Als Urlauber Angst vor Flugstreiks?

vom 27.09.2012, 19:59 Uhr

Ich werde im Januar endlich in den langersehnten Urlaub fliegen und hoffentlich zwei schöne und erholsame Wochen hinter mir haben, wenn ich wieder zurück in Deutschland bin. Nächste Woche sollen die Flugtickets endlich gekommen, obwohl ja bis Januar noch eine Menge Zeit ins Land streichen wird, kann ich hier drauf kaum warten, damit endlich alles in festen Händen ist. Da dies meine erste Urlaubsreise mit dem Flugzeug sein wird, habe ich natürlich ein bisschen Angst, was hier alles auf mich zukommen kann und auch bei dem, was alles schief gehen kann.

Erst vor gar nicht so langer Zeit gab es ja mal wieder einen Streik bei der Lufthansa. Immer wieder kommt es zu solchen Streiks und der Flugverkehr wird dadurch lahm gelegt. Hiervor habe ich natürlich am meisten Angst. Ich habe lange Zeit auf den Urlaub gespart und will natürlich am Ende nicht blöde da stehen und nicht weg kommen. Ich denke auch nicht, dass es besonders leicht werden wird, dann noch kurzfristig ein anderen Flug zu bekommen? Was wenn ich schon im Urlaub bin und es dann einen Streik gibt? Dann würde ich nicht wieder nach Hause zurück kommen und bin wohl möglich "Obdachlos" im Urlaubsort, da meine Hotelreservierung dann auch abgelaufen ist? Wer kommt in diesem Fall für die zusätzlichen Kosten auf? Was ist, wenn ich eigentlich in dem Zeitraum wieder arbeiten müsste?

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Du wirst auf jeden Fall nicht "obdachlos" sein, wenn gestreikt wird. Entweder Du wirst im Flughafen untergebracht oder in einem Hotel. Andere Möglichkeiten wird es dann nicht geben. Oft kümmern sich die Fluggesellschaften oder Dein Reiseveranstalter darum, dass Du eine entsprechende Unterkunft haben wirst. Bei Flugreisen ist immer an erster Stelle die Fluggesellschaft, an die Du Dich wenden musst. Wenn der Streik vor Reiseantritt beginnt, hast Du die Möglichkeit den Flug zu stornieren. Wenn Du auf den Flug nicht verzichten willst, dann kannst Du auf einen späteren Flug umgebucht werden.

Wenn Dein Flug mehr als zwei Stunden Verspätung hat, hast Du Anspruch auf Betreuungsleistungen. So wird Dir ein Telefonat, Mahlzeiten und Getränke kostenlos zur Verfügung gestellt. In der Leistung ist auch eine Übernachtung in einem Hotel inbegriffen, sodass Du das nicht selber zahlen musst. Solltest Du länger als fünf Stunden warten, hast Du das Recht auf die Erstattung des Flugpreises. Dabei steht es aber der Fluggesellschaft frei, ob sie Dir das zahlen oder Dir ein anderes Reiseticket in die Hand drücken, wie eine Bus- oder Bahnfahrkarte. Auf eine Ausgleichszahlung hast Du keinen Anspruch. Sollte bei einer Pauschalreise allerdings der Flug annulliert werden, kannst Du Ansprüche bei der Reisegesellschaft erheben.

Wenn es absehbar ist, dass Du nicht rechtzeitig wieder zur Arbeit kommst, musst Du dem Arbeitgeber benachrichtigten. Vom Gesetz her ist aber der Arbeitgeber im Recht, sodass dieser immer verlangen kann, dass Du rechtzeitig auf der Arbeit bist. So musst Du als Arbeitnehmer alles daran setzen, dass Du pünktlich erscheinst. Du musst Dich um andere Transportwege kümmern. Wenn du alles unternommen hast und dennoch zu spät zur Arbeit kommst, kann Dir nichts passieren. Nur wenn Du nicht nachweisen kannst, das Du Dich um eine Bus- oder Bahnverbindung oder einen anderen Flug gekümmert hast, dann bist Du nicht mehr im Recht. Im schlimmsten Fall musst Du die verlorene Zeit aufholen und Überstunden machen.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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