Wie Auszubildender fristlos kündigen?

vom 30.09.2012, 01:23 Uhr

Frau A. hat einen Betrieb mit 15 Angestellten. Außerdem bildet der Betrieb Auszubildende aus. So haben sie zurzeit auch eine Auszubildende B., die bereits seit einem Jahr im Betrieb ist. Die Probezeit ist also schon lang beendet.

Frau A. hat einen Freund, Herrn C. Privates und Geschäftliches versucht sie getrennt zu halten. Sprich Herr C. arbeitet nicht mit im selben Betrieb. Es bleibt aber nicht aus, dass Herr C. seine Partner von der Arbeit abholt. Ob die Angestellten das mitbekommen, weiß Frau A. nicht.

Herr C. bewohnt eine eigene Wohnung, aber Frau A. hat einen Schlüssel für die Wohnung. Nun kam Frau A. Abends zu Besuch und schloss mit ihrem Schlüssel die Wohnungstür von ihrem Partner auf. Im Schlafzimmer fand sie Auszubildende B. und ihren Partner im Bett vor. Frau A. verlässt natürlich wutentbrannt die Wohnung. Daheim überlegt sie, wie sie nun handeln kann.

Ein Ausbildungsvertrag ist ja nicht so leicht kündbar. Auf der anderen Seite sieht sie das Vertrauensverhältnis gestört und würde ihrer Auszubildenden eben gerne kündigen. Möglichst fristlos. Wie kann Frau A. hier am besten vorgehen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich befürchte, da hat Frau A keine Chance. Auszubildende unterliegen einem echt heftigen Kündigungsschutz. Gerade fristlos ist dies nur mit einer vernünftigen Begründung möglich. Da sich die Ausbildende im Betrieb nichts zu Schulde hat kommen lassen, wäre es nicht fair, ihr zu kündigen.

» Sunaika » Beiträge: 323 » Talkpoints: 3,50 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Das Privatleben von Frau A schein diese schon fast zur Geheimsache gemacht zu haben. Es ist natürlich so, dass es keinen Angestellten was angeht, ob Frau A in einer Beziehung steht oder aber auch mit wem. Hier muss sie sich aber nicht verstecken und kann natürlich davon ausgehen, dass sie gesehen wird, wenn sie ihr Freund abholt. Doch das sollte nicht das Problem sein.

Anders herum geht Frau A natürlich auch das Privat- und Liebesleben ihrer Angestellten und Auszubildenden nichts an. Schließlich, das wird im Ausgangsposting hervorgehoben, trennt sie privates von beruflichem. Das ist sogar sehr vorbildlich und eigentlich ein feiner Zug.

Jetzt ist es zu der misslichen Situation gekommen, dass ihr Freund mutmaßlich beim Abholen von Frau A in Kontakt zur vermutlich jungen und hübschen Auszubildenden gekommen ist und aus dem "sich sehen" und ein paar kurzen Wortwechseln ist wohl so viel mehr geworden, dass es für (mindestens) ein gemeinsames Liebesspiel gereicht hat. Das ist sicher ärgerlich für Frau A - offenbart aber auch die Charaktereigenschaften ihres Freundes. Denn es ist nicht anzunehmen, dass dieser bei anderen (jungen) Frauen zurückhaltender wäre. Egal, wie offen sich die Auszubildende selbst gezeigt hat, hat schließlich sie ihren Partner nicht betrogen (wenn man mal annimmt, dass sie ungebunden ist). Aber selbst wenn auch sie hier "untreu" gewesen wäre, würde das keine Rolle für Frau A spielen.

Frau A hat hier jetzt ihre Auszubildende und ihren Freund praktisch im Bett "erwischt" und dürfte nun sehr verletzt sein. Schon ist die Trennung zwischen privatem und beruflichen entscheidend und Frau A scheint eben doch nicht in der Lage zu sein, hier einen Trennstrich zu setzen. Denn das Problem mit ihrem Freund hätte sie unabhängig von der Auszubildenden. Selbst wenn sie diese (wohl aus Rache?) feuern würde, würde das nichts am Freund ändern. Ein erschüttertes Vertrauensverhältnis kann ich hier jedenfalls nicht sehen und wenn Frau A nun glühende Anhängerin des HSV wäre - die Auszubildende aber mit einem Fanartikel des FC St. Pauli gesehen werden würde - wäre das auch kein "Vertrauensbruch".

