Potentielle Gefährdung des Kindeswohl, wie vorgehen?

vom 25.09.2012, 18:35 Uhr

A ist sich relativ unsicher, wie er vorgehen soll. Bei einer benachbarten Familie scheinen die Eltern immer mal überfordert zu sein, die vier Kinder schauen sehr viel fern und auch sind die Eltern den Kindern gegenüber recht laut. A bekommt recht viel mit, kann aber nichts beweisen, es sei denn, A würde diese Lautstärke mit aufnehmen und sie dann vorlegen. A ist sich aber recht sicher, dass ein solcher Mitschnitt nicht aussagekräftig genug ist.

Wie würde es sich verhalten, wenn A sich anonym beim Jugendamt meldet und die familiären Bedingungen dort vorträgt? Muss eine solche Anzeige schon mit Namen versehen werden, um die Bedingungen wirklich zu klären? Ab wann kann da ein Jugendamt eingreifen oder ist unter Umständen damit zu rechnen, dass ein Jugendamt gar nicht eingreift?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Man kann einen Verdacht auch anonym äußern und das Jugendamt wird dem dann trotzdem auch nachgehen müssen. Viele nennen ihren Namen nicht beim Jugendamt, wenn sie dort einen Verdacht äußern. Das Jugendamt wird dann einen Termin mit der Familie ausmachen und sich dort umsehen, um zu sehen, ob an den Vorwürfen etwas dran ist. Das Jugendamt wird dann entscheiden, was zu tun ist und ob die Kinder eventuell den Eltern entzogen werden müssen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Was man bislang aus den Medien entnehmen konnte, scheinen die deutschen Jugendämter doch ein wenig überfordert zu sein, insofern weiß ich nicht, ob A mit einer anonymen Anzeige wirklich weiterkommt. Nicht umsonst sind einige Kinder, die eigentlich in die Obhut des Jugendamtes gehörten, verstorben oder so. A befürchtet, dass hier eine anonyme Meldung oder generell eine Meldung nichts bringen würde, darüber hat A sich mit mir schon unterhalten. Andererseits möchte A auch nicht, dass die Kinder mit völlig überforderten Eltern und Erwachsenen aufwachsen und da auch unter einem schlechten Einfluss stehen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Wo sieht A denn genau die Gefährdung des Kindeswohls? Denn das was hier beschrieben wird, ist wohl eher allgemeiner Alltag. Besonders wenn mehrere Kinder in der Familie sind. Selbst bei meinen beiden Damen kommt es oft genug vor, dass sie erst reagieren, wenn man etwas lauter wird. Auch bei anderen Familien hier im Haus, wo das Alter der Kinder ähnlich ist, kann man dies beobachten. Daher sollte man mit dem Verdacht recht vorsichtig umgehen.

Auch das viele Fernsehen ist keine Gefährdung des Kindeswohls. Denn das muss jede Familie selbst entscheiden, wie viel Fernsehen für die Kinder gut sind. Oder würde A auch eine Familie anzeigen wollen, wo der dreijährige Nachwuchs schon Fernsehen, DVD-Player und Stereoanlage sein Eigen nennt und auch intensiv nutzt?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Das finde ich ehrlich gesagt übertrieben. Nur weil ein Kind sehr viel fernsieht, was in sogenannten bildungsfernen Schichten wohl nicht selten ist, die aber nun mal einen Großteil der Bevölkerung ausmachen, ist das Kindeswohl noch lange nicht gefährdet.

Was das Schreien der Eltern angeht, so deutet dies zwar auf Überforderung hin, aber ist an sich auch nicht strafbar. Solange die Kinder nicht verwahrlost sind oder körperlich misshandelt werden denke ich nicht, dass das Jugendamt da ein Gefahrenpotential sieht. Klar sind das nicht die besten Verhältnisse für die Kinder, aber solange sie genug zu Essen und zu Trinken bekommen, einigermaßen anständig gekleidet sind und körperlich unversehrt kann man da denke ich nicht viel machen. Sie können einem evtl. dann leid tun, aber es ist eben nun mal nicht strafbar, seine Kinder anzuschreien oder länger vor der Glotze zu parken.

