Vermittlungsvorschläge nur im erlernten Beruf?
X fragt sich ob seine Sachbearbeiterin von der Arbeitsagentur ihn dazu zwingen kann, in seinen erlernten Beruf den er zwar erst vor kurzem erfolgreich abgeschlossen hat aber aus verschiedenen Gründen nicht ausüben möchte, zurück zu gehen. Er versteht nicht wieso er immer wieder Vermittlungsvorschläge dafür bekommt, obwohl er dort gesagt hat, dass er den Beruf nicht mehr ausüben will. Wohlgemerkt bezieht X keine Leistungen - und ärgert sich gehörig über diese ständigen Vermittlungsvorschläge. Er meint er könne doch auch was anderes machen oder muss er sich vorschreiben lassen was er zu tun hat?
Also, würde eine Leistung bezogen würde ich das anders sehen aber so wie die Situation ist, stimme ich X da völlig zu.
Ich verstehe nicht so ganz, warum er Vermittlungsangebote bekommt, wenn er doch angeblich kein Geld vom Arbeitsamt bezieht. Also muss er sich doch arbeitssuchend gemeldet haben, und dann ist es doch klar, dass er auch Angebote in seinem erlernten Beruf bekommt. Das ist ja nun einmal kein Wunschkonzert.
Er kann natürlich auch seine eigenen Berufswünsche angeben, aber meistens bekommt man dann keine oder kaum Angebote, da die Chancen nicht so groß sind, wenn man die Berufe nicht erlernt hat. Das Arbeitsamt versucht einen so schnell wie möglich zu vermitteln, und da sind die Chancen in dem erlernten Beruf meistens am größten.
Doch, man kann sich "ohne Bezug" arbeitslos melden. Dann helfen die einem Arbeit zu finden, man bezieht aber eben kein Geld. Hat glaube ich auch positive Auswirkungen auf die Versicherungszeiten während der Suche. Und: Warum sollte es denn kein Wunschkonzert sein? Wenn ich schon (freiwillig!) keine monetären Leistungen beziehe, kann ich dann jemandem der mir gegenüber eine Beratungsleistung übernimmt nicht sagen was ich suche - und was eben nicht, und erwarten dass das auch so berücksichtigt wird?
Wie gesagt, würde monetäre Leistung bezogen wäre das Ganze selbstverständlich eine komplett andere Hochzeit.
Ganz einfache Sache, das Arbeitsamt vermittelt eben Stellen, für die man die passende Ausbildung hat. Klar kann man auch andere Berufe angeben und bekommt in der Regel auch für diese Berufe, so weit ausgeschriebene Stellen vorhanden sind, Stellenvorschläge zu gesendet.
Fakt ist, das Arbeitsamt ist erst mal daran interessiert, die Leute unterzubringen, die Leistungen beziehen. Nehmen wir als Beispiel du hast Maler- und Lackierer gelernt und möchtest nun als Gärtnerin arbeiten. Dann wird das Arbeitsamt dir erst mal Stellenvorschläge als Maler- und Lackierer zu senden. Gärtner bekommen erst mal die Bewerbungsvorschläge für Gärtner. Falls die Stelle nicht besetzt werden kann oder sich keine Bewerber als Gärtner finden, wird man dir eventuell den Stellenvorschlag zu senden.
Generell ist es aber doch auch kein Problem, die Jobbörse des Arbeitsamtes Online zu nutzen. Dann kannst du nach den Berufen, die du gerne ausüben magst suchen und dich entsprechend bewerben. So weit ich informiert bin, bist du, so lange du nicht im Leistungsbezug bist, nicht verpflichtet, dich auf die ausgeschriebenen Stellen zu bewerben. Damit hat sich das Thema doch dann an sich auch erledigt.
Solange X in seinem Beruf vermittelbar ist, wird auch aufgrund seiner Ausbildung X diese Vermittlungsvorschläge weiter bekommen. Wenn X dazu noch in einem Beruf tätig ist, der heutzutage gefragt ist, wird X wohl von seiner Sachbearbeiterin kaum eine andere Möglichkeit haben, andere Vermittlungsvorschläge zu bekommen. Sollte X noch zusätzlich an anderen Stellen Interesse haben, kann X die Sachbearbeiterin darüber informieren. Abgesehen davon ist es so, dadurch, dass X keine Leistungen bezieht, ist X nicht verpflichtet, sich auf alle Vermittlungsvorschläge zu melden.
Des weiteren steht X natürlich auch frei, sich selbst um eine andere Stelle zu kümmern und sich eigenverantwortlich auf die Suche zu machen. Die Jobbörse der Agentur für Arbeit steht jedermann offen, auch die Zeitungsinserate kann sich X immer wieder durcharbeiten und sich auf nahezu jede freie Stelle bewerben, für die X Interesse zeigt und die in Verbindung mit den Fähigkeiten seiner Person auch ausübbar ist.
Wenn X jedoch die Vermittlungsvorschläge stören, ist die Frage, was sich X eigentlich von seiner Sachbearbeiterin versprochen und erwartet hat?!
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