Muss ich meine alte Wohnung renovieren?

vom 05.10.2012, 22:10 Uhr

Bei mir steht demnächst ein Umzug an und in dem Zusammenhang stellt sich mir die Frage was oder ob ich überhaupt renovieren muss. Denn seit einigen Jahren gibt es ja in Punkto "Wohnungsrenovierungen bei Auszug" neue Regelungen. Wenn mich nicht alles täuscht, muss man nämlich nicht mehr zwingend die Wohnung weiß oder tapetenlos übergeben. Es sei denn, es wurde vorher vertraglich festgelegt.

Nun ist es so, dass ich in meiner Wohnung zwei verschiedene Farben benutzt habe. Die Küche und der Flur sind in einer hellen, gelblichen Pastellfarbe gestrichen und mein Schlafzimmer in einem dunklem betongrau und hellgrau. Das Schlafzimmer streiche ich noch weiß, das versteht sich, das Wohnzimmer ist weiß und nun frag ich mich, ob ich die Küche und den Flur auch streichen muss oder ob ich die die Küche und den Flur in der Pastellfarbe lassen kann? Laut Vertrag muss ich die Räume erst nach fünf Jahren renovieren, gewohnt habe ich hier aber nur drei Jahre.

Ist jemand von euch in letzter Zeit umgezogen und war mit der selben Frage konfrontiert? Wie waren eure Erfahrungen?

» Vancouver » Beiträge: 266 » Talkpoints: 1,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hast du schon nachgesehen, ob diesbezüglich etwas in deinem Mietvertrag steht? Steht nichts darin, dann ist es Aufgabe des Vermieters die Wohnung nach deinem Auszug zu renovieren. Dies kann im Mietvertag natürlich aber auch anders vereinbart worden sein und dann musst du wohl oder übel zum Pinsel greifen. Es gibt auch irgendwelche Regelungen, dass eventuelle Klauseln in Mietvertrag bezüglich deiner Renovierungspflicht auf eine bestimmte Weise formuliert sein müssen (beziehungsweise sind manche Formulierungen ungültig), falls dies bei dir der Fall ist würde ich aber einen Juristen oder den Mieterschutzbund noch einmal genauer fragen.

» nafti » Beiträge: 425 » Talkpoints: 13,52 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wie ich ja schon schrieb, sind keine bestimmten Regelungen im Vertrag vermerkt. Einzig die Regelung, dass man die Wohnräume nach fünf Jahren zu renovieren hat. Ich meine es bricht mir nun nicht das Genick, wenn ich auch in der Küche und im Flur noch mal den Pinsel schwinge aber wenn ich es auch umgehen kann, tue ich es natürlich auch, denn in der neuen Wohnung muss ich ebenfalls renovieren und das kostet ja auch alles Zeit, Arbeit und Geld.

Ich weiß zum Beispiel, dass man nach dieser "neuen" Regelung keine Dübellöcher mehr zuspachteln muss. Bei mir steht das jetzt nicht an, da ich nur vier Löcher gebohrt habe aber vier Löcher zuzuspachteln hat ja noch mal einen anderen Arbeitswert als renovieren.

» Vancouver » Beiträge: 266 » Talkpoints: 1,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Meiner Meinung nach gehören Flur und Küche auch zu den Wohnräumen, weil sie auch zur Wohnfläche bei der Berechnung der Miete gezählt werden. Sie müssten also auch mitrenoviert werden, wenn Wohn- und Schlafzimmer renoviert werden müssen. Löcher zuspachteln gehört zum Streichen immer dazu. Ob aber überhaupt renoviert werden muss, hängt vom genauen Wortlaut der Klausel ab. Da musst du dich beim Mieterverein oder im Internet informieren. Es gibt viele Seiten, wo das genau erklärt wird. Aber wenn die Schlafzimmer gestrichen werden müssen, dann auch der Flur die Küche und das Bad.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn Du schon länger als fünf Jahre in der Wohnung gewohnt und bisher nicht renoviert hast, müsstest Du wohl eigentlich die Wände streichen. Allerdings stellt sich natürlich die Frage, wer Dir wie nachweisen will, wann Du das letzte Mal renoviert hast. Also, wenn die Wände noch ordentlich aussehen, könntest Du es ja einfach mal drauf ankommen lassen.

Wegen der bunten Wände musst Du Dir eigentlich auch keine Sorgen machen, da diese nicht zwangsläufig gestrichen werden müssen, nur weil sie nicht weiß sind. Nur bei grellen Farben, die man dem Nachmieter nicht unbedingt zumuten kann, ist der Mieter in der Pflicht diese zu weißen. Was eine grelle oder unzumutbare Farbe ist, ist natürlich auch nicht immer ganz eindeutig zu sagen, aber ein Pastellgelb würde ich nicht als besonders schrill empfinden.

» Morla » Beiträge: 45 » Talkpoints: 3,74 »


@ Morla und Anlupa: Ich danke euch für eure nett gemeinten Ratschläge aber ihr habt meinen Beitrag bzw. meine Beiträge vermutlich nicht richtig gelesen oder nicht richtig verstanden. Möglich, dass ich mich auch zu ungeschickt ausgedrückt habe, daher helfen mir eure Beiträge nicht weiter.

Dübellöcher müssen nicht mehr zugespachtelt werden aber das war hier auch nicht primär das Thema, denn ich sagte ja auch, dass es auf die drei oder vier Dübellöcher nicht ankommt.

» Vancouver » Beiträge: 266 » Talkpoints: 1,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wir können nicht beurteilen, wie stark die Farben wirken. Aber im Grundsatz würde ich hier meinen, dass du streichen musst, sofern du die Wohnung nicht nachweislich in den Pastellfarben übernommen hast. Auch beim "grau" wäre ich mir nicht sicher, inwieweit das zu tolerieren ist. Im Zweifel ist auch hier ein streichen notwendig. Sicher notwendig ist es jedenfalls, wenn du die Farben gewählt hast. Du musst damit die Wohnung "nur" in dem Zustand übergeben, in dem du sie übernommen hast.

Richtig ist sicher, dass es unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, wann genau ein "Zurückstreichen" ein muss ist. Wenn die Farbe nicht außergewöhnlich ist, könntest du ja auch damit durchkommen. Wobei die Frage ist, ob du hier bereit wärst, einen Rechtsstreit zu riskieren. Und das müsstest du, weil der Vermieter vermutlich die Kaution einbehalten würde, wenn er mit dir hier nicht überein kommen würde.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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