Vorfahrtsregelung in dieser Situation

vom 29.09.2012, 18:29 Uhr

Angenommen Autofahrer A hat am rechten Fahrbahnrand zwischen zwei stehenden Autos seitwärts eingeparkt und möchte nun vorwärts aus der Parklücke herausfahren. Auf der anderen Seite der Straße befindet sich ein Supermarkt mit angrenzendem Parkplatz. Die Ausfahrt des Parkplatzes befindet sich genau auf der Höhe von A’s Parklücke. Autofahrer B verlässt den Parkplatz und möchte von sich aus links abbiegen. Beide Autofahrer wollen also in dieselbe Richtung fahren.

Wer hat an dieser Stelle Vorfahrt? Die Autos auf der Vorfahrtsstraße sind in jedem Fall bevorrechtigt. Wer beispielsweise einen Parkplatz verlässt, muss zunächst das Verkehrsgeschehen auf der Straße, auf die er abbiegen will, beobachten und notfalls warten, um Autos vorbeifahren zu lassen. Genauso ist aber auch ein Autofahrer, der eine Parklücke am Straßenrand verlassen möchte, wartepflichtig. Auch er muss zunächst den rückwärtigen Verkehr beobachten, ehe er auf die Straße ausschert.

Gibt es für diese Situation eine bestimmte Regelung in der Straßenverkehrsordnung oder müssen die beiden Autofahrer miteinander Blickkontakt aufnehmen und sich verständigen, wer zuerst fährt? Ich habe meinen Führerschein erst seit zwei Monaten, in der Fahrschule haben wir diesen Sonderfall soweit ich weiß nicht behandelt. Aber da ich letztens in genau so einer Situation war und dem Autofahrer, der aus der Ausfahrt des Parkplatzes kam, Vorfahrt gewährt habe, würde ich nun gerne wissen, ob ich mich richtig verhalten habe.

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Puh, das ist eine gute Frage. Ich kann dir nicht sagen, wie die genaue Regelung in diesem Fall lautet, aber ich vermute fest, das der parkende Autofahrer A Vorfahrt hat. Ich meine mich zu erinnern, dass Autos, die von Privatparkplätzen herunter fahren und sich somit in den Straßenverkehr einordnen, gegenüber den sich im Straßenverkehr befindenden immer wartepflichtig sind.

Da Autofahrer A sich beim Ausparken auf der Straße im Straßenverkehr befindet, müsste dieser also vor dem vom Privatparkplatz herunterfahrenden Autofahrer B Vorfahrt haben, da sich dieser erst in den Straßenverkehr einordnet und somit in der Wartepflicht ist. Das ist meine Meinung und Überlebung, kein Wissen. Frag am besten mal einen oder deinen Fahrlehrer.

» benutzer7 » Beiträge: 2116 » Talkpoints: 49,80 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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