Regelungen zu Umgangsrecht nicht leiblicher Väter

vom 29.09.2012, 13:37 Uhr

A hat sich nach 6 Jahren von seiner Freundin getrennt. Das Kind von der Exfreundin von A ist 5 1/2 Jahre. Er war immer wie ein leiblicher Vater für das Kind und das Kind hat auch sehr an ihm gehangen. Nun weigert sich die Exfreundin von A, dass er das Kind sehen darf. Sie meint, dass er nicht der Vater ist und keine Rechte hat. Aber das Kind leidet darunter A nicht mehr zu sehen.

Gibt es eine Möglichkeit, dass auch nicht leibliche Väter ein Umgangsrecht haben? Wie kann er dieses durchsetzen? Wie lange zieht sich das hin? A hat Angst, dass das Kind ihm entfremdet wird. Wie viel Chancen hat A, dass er dieses Kind wiedersehen kann und ein regelmäßiges Umgangsrecht bekommt oder lohnt sich da der Kampf nicht?

Benutzeravatar

» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Person A kann nichts machen. Er hat keinerlei Rechte, was das Kind betrifft. Er kann nur darauf hoffen, dass die Freundin einlenkt und er das Kind dennoch sehen darf. Wenn sie das nicht will, dann kann er nicht einmal bei Gericht etwas erreichen. Anders wäre es, wenn beide nicht verheiratet gewesen wäre, das Kind aber ihm gehören würde. Dann hätte das nichteheliche Kind Anspruch darauf und auch der Vater, dass ein Besuchsrecht eingeräumt wird.

Da dieses aber nicht der Fall ist und er nicht der Vater ist, kann er leider nichts erreichen. Ein Umgangsrecht wird ihm nicht eingeräumt! Vor Gesetz ist er für das Kind nur eine „wildfremde“ Person, sodass kein Gericht ihm ein Umgangsrecht geben wird. Anders sieht es nur bei Verwandten aus, wie zum Beispiel Großeltern.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Wenn A wirklich nicht der leibliche Vater ist, kann er nichts machen. Denn ein Umgangsrecht steht ihm vom Gesetz her nicht zu. Auch wenn das Verhältnis zwischen A und dem Kind so war, als wenn sie verwandt miteinander wären. Wenn das Kind leidet, kann A hier nur an die Mutter appellieren und hoffen, dass sie darauf eingeht. Eben zum Wohl ihres Kindes.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^