Amtswillkür beim Jugendamt!? Was kann man tun?
Jemand der mir nahe steht hat ein riesiges Problem! Ich nenne sie mal A. A ist knapp über 50 Jahre alt und führ ein geregeltes anständiges Leben. Sie hat eine Tochter (ich nenne sie B) die vor ungefähr 9 Monaten einen Sohn zur Welt gebracht hat, also A ihr Enkelsohn. Es war schon vor der Geburt eindeutig und klar, dass B aufgrund ihrer Lebensführung nicht das Kind zu sorgen kann und unfähig ist ihn groß zu ziehen. Das wurde auch vom Gericht so entschieden! A möchte aber, dass der Kleine in der Familie bleibt und nicht in irgendeiner Pflegefamilie. Der Kleine lebt seit seiner Geburt bei ihr und er entwickelt sich prächtig. Sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht und halbes Sorgerecht. B hat (eigenartigerweise) halbes Sorgerecht.
Nun braucht sie die Unterstützung vom Jugendamt und die legen ihr nur Steine in den Weg! Sie möchte Pflegegeld beantragen und das Jugendamt weigert sich den Antrag herauszugeben, obwohl zwei Mitarbeiter bei einer Gerichtsverhandlung anwesend waren, als der Richter meinte sie solle Pflegegeld beantragen. Sie meinen es stünde ihr nicht zu! A bekommt das Elterngeld, was jedoch ungeklärter weise gekürzt wurde und sie nur noch knapp 150 Euro EG bekommt. Auf Anfrage einer Begründung bekam sie die Antwort: Es ist einfach so.
A soll nun ständig vom Jugendamt kontrolliert werden, ein Führungszeugnis der letzten 10 Jahre vorlegen und durch einen Arzt physisch und psychisch überprüft werden. A ist sehr verzweifelt, sie vermutet, das Jugendamt will ihr den kleinen wegnehmen und in eine andere Familie geben. Eine Aussage durch das Amt bestätigte indirekt auch ihre Vermutung! A sagte dem Amt sie sei eine gute Oma und möchte, dass das Kind in der Familie bleibt. Das Amt argumentierte, ob das denn stimme und der Kleine in einer anderen Familie nicht besser aufgehoben sei. A ist eine vernünftige Frau und versteht, nicht warum die Mitarbeiter des Jugendamtes sich so gegen sie stellen, anstatt sie zu unterstützen!
Es zerrt A schon an den Nerven. Ich weiß auch nicht mehr, wie ich ihr helfen kann! Was kann man denn in einem solchen Fall machen? Kann man gegen das Jugendamt klagen, mit realen Chancen? Gibt es eine Anlaufstelle, an die man sich wenden kann?
Dass für eine Aufnahme eines Pflegekindes besondere Prüfungen stattfinden, ist mir schon bekannt. Leider kommt man als Privatmensch gegen Behörden nicht an und auch, wenn A bereits juristische und gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen hat, bleibt A wohl nichts anderes übrig, als es noch einmal zu probieren. Hier geht es um ein Kind, einen Menschen, und nicht um eine Sache. Scheinbar ist es manchen Jugendämtern nicht so klar.
Viel machen kann man da nicht, aber wenn sich das Jugendamt nicht einmal um das Kind kümmert und scheinbar auch nicht B als Mutter des Kindes überprüft, soll A nicht aufgeben. A sollte sich schnellstmöglich an einen Anwalt wenden und mit diesem alles durchgehen, dieser sollte dann auch das Jugendamt dazu auffordern, eine schriftliche Erklärung abzugeben. Ich gehe davon aus, dass das Jugendamt dies nicht tut, weil es sonst ja eine Möglichkeit gebe, dagegen anzugehen. Aber A hat ein Recht darauf, zu wissen, was dem entgegen steht und mit einem "Es ist eben so" sollte A sich nicht abkanzeln lassen.
Allein wird A trotz des Gerichtsurteils kaum etwas bewirken können, sodass A sich schleunigst mit dem Anwalt zusammensetzen sollte.
Als reine Amtswillkür würde ich es nicht bezeichnen. Da ist wohl eher ein übereifriger Mitarbeiter am Werk. Oftmals sind Mitarbeiter vom Jugendamt so extrem, wenn sie vorher schon mal eine falsche Entscheidung getroffen haben, welche dann dem entsprechenden Kind wirklich großen Schaden zugefügt hat. Allerdings kann solche Dinge eben nur ein Anwalt wirklich klären.
Daher stimme ich *steph* zu, dass A dringend zu einem Anwalt für Familienrecht gehen soll. Wenn Gelder gekürzt oder gar nicht erst beantragt werden können, dann muss man handeln. Die Aussage, dass es eben so ist, reicht dabei nicht aus. Wobei A doch eine schriftliche Mitteilung über die Kürzung erhalten haben muss. Da stehen dann auch die Begründungen drin, warum so entschieden wurde.
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