Wie oft darf ein Vermieter im Jahr die Wohnung besichtigen?

vom 20.09.2012, 06:39 Uhr

Dass ein Vermieter in seinen Immobilien hin und wieder nach dem Rechten sehen darf, muss, ist mir auch bekannt. Ich habe damit natürlich auch kein Problem und unser Vermieter kann nach Vorankündigung immer in die Wohnung, wenn wir zu Hause sind. Das ist absolut kein Thema, sodass es diesbezüglich auch keine Diskussionen gibt.

Jedoch ist es bei A so, dass dessen Vermieter schon beim Bezug der Wohnung angekündigt hat, alle drei Monate nach vorheriger Ankündigung die Wohnung besichtigen will. Das wäre ja letztendlich vier Mal im Jahr. Da A aber nun beruflich auch viel auf Reisen ist, ist er nicht immer vor Ort, sodass A nun ein Familienmitglied damit beauftragt hat, die Wohnungsbesichtigung durchzuführen. Der Vermieter besteht dennoch darauf, dass A selbst anwesend ist.

Wie ist es aber eigentlich wirklich geregelt? Wie oft muss A nun wirklich den Vermieter zur Wohnungsbesichtigung im Jahr hineinlassen? Muss A wirklich immer dabei sein und reicht es nicht, wenn er einen Vertreter bestimmt?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Im Grunde darf der Vermieter gar nicht die Räume betreten, wenn der Mieter damit nicht einverstanden ist. Das ist sogar in einem Gesetz festgelegt worden, da der Mieter auf sein Recht pochen kann, in Ruhe gelassen zu werden. Es gibt aber auch Ausnahmen. Der Mieter muss nicht anwesend sein, das ist Blödsinn. Dazu hat der Vermieter ebenfalls kein Recht das zu bestimmen. Um die Wohnung zu besichtigen, muss das der Vermieter vorher ankündigen, entweder mündlich oder schriftlich. Recht hat der Vermieter nur, wenn es auch im Mietvertrag eingetragen wurde, die Wohnung zu besichtigen.

Darüber hinaus muss auch ein Grund für die Besichtigung vorhanden sein, wenn zum Beispiel Renovierungsarbeiten durchgeführt wurden. Daher ist eine bestimmte Frist, wie oft im Jahr er die Wohnung betreten darf, nicht vorhanden. Es muss ein Grund vorhanden sein. Wenn dieser besteht, dann kann er auch die Wohnung, mit Ankündigung, besichtigen. Der Mieter selber muss dabei nicht anwesend sein oder der Vermieter muss solange warten, bis der Mieter zu Hause ist. Also wenn er darauf besteht, dann kann doch ein Termin vereinbart werden, wo der Mieter nicht auf Reisen ist.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Es ist durchaus gesetzlich geregelt, dass der Vermieter nach einer mündlichen oder einer schriftlichen Vorankündigung die Wohnung besichtigen darf. Der Mieter muss einen Vermieter durchaus auch mal in die Wohnung lassen und ich kenne es auch nicht anders. Natürlich darf er sich nicht einfach so Zutritt verschaffen, das wäre bekanntermaßen Hausfriedensbruch, aber man hat als Vermieter durchaus das Recht, zu sehen, in welchem Zustand die Wohnung ist.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Also ich muss sagen, dass ich mit unserem Vermieter echt Glück hatte. Der Sohn des Vermieters wohnt zwar im Haus, aber bisher wollte niemand in den vier Jahren die Wohnung besichtigen. Einmal war der Vermieter in der Wohnung, weil es Probleme mit der Heizung gab. Das war aber schon alles. In meiner alten Wohnung war es so, dass der Vermieter mindestens einmal jährlich die Wohnung besichtigen wollte. Das fand ich irgendwie schon ein wenig nervig. Er hat das dann einige Wochen vorher telefonisch angekündigt. Zu diesem Terminen war ich dann auch immer zuhause. Er ging kurz durch die Wohnung, hat sich die Räume angesehen und ist dann auch schnell wieder verschwunden. Das war eine Sache von höchstens 10 Minuten.

Den Sinn habe ich nicht wirklich verstanden - für mich wirkte das Ganze so, als wolle er mich kontrollieren. Soviel ich weiß, muss ein Besuch mindestens 24 Stunden vorher angekündigt werden, wobei ich das aber schon sehr kurzfristig finde. Der Mieter muss natürlich auch die Zustimmung geben, sonst darf der Vermieter die Wohnung nicht betreten. Ausnahme wäre beispielsweise ein Rohrbruch oder ähnliches. Da besteht Handlungsbedarf und wenn der Mieter zu dem Zeitpunkt nicht zuhause ist, darf der Vermieter auch ohne dessen Zustimmung die Wohnung betreten.

Auch bei der "normalen" Besichtigung muss es einen Grund geben. Meist möchte der Vermieter einfach sehen, ob der Mieter auch die Wohnung sauber hält. Warum der Mieter dann unbedingt anwesend sein muss, verstehe ich auch nicht. Da würde ein Vertreter echt ausreichen, denn es geht ja um den Zustand der Wohnung. Ich glaube auch nicht, dass die Anwesenheitspflicht des Mieters irgendwo gesetzlich geregelt ist.

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Zunächst gibt es tatsächlich kein Recht darauf, dass ein Mieter den Vermieter Eintritt gewähren muss! Hier steht einfach das Grundgesetz mit dem Artikel 13 über jeder Regelung, welche die privaten Interessen des Vermieters schütz. Alles andere sind nämlich zu begründende Ausnahmen! Das können dann "Besichtigungen" sein, um anstehende Reparaturen zu planen oder aber beim Verkauf (oder Neuvermietung) den Interessenten die Wohnung zeigen zu können.

Hier gibt es eine Mitwirkpflicht für den Mieter. Aber auch hier gibt es keine immer gültige Regelung, weil es im Gesetz eben heißt, dass auch die Interessen des Mieters gewahrt bleiben müssen. Es läuft im Streitfall eben auf eine Einzelfallentscheidung hinaus und hier wird ein jeder Richter auch im Einzelfall die Mitwirkung des Mieters berücksichtigen.

Sofern ein Mieter eine so beschriebene Gängelung über sich ergehen lässt und ohne Anlass seinen Vermieter zur Kontrolle herein lässt, dann muss das natürlich nicht in seiner Anwesenheit sein. Sofern er hier eine andere Person bestimmt, die den Schlüssel hat, kann dies natürlich auch so geregelt werden.

Grundsätzlich würde ich aber tatsächlich von einer Besichtigung absehen und dem Vermieter mitteilen, dass er eben nicht in die Wohnung kann, weil keiner da ist. Jetzt extra einen solchen (sinnlosen) Service mit einem Vertreter zu organisieren, ist jedenfalls etwas, was zu weit führen sollte.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Man muss den Vermieter überhaupt nicht in die Wohnung lassen. Außer natürlich wenn er einen nachvollziehbaren Grund hat, zum Beispiel die Wohnung einem Nachmieter zeigen oder eine Renovierungsarbeit ausführen muss. Ansonsten geht da gar nichts, wenn man das nicht will. Was sollte er denn in der Wohnung? Es geht ihn gar nichts an, wie es da aussieht. Außer eben, wenn er meint, etwas eparieren zu müssen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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