Umzugskostenhilfe (und Kaution) zwischen zwei Jobs
Herr A war Hartz4-Empfänger, bevor er vor einigen Monaten einen Job angetreten hat. Dort war er Vollzeit beschäftigt und dadurch nicht hilfebedürftig, allerdings war der Verdienst ziemlich gering. Nun wurde ihm gekündigt, wodurch er sich wieder arbeitsuchend melden müsste. Da er keine Arbeitslosengeld I Ansprüche hat, wäre das Jobcenter zuständig und er müsste wieder Hartz4 beziehen.
Nun hat sich Herr A direkt um einen neuen Job bemüht und glücklicherweise auch eine Zusage bekommen. Herr A müsste diesen Job im nächsten Monat antreten und dafür natürlich umziehen. Da Herr A auch früher während seines Leistungsbezuges Bewerbungsaufforderungen in anderen Bundesländern bekommen hat und ihm gesagt wurde, dass ein Umzug finanziert werden würde, ging er davon aus, dass dies diesmal auch möglich sein wird.
Herr A hat sich sofort nach einer Kündigung beim Jobcenter gemeldet, jedoch konnte oder wollte man ihm bisher nicht weiterhelfen. In einem ersten Gespräch wurde er an die Agentur für Arbeit verwiesen, da das Jobcenter nicht zuständig sei, denn im Monat September bekommt Herr A, der zum Ende der Woche gekündigt ist, noch ausreichend Gehalt bezahlt, bzw. mehr als die Kosten der Unterkunft und der ALGII-Anspruch für eine Person.
Durch den Jobantritt am 01.10. wäre A auch im Oktober nicht leistungsberechtigt. A möchte jedoch auch gar kein Hartz4 beziehen, sondern lediglich Unterstützung bei dem Umzug, sowie ein Darlehen für die Kaution, denn seine aktuelle Kaution ist sehr gering und reicht nicht aus. Würde A die Stelle nicht antreten, wäre er arbeitslos und leistungsberechtigt und hätte zudem eine zumutbare Arbeit abgelehnt. Wobei letzteres kein Problem wäre sagte man ihm beim Jobcenter. Herr A möchte jedoch diesen Job und auf keinen Fall zurück in die Arbeitslosigkeit!
Die Agentur für Arbeit kann jedoch auch keine Kosten übernehmen, da Herr A nicht in den Anspruchsbereich des SGBIII fallen würde, wenn er arbeitslos wäre. Und im Jobcenter fühlt sich niemand zuständig, man gab Herrn A lediglich den Hartz4-Antrag mit und meinte, dass erstmal geprüft werden müsste, ob Ansprüche bestehen.
Herr A ist mittlerweile sehr verzweifelt und weiß nicht, was er machen soll. Im SGBII steht, dass Hilfebedürftigkeit vermieden werden soll, was durch die neue Arbeitsstelle der Fall wäre. Der Mitarbeiter im Jobcenter, von dem er früher die Bewerbungsaufforderungen in anderen Bundesländern bekam, arbeitet nicht mehr dort. Und die anderen Mitarbeiter haben ihn bisher abgewiesen bzw. vertröstet. Selbst nachdem er bereits bei der Arbeitsagentur vorgesprochen hat, wurde er wieder dorthin verwiesen.
Wie kann Herr A nun weiter vorgehen? Und hat er wirklich keinen Anspruch auf Kostenübernahme? Ich weiß von Fällen wo dies durchaus möglich war und verstehe nicht so recht, warum bei Herr A niemand weiterhilft.
Die Frage die sich mir stellt ist, wann hatte Herr A das letzte mal die Umzugskostenbeihilfe? Denn diese ist nicht immer zu gewähren besonders nicht wenn die Jobwechsel in kurzer Abfolge stattfinden und immer ein Umzug dafür fällig werden würde.
Zudem müsste Herr A nachweisen, dass er selbst nicht die finanziellen Mittel hat diesen Umzug durchzuführen. Das sehe ich als ein weiteres Problem, da der Jobwechsel direkt erfolgt und zwischen beiden Arbeitsstellen kein Leistungsanspruch besteht. Somit geht das Amt erst einmal davon aus, dass das was Herr A in seiner alten Stelle verdient hat ebenfalls für den Umzug zur neuen Arbeitsstelle zu reichen hat.
Das ganze wäre zwar theoretisch Möglich sich das ganze vom Jobcenter einklagen zu lassen, jedoch mahlen die Mühlen der Gerichte und Behörden sehr langsam. Deswegen würde das kurzfristig keine Alternative darstellen.
Herr A soll entsprechende Anträge stellen. Werden diese abgelehnt, dann hat Herr A darauf umgehend Widerspruch einzureichen damit das ganze nochmals geprüft wird. Kommt bei der Prüfung etwas anderes heraus, dann werden diese Kosten im nach hinein erstattet wenn er sich an die Regeln hält. Sprich er braucht mehrere Angebote von Umzugsfirmen und ist sich bewusst das nur die Kosten für den Transport übernommen werden können.
Nimmt er das günstigste Angebot, dann besteht eine reale Chance das ganze hinterher erstattet zu bekommen wenn der Anspruch bestanden hat. Im Zweifel sollte sich Herr A ebenfalls an einen Rechtsanwalt wenden der ihn in dieser Sachlage weiterhelfen und auch vertreten kann. Dafür kann Herr A auch Prozesskostenbeihilfe beantragen.
Kurzfristig bleibt Herr A nur die Möglichkeit sich selbst um die Finanzierung des Umzuges zu kümmern. Das kann mittels eines Kredites bei der Bank geschehen, oder er bittet seinen neuen Arbeitgeber um einen Vorschuss bzw. Zuschuss zum Umzug. Manche Arbeitgeber lassen sich darauf ein wenn sie den Mitarbeiter unbedingt haben wollen.
Ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber ist in jedem Falle angeraten, da es unter den momentanen Umständen wohl so aussieht, dass Herr A die Stelle nicht antreten kann. Somit sollte der Arbeitgeber schon Kenntnis davon erlangen, dass es nicht im Verschulden von Herrn A liegt. Ggf. kann auch der neue Arbeitgeber Herrn A bei der Durchsetzung seines Anspruchs unterstützen.
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