Gibt es eine Kündigungfrist während der Probezeit?

vom 28.09.2012, 11:29 Uhr

Ich muss leider meinen Nebenjob kündigen, da ich nächsten Monat ins Ausland gehe. Ehrlich gesagt habe ich mit meinem Chef noch gar nicht darüber gesprochen wegen der Befürchtung, er hätte mich gar nicht erst eingestellt, da ich ja nur vorhatte, kurze Zeit zu bleiben. Nun werde ich kündigen und habe mir noch gar keine Gedanken über die Fristen gemacht und nach einem Blick auf meinen Arbeitsvertrag habe ich festgestellt "dass die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten". Soweit ich weiß, bedeutet das 30 Tage, aber wie lang sind die Fristen in der Probezeit? Es handelt sich um einen Minijob auf 400-Euro-Basis. Ich weiß, die Überlegung kommt etwas spät, aber bei meinem letzten Nebenjob hatte ich nicht einmal einen Arbeitsvertrag, sodass sich diese Frage bei mir bisher nie stellte.

Was würde eigentlich passieren, wenn die Kündigungsfrist so lange dauern würde, dass es zeitlich gar nicht mit meinem Abflugtermin passen würde? Angenommen, ich müsste bis Anfang November arbeiten, würde aber schon Ende Oktober fliegen, was würde dann passieren? Müsste ich dann mit einer Klage rechnen oder mein Gehalt einfach nicht ausgezahlt bekommen?

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Also wenn du heute noch kündigen würdest, dann hättest du die 30Tage doch noch. Ich weiß nicht, wie du auf Anfang November kommst.

Generell werden Kündigungsfristen während der Probezeit aber im Arbeitsvertrag direkt angesprochen. Ich kenne da Regelungen von fristlos bis zu zwei Wochen. Das ist auch gesetzlich festgehalten. Laut Paragraph 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann in der Probezeit, mit einer Frist von gerade mal zwei Wochen gekündigt werden. Wäre deshalb sicherlich sinnvoll, deinen Arbeitgeber schon mal zu informieren, dass du Ende des Monats aufhören möchtest.

Da du nun wohl den Hinweis, es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, in deinem Arbeitsvertrag hast, kannst du mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, da das die gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit ist.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Du musst also nicht die 30 Tage beachten. Rede doch einmal mit deinem Chef. Vielleicht findet ihr auch eine andere Lösung. Es gibt ja auch die Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag zu schließen.

» Pommeline » Beiträge: 189 » Talkpoints: 9,09 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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