Rufbereitschaft ohne Vergütung?

vom 30.09.2012, 00:39 Uhr

Angenommen ein Arbeitgeber versucht seinen Mitarbeitern Rufbereitschaften vorzuschreiben. Diese sind im Arbeitsvertrag aber mit keinem Wort erwähnt und sollen wenn es nach dem Chef geht auch nicht extra vergütet werden. Ich nehme mal nicht an, dass er das darf, oder?

» leasmom » Beiträge: 290 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



eine Rufbereitschaft ist ja wie zusätzliche Arbeitszeit zu verstehen und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Chef dies ohne weiteres darf, Ich habe in meiner Firma ja auch hin und wieder Rufbreitschaft, aber diese wird auch zusätzlich vergütet. Freiwillig an einer Rufbereitschaft würde sicherlich unter diesen Bedingungen niemand teilnehmen. Ich würde mich hier sofort an einen Betriebsrat wenden, wenn denn so etwas in der Firma existiert.

» kowalski6 » Beiträge: 3399 » Talkpoints: 154,43 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Die Rufbereitschaft wird in kaum einer Branche noch bezahlt. Man ist ja während dieser Zeit auch nur gering eingeschränkt. Sollte man natürlich zu einem Notfall gerufen werden, dann wird diese Zeit dann auch vergütet. Aber nur weil man für den Fall der Fälle erreichbar sein muss, bekommt man keine Vergütung, da man ja trotzdem Freizeit hat.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Bei uns gibt es auch die Bereitschaft. Das heißt, bis 12 Uhr Mittags kann man jederzeit einen Anruf bekommen, dass man zur Arbeit muss. Es kann aber auch vorkommen, dass man an dem Tag zu Hause bleibt. Groß vornehmen kann man sich allerdings nichts, da man bis 12 Uhr am Telefon sitzen muss. Als Arbeitszeit bekommt man das Warten nicht vergütet. Die Bereitschaft wird als Freizeit angesehen. Ich erledige in der Zeit meistens die Hausarbeiten oder surfe im Internet. Gern mache ich die Bereitschaft nicht, weil man sich eben nichts vornehmen kann. Zum Glück kommt es bei mir eher nur selten vor, dass ich Bereitschaft habe.

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Punktedieb hat geschrieben:Die Rufbereitschaft wird in kaum einer Branche noch bezahlt. Man ist ja während dieser Zeit auch nur gering eingeschränkt. Sollte man natürlich zu einem Notfall gerufen werden, dann wird diese Zeit dann auch vergütet. Aber nur weil man für den Fall der Fälle erreichbar sein muss, bekommt man keine Vergütung, da man ja trotzdem Freizeit hat.


Also ganz so sehr ich das ehrlich gesagt nicht. Man ist ja doch in der Freizeitauswahl stark eingeschränkt, nicht zu sprechen von der Notwendigkeit immer ein Ohr beim Telefon zu haben (sozusagen), welche ja auch (und insbesondere) Stress darstellt. Somit halte ich die Aussage "man braucht ja eh nur erreichbar sein" für Augenauswischerei. Das ist kein "nur". Da soll mal der Chef ein paar mal auf rufbereit sein und sehen, ob er das dann nicht für vergütenswert hält. Und wohlgemerkt: Schlichte telefonische Erreichbarkeit reicht da selbstverständlich nicht.

» leasmom » Beiträge: 290 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich denke es ist schlichtweg nicht machbar, eine Rufbereitschaft zu vergüten. Ich meine als Arzt zum Beispiel muss man an gewissen Tagen auch in der Bereitschaft sein. Der Arzt kann ja trotzdem alles machen und man kann sich ja auch was vornehmen, nur eben keinen Alkohol trinken.

Es ist in meinen Augen schon Freizeit, und wenn man jede Zeit auf Abruf vergüten würde, dann würde man sich ja dumm und dämlich zahlen. Es ist nun mal keine Arbeitszeit, weil man wartet. Wie will man es auch vergüten? Mit demselben Stundenlohn, wie wenn man da wäre? Das würde ich unfair finden.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ramones hat geschrieben:Wie will man es auch vergüten? Mit demselben Stundenlohn, wie wenn man da wäre? Das würde ich unfair finden.

Nein, Arbeitszeit ist es wohl nicht. Freizeit ist es allerdings auch nicht. Vergüten würde ich es mit einer Pauschale pro Rufbereitschaft, so wie ich das auch aus meinem eigenen Berufsleben kenne. Die Höhe dieser Pauschale wäre dann natürlich noch zu vereinbaren das ist dann aber wiederum eine andere Frage.

» leasmom » Beiträge: 290 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Du schreibst ja nur allgemein von Rufbereitschaft. Um welche Branche es dir genau geht, schreibst du dabei nicht. Rufbereitschaft bei Ärzten funktioniert nämlich ein wenig anders, als bei einem Installateur. Denn die Ärzte sind da trotzdem im Krankenhaus und versehen Dienst auf Station. Dabei gewährleisten sie aber auch, dass die Notfallsprechstunde in dieser Zeit von ihnen bedient wird.

Ein Installateur hat quasi Freizeit und nur die Pflicht bei einem Notfall innerhalb einer Zeit X am Ort des Geschehen zu sein. Mein Nachbar, welcher bei den Wasserwerken arbeitet muss innerhalb von 45 Minuten dort sein. Er kann also ausgehen wie er möchte, aber muss eben nüchtern bleiben, da ja auch ein Auto dabei zu fahren ist. Aber wirklich eingeschränkt ist man nur bedingt, da man eben keine Reisen unternehmen kann. Im regionalen Bereich kann man aber bis auf den Alkoholverzicht tun und lassen was man will.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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