Probearbeiten nicht am Wohnort und die Kosten
Frau A. bezieht Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 2 Topf und hat sich nun bundesweit beworben. Ein potentieller Arbeitgeber hat nun ein Telefoninterview mit Frau A. gemacht und ihr angeboten, sie könnte eine Woche in seiner Firma Probearbeiten. Die Firma ist sehr weit vom Wohnort entfernt. Frau A. wäre also auf eine Unterkunft vor Ort angewiesen, die sie von ihren Leistungen nicht finanzieren kann.
Kann Frau A. bei der Arge nachfragen, ob diese die Kosten für die Unterkunft übernehmen? Hat da vielleicht schon jemand Erfahrungen mit gemacht?
Frau A muss vorher einen entsprechenden Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Dieser muss auch vor Antritt der Probearbeit bewilligt werden. Vor Ort wird Frau A dann noch eine Bestätigung benötigen, dass sie auch wirklich in dem beantragen Zeitraum dort war. Wichtig ist halt nur, dass Frau A rechtzeitig den Antrag stellt und dazu ist es sicherlich sinnvoll, wenn Frau A gleich selbst zum Amt geht um dort alles auszufüllen.
Meines Wissens übernimmt das Amt in solch einem Fall die Kosten von Fahrt und Unterkunft. Man muss eben alles recht zeitig beantragen. Für die Probearbeitszeit stellt der Arbeitgeber in der Regel eine Art Praktikumsvertrag aus. Wichtig ist auf jeden Fall die Unterschrift und ein Schreiben, dass der Arbeitgeber um die Probearbeit gebeten hat.
Der naheliegende Gedanke wäre doch hier, dem Arbeitgeber die Frage zu stellen, ob dieser nicht bereit ist, diese Kosten zu übernehmen. Schließlich ist die "Probearbeitszeit" von einer Woche die Idee der Arbeitgebers! Wenn ein Arbeitnehmer sich bereit erklärt, zum einen für den Job umzuziehen und wenn ein Arbeitnehmer sich bereit erklärt, für eine Woche "zur Probe" zu arbeiten (wozu gibt es denn eigentlich die Probezeit?) - vermutlich sogar ohne Entlohnung, dann sollte auch der Arbeitgeber zeigen, dass es ihm ernst ist und dieser nicht nur nach einer billig-willigen Ersatzkraft sucht, die eine mögliche Lücke von einer Woche schließen soll.
Natürlich bleibt dann auch der Weg, die Arbeitsagentur dafür zu gewinnen. Was natürlich immer vorher passieren muss - was wieder Zeit kosten kann. Doch sollte hier die Zeit vom potentiellen Arbeitgeber gewährt werden. Aber dennoch hätte ich z.B. Schwierigkeiten damit, mich auf einen Betrieb einzulassen, der ziemlich viel verlangt ohne Entgegenkommen zu zeigen. Entgegenkommen wäre eben das Angebot, für die Kosten während der "Probewoche" aufzukommen. Ich selbst würde eine Weigerung der Arbeitgebers hier auch nur einen Cent zu "investieren" so deuten, dass ihm das Anliegen auch nicht wichtig ist und in Wahrheit gar kein echter Job zu vergeben ist. Und wenn die finanzielle Situation des Unternehmens diese Ausgaben nicht ermöglichen, dann würde ich auch davon ausgehen, dass die Auszahlung der Löhne "schwierig" sein kann, was auch nicht für den Arbeitgeber spricht. Und damit gegen die massive persönliche Veränderung zu Gunsten eines solchen (unsicheren) Arbeitgebers.
Am Besten du gehst mal zur Arbeitsagentur und beantragst die Kostenerstattung. Dort bekommst du die Fahrt bezahlt und sicherlich auch die benötigte Unterkunft. Wichtig ist aber, dass es vorher passiert, sonst bekommst du nichts. Ansonsten würde ich den neuen Arbeitgeber, wie es hier auch geraten wurde, nicht damit belasten. Das macht keinen besonders guten Eindruck.
Ich würde auch vorschlagen, dass Frau A. sich mal bei der Arge erkundigt, ob ihr eine Rückerstattung zusteht. Denn meines Wissens nach kann man bei der Arge einen Antrag auf Kostenrückerstattung stellen. Frau A. sollte sich aber vor dem Antritt ihrer Reise zum Probearbeiten erkundigen und diesen Antrag stellen, denn im nach hinein wird es wohl schwierig sein, dass Geld von der Arge erstattet zu bekommen.
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