Umzug und Post von der Bank geht an den Absender zurück
Herr A. ist vor kurzem umgezogen. Natürlich hat er bei der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag eingerichtet. Aber scheinbar klappt der nicht wirklich. Denn seine Bank hat Herrn A. wohl Kontoauszüge zusenden wollen und die gingen an den Absender zurück. Auf den zwischenzeitlich am Automaten gezogenen Kontoauszügen wird Herr A. darum gebeten, der Bank doch bitte seine neue Adresse mitzuteilen.
Nun wurden Herrn A. 20 Euro Gebühren für eine Adressnachforschung berechnet. Herr A. fragt sich aber, wann diese stattgefunden haben soll, da die Bank als einziges ihn, mit dem Hinweis auf einem Kontoauszug, um die neue Adresse gebeten hat. Noch dazu hat Herr A. ja einen Nachsendeauftrag, der müsste doch ausreichen? Oder wäre Herr A. verpflichtet gewesen, seiner Bank umgehend die neue Anschrift mitzuteilen?
Ich fange jetzt einfach mal mit der letzten Frage an um es mir selbst einfacher zu machen. Ja, Herr A. Wäre verpflichtet gewesen seiner Bank umgehend seine neue Adresse mitzuteilen. Gerade in dem oberen Beispiel kann ich verstehen das die Bank gebühren verlangt hat. Denn die Banken sind verpflichtet den Kunden die Kontoauszüge zukommen zu lassen.
Können Sie dies nicht, und müssen erst nach der neuen Anschrift nachforschen, finde ich es nur richtig das solche Kosten auf den Kunden (und somit den Verursacher) abgewälzt werden. Manche Banken sperren mittlerweile sogar kurzfristig das Girokonto wenn Briefe zurück kommen, um die Kunden sozusagen dazu zu zwingen an den Schalter zu gehen um die Adresse zu ändern.
Was den Nachsendeantrag angeht meine ich mal gehört zu haben das Briefe von Banken auf irgendwelchen gesetzlichen Gründen von der Post nicht nachgesendet werden dürfen. Zu tausend Prozent sicher bin ich mir allerdings nicht.
Manche Briefe haben im Fenster über der Adresse kleingedruckt Folgendes oder Ähnliches stehen: "Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück". Sprich, sie wollen vom Nachsendeauftrag ausgeschlossen werden.
Vielleicht wollen die Banken so verhindern, dass ihnen Kunden durch Umzüge abhanden kommen. Immerhin kann man ja auch im Minus sein. Da kann es sich schon mal lohnen, sich nicht zu melden, wenn man ins Ausland auswandert. Daher wird wahrscheinlich routinemäßig kein Nachsendeauftrag akzeptiert. Denn sonst würde man vielleicht monate- oder jahrelang nicht von der Nicht-Anwesenheit des Kunden erfahren.
Im Vertrag mit der Bank, den man bei Kontoöffnung unterschreibt, steht bestimmt drin, dass man eine Änderung der Anschrift unverzüglich zu melden hat. Das kann man etwas verzögern, wenn man sich gerade erst Kontoauszüge geholt hat und wenn man Glück hat und keine anderweitige Post von denen bekommt. Aber hat man Pech, muss man eben die Nachforschung bezahlen.
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