Steuerliche Regelungen zu Kinderbetreuungskosten
Wie sehen eigentlich die steuerlichen Regelungen zu Kinderbetreuungskosten aus? Kann man diese Kosten bei der Steuererklärung geltend machen? Wie viel würde das ausmachen, wenn man diese angibt? Bekommt man vom Staat einen Zuschuss bei der Kinderbetreuung? Wie hoch werden diese sein?
Die steuerliche Absetzbarkeit ist seit 2012 in § 10 (1) Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes geregelt: Bei Kindern unter 15 Jahren können zwei Drittel, maximal 4.000 Euro als Sonderausgaben angesetzt werden, d.h. diese maximal 4.000 Euro mindern den Betrag, von dem Steuern gezahlt werden. Bei älteren Kindern muss eine starke Behinderung vorliegen, die bis zum 25. Lebensjahr aufgetreten sein muss. Es geht hier nur um reine Betreuungskosten. Die Vermittlung besonderer Fähigkeiten wird ausgeschlossen. Darunter dürften wohl Klavierunterricht oder Reitstunden fallen.
Es gibt noch maximal 1.800 Euro Elterngeld innerhalb der ersten 15 Monate und das Betreuungsgeld von 150 Euro pro Kind bis zum Ende des 3ten Lebensjahres, wobei hierfür gewisse Voraussetzungen vorliegen müssen. Die Berechnung hierfür hängt stark vom Einzelfall bzw. vom vorherigen Verdienst ab und wird natürlich wird keine der beiden Leistungen zusätzlich zum Bezug von Sozialleistungen ausbezahlt.
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