Flachmannverkauf als Privatperson
Herr A. liebt den Karneval. Leider herrscht bei Herrn A. immer Geldmangel und die zu Fasching übliche Feierei kann sich Herr A. an sich nicht wirklich leisten. Deshalb sucht er bereits jetzt eine Möglichkeit, den Partyspaß dauerhaft und gewinnbringend zu finanziere und das mit möglichst wenig Aufwand. Nun hat Herr A. sich gedacht, es werden ja auch Speisen und Getränke auf den Faschingsumzügen verkauft. Er plant nun, auf den Faschingsumzügen nicht nur sich selbst, sondern auch andere Menschen, mit Alkohol zu versorgen. Da Flachmänner gut zu transportieren sind, dachte er an Flachmänner. Also so Sachen wie Jägermeister und so weiter.
Darf Herr A. als Privatperson auf Umzügen harte alkoholische Getränke verkaufen? Was muss er beachten? Welche Gesetze müsste Herr A. beachten?
Fugasi hat geschrieben:Darf Herr A. als Privatperson auf Umzügen harte alkoholische Getränke verkaufen? Was muss er beachten? Welche Gesetze müsste Herr A. beachten?
Meines Wissens nach müsste er dieses Vorhaben ziemlich sicher als ein Gewerbe irgendwo anmelden. Sich einfach an den Straßenrand stellen und die Flachmänner verkaufen, darf er keineswegs. Ich kann mich noch an eine Studentin erinnern, die in der Innenstadt wohnte und genau das auf einem Stadtfest betrieb: Sie verkaufte Getränke aus ihrem ebenerdigen Küchenfenster heraus und hat sich nichts dabei gedacht, das Ganze gestaltete sich wohl auch sehr lukrativ.
Aber schneller als ihr lieb war, kam dann jemand von Amts wegen vorbei und drückte ihr eine mächtige Geldbuße auf sowie natürlich ein sofortiges Verbot des Verkaufs. Aus Sicht der professionellen Händler, die hierfür ein Gewerbe angemeldet haben und brav Abgaben etc. zahlen, ist der Ärger über so einen schwarzen Verkauf ja auch verständlich.
Wenn er das ernsthaft vorhat und auf Nummer Sicher gehen will, sollte er sich bei seinem zuständigen Ordnungsamt vorher melden, was es alles zu beachten gibt, ich könnte mir vorstellen, dass die Hürden so hoch sind, dass er dann vielleicht sogar von seinem Plan absieht. Denn er braucht ja zum Beispiel mindestens eine Schank-Genehmigung, eventuell gibt es auch noch weitere Bestimmungen, die in so einem Fall greifen.
So leicht dürfte das nicht sein. Mal abgesehen davon, dass man eventuell ein Gewerbe anmelden muss, muss man auch eine Schranklizenz haben und auch einen Gesundheitspass zum Nachweis über die Aufklärung im Umgang mit Lebensmitteln. Ich denke, dass es da zu viel vorher zu machen gibt und dass das ja auch Geld kostet und sich deswegen nicht für ihn rechnet. Er sollte da vielleicht eine andere Lösung finden. Vielleicht kann er ja Überstunden machen oder etwas auf dem Flohmarkt verkaufen.
Neben den ganzen Vorgaben die man braucht um das Gewerbe anzumelden und auch solche Dinge zu verkaufen, braucht man auch eine entsprechende Genehmigung das ganze auf dem Umzug verkaufen zu dürfen. Denn dort sind die Auflagen noch strenger, als wenn man eine Kneipe betreiben möchte. Gerade wenn es sich dabei um Glasflaschen handelt könnte es bereits Probleme geben wegen der Möglichkeit diese als "Waffe" oder Wurfgeschoss einzusetzen.
Außerdem ist die Anzahl der Verkäufer auf solchen Veranstaltungen limitiert und man wird sich dort eher an die altbewährten halten, anstatt sich jemand neuen ins Boot zu holen. Die Vergabe der Plätze erfolgt teilweise Jahre voraus, da man sich darauf auch bewerben muss und die Fristen oftmals ein Jahr vorher bereits enden, würde es für das aktuelle Jahr wohl nicht mehr reichen.
Seinen Partyspaß kann man auch mit einem anderen herkömmlichen Job finanzieren. Denn so wie es sich im Eingangsthread ließt, wäre Herr A dann ohnehin sein bester Kunde und das eigene Feiern steht über allem anderen. Eine Selbstständigkeit bedeutet Arbeit, viel Arbeit. Leider ist das den meisten nicht bewusst und sie sind der Meinung, dass es einfaches und schnell verdientest Geld ist.
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