Arbeitslosengeld II und Produkttests

vom 03.10.2012, 19:14 Uhr

A ist leider auf der Suche nach Arbeit und dadurch in den Bezug von Arbeitslosengeld II gerutscht. A bewirbt sich recht fleißig, sucht aber auch im Internet die Möglichkeit, Geld oder Waren zu erhalten, die legal sind. So ist A nun bei einigen Seiten für Produkttests angewiesen. A bewirbt sich auf Tests, die zu A passen und mit denen A auch etwas anfangen kann. Nicht immer hat A den Erfolg, aber A konnte schon einiges an Nahrungsmittel und Hygieneartikel ausprobieren.

Den Sachbearbeiter hat A zwar schon dazu befragt, ob so etwas meldepflichtig sei, aber der Sachbearbeiter konnte dazu auch nichts sagen. Solange A nicht ausschließlich damit sein Leben bestreitet, könne man da A auch nichts kürzen oder anrechnen. Und so hoch sind die Kosten auch nicht, die A dadurch einsparen würde.

A hat nichts schriftlich bekommen, sodass die Frage im Raume steht, ob A überhaupt daraus einen Strick gedreht werden kann? Sollte A einen monatlichen Pauschalbetrag errechnen und diesen dann mit angeben oder es einfach sein lassen?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich würde es einfach sein lassen, solange es keine teuren Produkte sind, die er da bekommt. Wegen ein paar Reinigungsmitteln und anderem Zeug wird ihm keiner etwas anhaben. Bei Produkttests muss man zudem im Internet etliche Umfragebögen ausfüllen. Somit wird durch die Tests auch Strom benötigt, den A berappen muss. Der eigentliche Gewinn ist demzufolge mehr als nur gering. Dazu kommt, dass Produkttests nie regelmäßig anfallen. Daher ist kaum von einem Einkommen die Rede. Ich würde daher gar nichts davon erwähnen.

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich hatte vor Jahren mal mit jemanden vom Finanzamt deswegen gesprochen, ob und wie man es bei der Einkommenssteuer angeben muss. Dort wurde es schlichtweg als Hobby eingestuft, da man nicht regelmäßig damit beschäftigt ist. Daher sollte sich da A nicht so viele Gedanken machen. Es sind auf den Monat mit Sicherheit nur Centbeträge, welche da als Verdienst angesehen werden könnten.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Über so eine Frage hätte ich mir an A´s Stelle gar keine großen Gedanken gemacht. Da ich selber bei einer solchen Produkttestseite angemeldet bin, weiß ich, dass man nur sehr unregelmäßig an solchen Tests teilnehmen kann. Ebenso sollte man, wenn man sich richtig mit diesem Thema befasst und richtig mitmacht, die meistens Artikel, die man dort bekommt, an andere weitergeben, um eben auch andere Meinungen zu diesem neuen Produkt zu sammeln. Man behält also nicht wirklich viel. Mal ist es zum Beispiel eine Waschmittelflasche, manchmal ein Kuchen. Das sind für mich auf jeden Fall keine Werte, die man irgendwo anmelden müsste.

Sollte die Produkttestseite eine Seite sein, wo man als einziger Tester eine etwas größere Sache testet, wie zum Beispiel einen Kinderwagen oder etwas dergleichen, würde das zwar einen größeren Wert bedeuten, aber dennoch erhält man solche Tests sicherlich nicht so regelmäßig, als dass man eine solche Nebenbeschäftigung anmelden müsste.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Man erzielt ja keinen regelmäßigen Gewinn aus einer bestimmten Tätigkeit, sondern bekommt nur Produkte zum Testen und da dies auch nicht regelmäßig passiert, weil man ja nicht immer alles testen darf, würde ich mir an der Stelle von A keinerlei Sorgen machen. Um eine Kürzung zu bekommen, müssen regelmäßige Geldeingänge verzeichnet werden oder hohe Summen, was hier ja nicht der Fall ist.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


A sollte das Nächste Mal genau überlegen, welche Informationen sie gegenüber dem Sachbearbeiter äußert. :) Wenn sie sich in einer Sache unsicher ist, sollte A lieber erst mal einen Freund oder andere Bekannte fragen.

