Fahrtkostenrückerstattung und ALG 2 Bezug

vom 30.09.2012, 00:56 Uhr

Frau A. bezieht Arbeitslosengeld 2 und hat lange auf eine Bahnreise gespart. Nun ging bei der Reise einiges schief und sie hat sich bei der Deutschen Bundesbahn beschwert. Nun hat Frau A. einen Teil des Fahrpreises zurück erstattet bekommen. Außerdem zahlte die Bahn ihr eine Entschädigung. Der Betrag beläuft sich auf 150 Euro.

Alle Einnahmen müssen ja an sich beim Jobcenter angegeben werden. Wie ist das aber bei einer Fahrpreisrückerstattung, bei einer Reise, die durch den Leistungsbezieher finanziert wurde? Muss Frau A. den Betrag als Einkommen angeben? Immerhin erfolgte die Zahlung über ihr Konto und die Sachbearbeiter sehen den ja bei der Vorlage der Kontoauszüge. Wie kann sich Frau A. am besten verhalten?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Frau A sollte schon angeben, woher das Geld kommt und wie diese Erstattung entstanden ist. Ob diese Erstattung wie ein Einkommen gezählt wird, erschließt sich mir nicht. Den reinen Fahrpreis wird man Frau A an sich nicht berechnen können, da sie den ja bereits selbst bezahlt hat und erstattet bekommen hat. Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde ihr aber darüber hinaus auch ein wenig Geld gezahlt. Mag sein, dass es Ermessenssache ist, vielleicht auch, wie sich Frau A ansonsten verhalten hat, aber sie sollte letztendlich ehrlich sein und das Geld eben erklären. Damit ist sie auch aufgrund der Kontoauszüge auf der sicheren Seite.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


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