Vermieter möchte vor Einzug vom Mietvertrag zurück treten

vom 30.09.2012, 00:58 Uhr

Herr A. hat ein Mehrfamilienhaus und hat gerade für eine leerstehende Wohnung einen neuen Mieter gefunden. Kurz vorm Einzug stellt Herr A. nun fest, dass sein neuer Mieter Arbeitslosengeld 2 bezieht. Herr A. legt aber Wert darauf, nur an Mieter zu vermieten, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Kann Herr A. den Mietvertrag nun vor dem Einzug kündigen? Er hat zwar nicht danach gefragt, wie sein Mieter die Miete finanziert, fühlt sich aber ein wenig betrogen, da er seinen Mieter für einen Arbeitnehmer gehalten hatte.

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das Gleiche, was für den Mieter gilt, wie hier beschrieben Wohnung vor Einzug direkt wieder kündigen wollen gilt auch für den Vermieter. Wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, ist ein Vertrag zustande gekommen, der eben auch eingehalten werden muss.

Wobei es für den Vermieter noch schwerer ist einfach eine Wohnung wieder zu kündigen. Er kann nicht einfach hingehen und die Wohnung ohne einen triftigen Grund kündigen. Solange der Mieter die Miete zahlt und sich nichts zu Schulden kommen lässt und der Vermieter keinen nachweislichen Eigenbedarf hat, wird er diesen Mieter auch nicht so ohne weiteres los werden können.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Wenn man arbeitslos ist bekommt man die Wohnung doch bezahlt, also sind die Mieteinnahmen doch sicher oder sehe ich das falsch? Es ist außerdem so, dass man einen Vertrag eingegangen, den man nicht einfach so mal eben ignorieren kann. Man muss sich auch an so etwas halten und einen Mieter wird man eben auch nicht so leicht los.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Dumm gelaufen für den Vermieter. Schließt man einen Mietvertrag ab, erkundigt man sich doch vorher, was der Mieter beruflich macht, beziehungsweise wie er sein Geld verdient. Das Amt zahlt zwar die Miete, aber an den Mieter selbst, der sie dann weiter leiten muss, wie das bei Bekannten ist.

Wie schon geschrieben, ist der unterschriebene Mietvertrag natürlich bindend. Daran müssen sich beide, Vermieter und Mieter halten. Der Vermieter könnte im Einvernehmen mit dem Mieter ihm eine andere Wohnung suchen, die ihm zusagt. Ferner kann er ihm eine Abstandssumme zahlen, wenn er nicht in seine Wohnung einzieht. Ansonsten wird er ihn so schnell nicht wieder los, wenn er seine Miete pünktlich zahlt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



@Cid: Es gibt auch die Möglichkeit, dass Mieter und Vermieter zum Amt gehen und dort eintragen lassen, dass die Miete direkt an den Vermieter geht. Macht bei den Mietern einen Sinn, die selbst nicht mit Geld umgehen können. Aber das ist in dem Fall nebensächlich.

Wenn der Vermieter es versäumt nach den Einkommensquellen zu fragen, dann muss der Mietinteressent das auch nicht von allein erzählen. Da hat Herr A. einfach nur A-Karte gezogen und muss nun damit leben, dass er einen Mieter hat, der Leistungen von der Agentur für Arbeit bezieht.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^