", weil eine Küche - egal wie viel Herzblut drin ist oder wie teuer sie ist/war - immer ein Gebrauchsgegenstand ist, welcher sich "abnutzt". Wie kann man eine Küche im Verhältnis zu ihrem Neupreis bewerten, die z.B. schon fünf Jahre alt ist? Oder aber wie stellt sich der Vermieter (hier A) das Vorgehen vor, wenn der Kühlschrank kaputt ist. Wenn der Kühlschrank Bestandteil des Mietvertrages ist, dann muss zunächst A auch den Kühlschrank ersetzen! Ist A nicht dazu bereit bzw. fürchtet sich A vor der Arbeit bzw. dem Aufwand, dann sollte A versuchen, die Küche eben NICHT zu vermieten.
Die Rechnung mit einem Abschlag ist ja sowieso so etwas wie ein Lotteriespiel. Denn wenn bei den Mietern in den nächsten 10 Jahren nichts kaputt gehen würde, dann hätte A durch den Abschlag ja im Grunde eine neue Küche bezahlt bekommen. Geht aber gleich der Herd und der Kühlschrank kaputt und die Mieter ziehen nach nur sechs Monaten aus, dann fängt kein Abschlag den Ausfall auf. Die ganze Geschichte ist schlicht das, was gemeinhin "Unternehmerrisiko" genannt wird.
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