Was kann passieren, wenn man einfach Urlaub macht?
Herr A. hat rein fiktiv gesehen gerade eine Kündigung laufen. Das Beschäftigungsverhältnis würde zum 31.10. enden. Da Herr A. noch sieben Tage Resturlaub hat, würde er die gerne in der letzten Novemberwoche nehmen. Der Arbeitgeber sagt aber, er bezahlt den Urlaub aus, aber er darf keinen Urlaub mehr nehmen.
Mich interessiert nun, wie es in einem solchen Fall wäre, wenn der Arbeitnehmer (hier Herr A.), einfach die letzte Arbeitswoche nicht zur Arbeit kommen würde. Gekündigt ist er eh, beziehungsweise endet das Arbeitsverhältnis eh. Eine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung kann der Arbeitgeber deshalb nicht aussprechen. Aber mit welchen Konsequenzen könnte ein Arbeitnehmer in dem Fall noch rechnen?
Ich würde sagen, dass er das Recht auf den Urlaub hat. Man muss sich den Urlaub nicht ausbezahlen lassen. Meiner Meinung nach kann nicht viel passieren. Aber das ist natürlich meine Laienmeinung. Man müsste sich da genauer bei einem Arbeitsrechtler erkundigen. Vielleicht kann der Arbeitgeber ja Schadensersatz verlangen.
Auch wenn in Deinem Beispiel die Zeiten etwas durcheinandergeraten sind und Du sicherlich die letzten Tage im Oktober meinst, an denen Herr A seinen Resturlaub nehmen möchte, ist es grundsätzlich so, dass Urlaub gewährt werden muss, eine Ersatzleistung in z.B. einer Geldzahlung ist nicht vorgesehen.
Wenn sich natürlich beide Vertragspartner auf eine Auszahlung des Urlaubs einigen, ist das etwas anderes. Aber in dem von Dir geschilderten fiktiven Fall scheint es ja gegen den Willen von Herrn A zu sein, dass der Urlaub ausgezahlt werden soll. Demnach hat Herr A. das Recht, auf seinen Urlaub in Freizeit zu bestehen. Dies sollte Herr A. seinem Arbeitgeber unverzüglich und unmissverständlich mitteilen. Über den Zeitpunkt der Urlaubsnahme muss natürlich Einigkeit erzielt werden, in dem von Dir geschilderten Fall würde sich ja anbieten, den Urlaub ans Ende des Beschäftigungsverhältnisses zu legen.
Kommt keine Einigung zustande und Herr A. bleibt seinem Arbeitsplatz fern, kann der Arbeitgeber dies in seinen Unterlagen vermerken, bei einem eventuellen Arbeitszeugnis eventuell vermerken. Sollten ein neuer Arbeitgeber und/oder eine Behörde mit dem alten Arbeitgeber Kontakt aufnehmen, um über Herrn A. zu sprechen, würde dies eventuell auch zur Sprache kommen, natürlich dann in der Arbeitgeber-Version, die von der des Herrn A. abweichen kann. Herr A. sollte sich also bewusst sein, dass es eventuell zur Sprache kommt, arbeitrechtliche Konsequenzen seines alten Arbeitgebers hat er mit aller Wahrscheinlichkeit aber nicht zu befürchten.
Unerlaubtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz kann zur fristlosen Kündigung führen. Das bedeutet Herr A. muss mit einer geringeren Lohnzahlung rechnen, weil er dann nicht bis zum Ende des regulären Kündigungszeitpunktes beschäftigt ist und es droht ihm deswegen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
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