Im Großen und Ganzen denke ich, A braucht sich keine Sorgen zu machen! Es sind ja nur Minimal-Produkte und zusammengezählt ergibt das alles ja kein Vermögen. Es sind ja nur Minimal-Produkte und zusammengezählt ergibt das alles ja kein Vermögen. Angelegenheiten bezüglich Ämter und Behörden müssten eigentlich immer dokumentiert werden bzw. Schriftverkehr erfolgen.

» zeitfrei » Beiträge: 79 » Talkpoints: 0,52 »


Anstelle von A würde ich mir da auch keine großartigen Gedanken machen. Es handelt sich ja nur um ein paar Produkttests, keine großartigen Gewinne. Ich bin ebenfalls auf mehreren Seiten für Produkttests angemeldet und durfte bisher nur drei Mal etwas testen. Da kann man wirklich nicht von regelmäßigen "Einnahmen" ausgehen. Außerdem hat A ja sogar einen Sachbearbeiter gefragt. A hat sich meiner Meinung nach also absolut nichts zu Schulden kommen lassen. Eine Bekannte von mit bekommt ebenfalls Arbeitslosengeld II und bekommt auch regelmäßig Lebensmittel von ihrer Mutter. Das hat sie beim Arbeitsamt aber auch nicht angegeben, weil sie einfach keine Notwendigkeit dafür sieht. Sie bekommt ja auch nicht jeden Monat Unterstützung von ihrer Mutter.

Ich sehe das Testen von Produkten nicht wirklich als Nebenbeschäftigung an. Ich habe innerhalb von einem Jahr Produkte im Wert von vielleicht 50 Euro testen können. Auf den Monat gerechnet ist das ein zusätzliches "Einkommen" von nicht mal 5 Euro - meiner Meinung nach ist das nicht der Rede wert. Es handelte sich um Kosmetikprodukte, Margarine und Weichspüler. Geld habe ich natürlich nie bekommen. Wenn man beispielsweise bei einem Verbraucherportal Testberichte schreibt und regelmäßig Geld dafür bekommt, wie zum Beispiel bei Ciao, würde ich das schon beim Jobcenter angeben. Bei den Produkttests ist aber keinerlei Regelmäßigkeit zu erwarten. Ich denke also nicht, dass da irgendetwas von Seiten des Jobcenters zu befürchten ist. Kürzen kann man A meiner Meinung nach absolut nichts!

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Ich würde sagen, dass es nicht angerechnet werden darf, sonst müsste ja auch die Tafel angerechnet werden und alle Prozente, die man spart. Solange es keine wertvollen Dinge sind, mit denen man spekuliert, kann eigentlich keiner etwas sagen. Ich habe die beiden Regale, die ich einmal von der Nachbarin bei deren Auszug geschenkt bekommen habe, auch nicht in meiner Einkommensteuererklärung angeben.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich bin bei keinem Panle angemeldet, bei welchem man an Produkttests teilnehmen kann. Die Anmeldung habe ich mir geklemmt, da man die meisten Produkte auch wieder zurücksenden muss. Außer natürlich Produktteste mit Margarine oder sonstigen. Aber selbst mit ihnen sehe ich kein Einkommen. Man spart sich, dieses Produkt selbst zu kaufen, benutzt es und braucht dennoch den Regelsatz, um über die Runden zu kommen.

Geld wird in aller Regel damit nicht eingenommen. Solange es dafür keine Möglichkeit der Auszahlung von Geld gibt, würde ich es nicht melden. Man kann sich ja dann meist andere Sachen aussuchen. Dazu gehören dann meist Küchenutensilien oder andere Sachen, die man für den Haushalt benötigt.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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