Frau A muss sich jetzt auf ihre Arbeit als Geschäftsführerin konzentrieren und muss versuchen, den unangenehmen Vorgang zu verdrängen. Jedenfalls dann, wenn es um die Auszubildende geht! Nach der Ausbildung muss sie diese ja nicht übernehmen. Aber der professionelle Abstand zur Bettgeschichte sollte hier wenigstens so lange Bestand haben, bis die Ausbildung zu Ende gebracht wurde. Eine legale und rechtlich abgesicherte Methode, die Auszubildende los zu werden, hat sie jedenfalls auf Grund so eines Vorkommnisses nicht! Verletzter Stolz ist einfach zu wenig, um hier beliebig wüten zu dürfen - und das ist letztlich wirklich gut so.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich glaube nicht, dass Frau A eine Möglichkeit hat, die Auszubildende zu entlassen. Ich finde es auch sehr wichtig und gut, dass das nicht so einfach möglich ist, denn hier ist schließlich nichts vorgefallen, das eine Kündigung rechtfertigen würde. Rache und Enttäuschung über die körperliche Untreue des Partners sind wohl keine ausreichenden Gründe, um eine Auszubildende vor die Tür zu setzen. Ich fände es auch sehr unprofessionell, wenn Frau A nun versuchen würde, die Auszubildende aus ihrem Betrieb zu bekommen. Zumindest die restliche Zeit der Ausbildung sollte Frau A sich zurückhalten, danach muss sie die Auszubildende nicht unbedingt übernehmen, denke ich.

Eine Kündigung wäre dann gerechtfertigt, wenn die junge Frau sich am Arbeitsplatz etwas hätte zu Schulden kommen lassen. Hätte sie zum Beispiel etwas gestohlen, wäre eine Kündigung angemessen. Falls die Auszubildende sich aber am Arbeitsplatz korrekt verhält und ihre Arbeit gut macht, gibt es keinen Grund für eine Kündigung. Wenn Frau A als Begründung höchstens verletzten Stolz oder Wut nennen kann, ist das ein bisschen wenig. Vielleicht sollte sie sich lieber an ihr selbstauferlegtes Ideal halten und Beruf und Privatleben wirklich voneinander trennen. Das scheint bei ihr ja doch nicht so gut zu funktionieren.

Ich frage mich überhaupt, warum Frau A sich hier scheinbar vor allem über die Auszubildende ereifert, wo das Problem doch eigentlich eher bei ihrem Freund zu suchen ist – sofern man bei ein bisschen Sex außerhalb der Beziehung direkt von einem Problem ausgehen möchte. Wenn man darin ein Problem sieht, weil man sich mit seinem Partner auf eine monogame Beziehungsform geeinigt hat, dann ist doch in erster Linie der Partner, der fremdgeht, für den Vertrauensbruch verantwortlich und nicht die Person, mit der er seine Hauptbeziehung betrügt. Selbst wenn die Auszubildende wusste, dass Frau A und Herr C ein Paar sind, muss sich die Auszubildende, Frau B, nicht zurückhalten.

Ich finde, dass jeder alleine für sich verantwortlich ist und dass Leute, die fremdgehen, das mit sich ausmachen müssen. Derjenige, mit dem sie den Partner betrügen, trägt überhaupt keine Verantwortung, selbst wenn er weiß, dass der andere eigentlich auch vergeben ist. Außerdem weiß man auch nicht, ob Herr C der Auszubildenden nicht vielleicht auch ganz andere Dinge erzählt hat. Vielleicht hat er ihr gesagt, dass die Beziehung zwischen ihm und Frau A schon beendet sei oder auf dem besten Wege dahin. Man weiß nicht, wie das alles abgelaufen ist und die Schuld nur der jungen Frau in die Schuhe zu schieben halte ich für ziemlich fragwürdig.

Übrigens sollte Frau A sich auch davor hüten, nun irgendwelche Gründe zu konstruieren, um den Ausbildungsvertrag kündigen zu können. Es wäre als nicht ratsam, dass sie nun zum Beispiel einen Diebstahl vortäuscht, indem sie der Auszubildenden irgendwelche Sachen in die Tasche steckt. So etwas wäre absolut daneben und bei allem Verständnis für die Situation von Frau A sollte diese auch auf dem Teppich bleiben. Der einzige Ansprechpartner bei ihrem Problem ist ihr Partner. Die Auszubildende spielt da keine Rolle.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Frau A kann natürlich Herrn C fristlos die Beziehung kündigen, aber die Arbeitsleistung von Frau B hat damit rein gar nichts zu tun.

Sofern Frau A nicht in der Lage ist hierbei Berufliches und Privates zu trennen, kann sie natürlich gemeinsam mit der Auszubildenen überlegen, ob es sinnvoll ist, wenn diese den Ausbildungsbetrieb wechselt, sofern sie dies möchte.

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» Trisa » Beiträge: 3272 » Talkpoints: 21,36 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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