Dienstfahrzeug von Drittem zerstört - welche Vorgehensweise?

vom 01.10.2012, 10:49 Uhr

X ist Azubi und darf ab und an auf jeweilige Anordnung des Chefs das Dienstfahrzeug nutzen. Dieses wurde von X in einer Garage abgestellt, wo von einem anderen in Abwesenheit von X ein Totalschaden an besagtem Dienstfahrzeug verursacht wurde.

Wie ist nun der beste weitere Ablauf? Welche Versicherung ist zu kontaktieren? X's oder die desChefs? Der Chef meint nämlich X's. Anzeige wurde im Übrigen bereits erstattet.

» leasmom » Beiträge: 290 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Was hat X Versicherung mit dem Schaden zu tun? Das Fahrzeug muss eine Haftpflichtversicherung haben, die für Schäden Dritten gegenüber haftet, sollte eine Vollkaskoversicherung bestehen, kann darüber eventuell der Schaden oder ein teil davon abgerechnet werden.

X hat sich doch nichts zu schulden kommen lassen. Das Dienstfahrzeug wurde ja von X nicht widerrechtlich genutzt, sondern auf Anordnung des Vorgesetzten. Vorrausgesetzt, dieser durfte diese Nutzung auch anordnen, ist es demnach kein Fall für eine private Versicherung des X, sondern einer, der von der Firma bzw. deren Versicherung zu tragen ist.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Wenn ich das richtig interpretiere, dann wurde das Auto also während es in der Garage stand von einem anderen Wagen angefahren, d.h. es handelt sich um eine Doppelgarage? Oder wurde der wagen von einer anderen Person nochmal in der Garage bewegt und dabei ist der Schaden entstanden? Denn scheinbar saß X während des Entstehens des Schadens ja nicht im Auto und hat daher gar nichts damit zu tun. Beteiligt sind also nur die Haftpflichtversicherung der Firma, über die der Schaden läuft und die Versicherung desjenigen, der den Schaden verursacht hat.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Was für eine Versicherung von X sollte für einen Schaden aufkommen, den X nicht verursacht hat? Hier kann höchstens geprüft werden, zu welchem Zeitpunkt X fahrlässig gehandelt hat und es dadurch ermöglicht hat, dass der Unbekannte den Schaden anrichtet. Aber sobald der Wagen in der Garage (wessen Garage ist es denn eigentlich?) abgestellt wurde, dürfte X hier keine Schuld treffen. Viel mehr wird die Polizei versuchen, den Verursacher des Schadens ausfindig zu machen. Und der wird dann für den Schaden einstehen müssen. Eine Versicherung wird dem dann auch nicht helfen, sofern hier mutwillig ein Schaden angerichtet wurde.

In der Zwischenzeit wird der Chef die Kosten selbst tragen müssen. Sofern er eine Vollkaskoversicherung hat, die auch bei Vandalismus zahlt, kann er hier mit Geld rechnen. Ob dann Klauseln eine Rolle spielen, die die Fahrer einschränken, kann ich nicht beurteilen. Evtl. hat ja der Chef eine Einschränkung bei der Haftpflichtversicherung, dass nur er fahren darf. Oder Fahrer über 25 Jahre usw. Wobei dies dann letztlich nur im Haftpflichtfall gelten dürfte - und der liegt hier nicht vor!

Man muss nicht annehmen, dass wenn eine Person einen Schaden anrichtet, automatisch irgendeine Versicherung einspringt, und den Schaden begleicht. Hier sind oft die Eigentümer dran, die eben für ihr Eigentum haften. Und wenn der Verursacher gefasst wird, kann man dem die Rechnung stellen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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