Ist ein Artikelumtausch in Geschäften an Fristen gebunden?

vom 27.09.2012, 13:01 Uhr

Ich dachte immer, dass man in einem Geschäft gar kein Umtauschrecht hat, sondern, dass es nur reine Kulanz der Geschäfte ist, wenn sie Ware umtauschen. Meine Freundin meinte aber, dass man innerhalb 14 Tage auch in einem Geschäft umtauschen darf. Man sollte eben nur diese Frist nicht überschreiten.

Ist denn ein Artikelumtausch in Geschäften wirklich an Fristen gebunden oder ist es im Prinzip nur Kulanz? Müssen Geschäfte innerhalb einer Frist genauso umtauschen, als wenn man Onlinebestellungen tätigt? Warum ist es online anders als im realen Geschäft?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Deine Freundin erzählt dir Quatsch. Einzelhandelsgeschäfte sind nicht gesetzlich zum Umtausch verpflichtet, auch wenn die meisten es aus Kulanz tun. Dabei können sie aber festlegen, ob sie das Geld auszahlen, einen Gutschein erstellen oder nur gegen andere Ware umtauschen. Der Kunde hat ja schließlich Zeit sich den Artikel im Laden anzusehen. Anders wäre das natürlich im Fall einer Reklamation.

Versandhändler und Onlineshops unterliegen dem Fernabsatzgesetz. Für sie gelten also andere gesetzliche Bestimmungen. Da darf man die 14 Tage zum Umtausch nutzen.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Händler müssen nicht die Ware zurücknehmen, wenn kein Garantieschaden vorliegt. Die meisten tun es nur rein aus Kulanz, um beim Kunden einen guten Eindruck zu hinterlassen. Unzufriedene Kunden kann sich nun mal keiner leisten. Nimmt ein Händler einen Artikel aus Kulanz zurück, kann er sich sicher sein, dass dieser Kunde wieder einmal einen Kauf bei ihm tätigt und seine gute Erfahrung weiter erzählt. Damit hat der Händler die beste Werbung, die er nur haben kann. Seine Kulanz wird sich positiv herum sprechen.

Zum Geld auszahlen verpflichtet ist der Händler nur, wenn sein Kunde das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat und die Eltern des Jeweiligen nun den Artikel zurückgeben wollen. Minderjährige sind noch nicht voll geschäftsfähig und so ist in dem Fall der Verkäufer verpflichtet, die Ware zurück zu nehmen.

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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