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» netti78 » Beiträge: 3238 » Talkpoints: 18,35 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Wenn ich mich recht erinnere, kann man (bei uns zumindest) keine anonymen Hinweise geben. Ich gebe den Rat, das A sich doch persönlich beim Jugendamt melden sollte, um den Fall zu schildern. Das Jugendamt geht dem dann nach, um dann zu entscheiden, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Das Jugendamt behält für sich, wer den Hinweis gegeben hat. Nun ist die Frage, inwieweit es eine Gefährdung ist. Zuviel Fernsehen und ständiges Gebrüll finde ich absolut nicht förderlich für die kindliche Entwicklung. Das Jugendamt wird das überprüfen und dann je nach Bedarf und Notwendigkeit Maßnahmen ergreifen! Du kannst A mitteilen, dass es besser ist, etwas zu sagen und einzuschreiten, anstatt nichts zu tun! An Courage fehlt es vielen und ist auch nicht verkehrt. Ich würde mich auch jederzeit für solche Angelegenheiten einsetzen - zum Wohle des Kindes. Die können nämlich am allerwenigsten dafür.

» zeitfrei » Beiträge: 79 » Talkpoints: 0,52 »


@Punktedieb, würdest Du es als Alltag bezeichnen, wenn man jeden Morgen seine Kinder schreiend weckt und sie beleidigt? Wohl kaum. Was den Medienkonsum betrifft, scheint aber durchaus das Kindeswohl gefährdet zu sein. Würde es sich um Kinderfernsehen handeln, sähe es anders aus, aber scheinbar werden Actionthriller geschaut.

Hat ein Kind die Medien selbst zur Verfügung und im Kinderzimmer stehen, ist dies nicht gleich ein Grund, so etwas zu melden. Dies ist eher dann der Fall, wenn ein dreijähriges Kind rund um die Uhr Zugriff darauf hätte und nicht ausgewählt schauen kann/ darf!

Aber okay, die Erziehung eines Kindes ist nun mal unterschiedlich, und ich finde es schon etwas merkwürdig, dass man ein Kind häufig anschreit und es eben teils beleidigt. Ich frage mich nur, was in den Köpfen solcher Eltern dann vorgeht und was man dann doch tun kann. Denn so ganz ohne Schaden kommt ein Kind auch nicht davon, wenn es immer wieder so behandelt wird. Hat man da wirklich keine Handhabe?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Na zwischen entsprechender Lautstärke gegenüber den Kindern und ständigen Beleidigungen ist doch ein Unterschied. Das wurde im ersten Posting so gar nicht mitgeteilt. Wobei man nun doch den Wortlaut kennen müsste, um die Beleidigung zu bestätigen. Immerhin gibt es da auch eine sehr subjektive Wahrnehmung. Was für den einen Menschen als Beleidigung gilt, ist bei anderen Menschen ein normaler Sprachgebrauch.

Also auch das muss nicht unbedingt eine Kindeswohlgefährdung sein. Und auch was den Fernsehkonsum angeht, muss das jede Familie selbst entscheiden, was die Kinder sehen dürfen. Da gibt es selbst zwischen Eltern kontroverse Auffassungen. Ich zum Beispiel erlaube meinen Töchtern kein DSDS, was sie aber beim Vater schauen dürfen. Dafür missfällt es dem Vater, wenn sie bei mir ab und an mal Wrestling mit anschauen.

Du siehst also selbst, dass die Meinung da weit auseinander gehen können. Ich selbst habe meine Kinder in diesem Jahr auch den Film Troja mit ansehen lassen. Dabei ist dieser erst ab 16 Jahren und die Mädels sind neun Jahre. Aber ich habe ihnen eben vorher die geschichtliche Seite kurz erklärt und daran erinnert, dass man bei den Kampfszenen niemanden wirklich verletzt, sondern alles geprobt und geschminkt wurde.

Es kommt also auch darauf an, wie die gesamte Vorgehensweise dabei ist. Und A ist nur der Nachbar und kann daher auch nicht alles wissen. Wenn A aber meint, dann sollte er das Jugendamt besuchen und kann ja erst mal ohne Angabe von Daten die Sache schildern und die Meinung eines Mitarbeiters einholen. Wenn man dort dann die Meinung von A teilt, kann man noch immer Name und Adresse der Familie bekannt geben.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich hätte noch etwas anzufügen. Was für ein Verhältnis pflegen denn die benachbarten Familien? Also wenn es positiv bis neutral ist, kann A doch versuchen, das persönlich mit der Familie zu besprechen. A kann doch mit ICH-Botschaften versuchen den Eltern zu vermitteln, was A aufgefallen ist. Ich kann mir vorstellen, dass es in so heiklen Situationen nicht leicht ist, sollte aber einen Versuch wert sein.

Oftmals machen sich manche Eltern keine Gedanken über ihr Verhalten, bis es angesprochen wird. Meiner Meinung nach sollte ein persönliches Gespräch in Angriff genommen werden, damit erleichtert auch A das eigene Gewissen! Dann kann man immer noch überlegen wie und ob Weiteres handeln notwendig ist!

» zeitfrei » Beiträge: 79 » Talkpoints: 0,52 »


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