Arbeitgeberzuschuss zu Kinderbetreuungskosten

vom 01.10.2012, 13:12 Uhr

A hat ein Kind und fängt nun wieder an zu arbeiten. A braucht eine Kinderbetreuung. Da sie keinen KiTa Platz bekommen hat, hat sie eine Tagesmutter, die auf das Kind achtet. Gibt es eigentlich vom Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss zu den Kinderbetreuungskosten? Ist so was gesetzlich geregelt? Oder muss A die Kosten alleine übernehmen? Wie hoch wäre ein eventueller Zuschuss, wenn ein Arbeitgeber diesen zahlen müsste?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet wäre, Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten zu bezahlen. Wenn überhaupt, sind diese Arbeitgeberzuschüsse vielleicht auch tarifvertraglich geregelt oder sind Leistungen auf freiwilliger Basis. Beantragen kann Frau A beim Arbeitgeber natürlich erst einmal alles, aber einen gesetzlichen Anspruch sehe ich in diesem Fall nicht.

» baerbel » Beiträge: 1517 » Talkpoints: 601,73 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Arbeitgeber sind nicht gesetzlich verpflichtet einen Anteil zur Kinderbetreuung zu geben. Wenn sie das machen, dann ist das eine reine freiwillige Leistung und folglich ist auch die Höhe sehr unterschiedlich und man kann darüber sprechen.

Aber eine Tagesmutter ist nicht teurer als eine Krippe ganz im Gegenteil. Denn diese kann man sich vom Jugendamt fördern lassen und dabei gehen die Gehaltsstufen weiter, wie lange man eine Förderung bekommt. Hier bekommt man aktuell eine Förderung gestaffelt nach dem Einkommen bis 4000 Euro Netto im Monat. Ein Krippenplatz würde nur gefördert werden, wenn man unter 1200 Euro netto verdient.

Somit sollte sich die Dame mal an das örtliche Jugendamt wenden und den entsprechenden Antrag stellen. Das ganze ist einfach, umfasst einen Fragebogne mit wenigen Seiten, dann muss noch das Einkommen nachgewiesen werden und die Tagesmutter muss mit einer Unterschrift bestätigen, in welchem Umfang sie das Kind betreut. Danach berechnet das Jugendamt wie viel sie an Förderung erhalten kann und zahlt die Förderung direkt an die Tagesmutter und man selbst trägt nur noch den Differenzbetrag. Als Beispiel würde hier eine Tagesmutter 70 Euro im Monat an Selbstbehalt kosten wenn man 1400 Euro netto verdient und man Alleinerziehend ist. Mit einer Krippe ist man ab 350 Euro im Monat dabei bis hin zu 850 Euro im Monat.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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