Urheberrechtsverletzung bei Urlaubsfotos?

vom 23.09.2012, 17:18 Uhr

Ich bin der Meinung mal gelesen zu haben, dass man belangt werden kann, wenn man zum Beispiel ein Foto auf Facebook postet, auf dem man eine Colaflasche in der Hand hält. Da es sich beispielsweise bei Coca Cola um eine Schutzmarke handelt, begeht man streng genommen eine Urheberrechtsverletzung.

Aber wie ist das eigentlich bei Fotos aus dem Urlaub? Wir haben ein dickes Fotoalbum zuhause mit Fotos von all unseren bisher besuchten Urlaubszielen. Auf manchen Fotos, so zum Beispiel in der Stadt, am Strand oder im Zoo ist im Hintergrund der ein oder andere Menschenkopf zu sehen. Und auch auf meinen diesjährigen Urlaubsfotos vom aufwendig hergerichteten Abendbuffet sind im Hintergrund ein paar Menschen mit ihren Tellern zu sehen.

Mache ich mich nun strafbar, wenn ich ein Foto, auf dem im Hintergrund fremde Personen zu sehen sind, irgendwo öffentlich verbreite, zum Beispiel als Profilbild auf Facebook benutze? Müsste ich die Menschen streng genommen sogar im Urlaub darüber informieren, dass sie auf meinem Urlaubsfoto festgehalten wurden und sie um ihre Einwilligung bitten, das Foto später im Internet zu teilen?

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» Pointer » Beiträge: 1772 » Talkpoints: 20,77 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Du darfst die Bilder im Urlaub zwar knipsen, du darfst sie aber nicht verbreiten, also nicht in Facebook stellen. Das ist strafbar. Ich hätte etwas dagegen, wenn ich auf irgendeinem Foto eines mir völlig unbekannten Menschen in Facebook erscheinen würde, womöglich noch in Badekleidung.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


In deinem Beitrag sind verschiedene Themen angesprochen, zum einen der markenrechtliche Schutz, zum Anderen das Urheberrecht und als Letztes das Recht am eigenen Bild. Das sind alles verschiedene Bereiche und gesondert anzusprechen. Du machst dich natürlich nicht strafbar, wenn auf deinem Bild eine Colaflasche zu sehen ist. Du wirbst nicht für oder gegen diese Marke, das Getränk ist nur ein Teil deines Bildes, nicht der Hauptbestandteil und auch kein Bestandteil eines kommerziellen Angebots. Das hat auch gar nichts mit dem Urheberrecht zu tun.

Das Problem mit den Menschen auf den Fotos betrifft den Bereich des Rechts am persönlichen Bild. Es ist kein Problem, wenn du diese Fotos veröffentlichst, dazu brauchst du auch keine Genehmigung der einzelnen Personen. Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die Menschen nicht deutlich Hauptbestandteil deines Bildes sind, sondern nur "schmückendes Beiwerk". Hast du ein Portrait geschossen, in dem klar wird, dass die Bildaussage nur durch diese Person entsteht, müsstest du fragen. Sitzt aber, so wie in deinem Beispiel, eine Gruppe Menschen um den Buffettisch und du nimmst das Buffet auf, dann gibt es bei einer Veröffentlichung keine Probleme. Wenn du an öffentlichen Plätzen Menschenmengen aufnimmst, ist das Alles kein Problem. Auch dann nicht, wenn auf den Fotos Menschen zu sehen sind, so lange sie eben kein Hauptbestandteil sind.

Das Urheberrecht ist wieder etwas ganz anderes. Das Urheberrecht besagt, dass der Urheber (Fotograf, Komponist, Maler) die Rechte an seinem Bild hat und bestimmen kann, wie und wo es verbreitet wird. Einen Teil seiner Rechte kann er als Nutzungsrechte an Andere verkaufen oder verschenken.

» TheDutchess » Beiträge: 537 » Talkpoints: 0,67 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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