Was wird aus Angestellten, wenn Arbeitgeber stirbt?
Frau A. arbeitet in einem kleinen Betrieb mit fünf Angestellten. Der Arbeitgeber B. hat schon seit zwei Monaten keine Löhne mehr bezahlt. Eine Insolvenz wurde erwartet. Nun ist aber Arbeitgeber B. ganz plötzlich verstorben, obwohl er vorher kerngesund war. Die Nachkommen haben das Erbe ausgeschlagen, weil nur Schulden zu erwarten sind.
Frau A. und ihre Kollegen haben aber nun das Problem, dass sie eben seit Monaten schon kein Gehalt mehr bekommen haben. Nun waren sie beim Arbeitsamt und auch bei der Arge. Beide sagen, sie sind nicht zuständig, da ja noch ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht. Da der Arbeitgeber aber verstorben ist, kann sie bei niemand kündigen. Generell würden die Erben ja die Angestellten quasi miterben, da aber die Angehörigen das Erbe ausgeschlagen haben, wissen Frau A. und ihre Kollegen nicht, an wen sie sich wenden können. An wen können sich die Angestellten nun wenden? Einmal wegen der Kündigung, außerdem stehen ja auch noch Gehaltszahlungen aus.
Wenn nichts da ist, kann auch nicht gezahlt werden. Die Arbeitnehmer haben dann einfach Pech gehabt. Aber ich sehe es so, dass jetzt die Arge zuständig ist. Die Firma muss ja jetzt einen Status haben, das Erbe, bzw. die Schulden werden ja von einem Erbverwalter verwaltet.
Soweit ich weiß können die Arbeitnehmer beim Amtsgericht die Insolvenz melden. Damit kommt dann auch die Agentur für Arbeit wieder mit ins Spiel. Denn dann können sie Insolvenzgeld beantragen. Das wird zwar auch nur befristet bezahlt, aber immerhin bekämen sie erst mal Geld. Das Amtsgericht selbst wird einen Insolvenzverwalter für die Firma einsetzen, welche dann auch Kündigungen aussprechen kann.
Es ist dabei aber wichtig, dass die Firma beziehungsweise der Insolvenzverwalter kündigt, da sonst sperren bei der Agentur für Arbeit drohen. Beim Insolvenzverwalter müssen die Angestellten aber auch ihre Lohnansprüche geltend machen. Denn er muss die Firma abwickeln und alles zu Geld machen, was verkauft werden kann. Von den Einnahmen müssen dann die Schulden bezahlt werden und die offenen Löhne gehören eben auch dazu.
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