Baumlaub aus Nachbars Garten - Wer muss es wegmachen?
Mit Interesse habe ich diesen Thread hier gelesen Äpfel vom Apfelbaum des Nachbarn ernten? weil es bei uns ähnlich ist und unser Nachbar auch Bäume hat, dessen Äste in unseren Garten ragen und wir die Früchte auch nicht ernten, weil wir das schon mal gehört haben, dass man das nicht machen darf. Unser Nachbar hätte aber wohl nichts dagegen. Dennoch haben wir es nicht gemacht.
Wenn in dem Fall im verlinkten Thread nun aber A die ganzen Rechte an diesem Baum hat, dann müsste er doch auch für die Laubentsorgung sorgen. Denn sein Baum hat ja das Laub in den Garten von B geworfen. Wenn B dieses Laub wegmachen muss, dann ist das doch auch nicht richtig. Denn der Baum gehört ja A. Wenn allerdings alles was in den Garten ragt auch B gehört, wäre das wieder was anderes. Was ist mit dem Obst, was abfällt. Also das Fallobst?
Grundsätzlich ist es so, dass alles, was sich am Baum befindet, demjenigen gehört, auf dessen Grundstück der Baum steht.
Also auch die Früchte, die an Ästen wachsen, die eventuell über die Grundstücksgrenze ragen. Ebenso ist es mit den Blättern des Baumes. Alles was vom Baum fällt, also Fallobst und Laub, "gehören" dann demjenigen, auf dessen Grundstück diese Dinge zum liegen kommen. Also eventuell dem Nachbarn, dem der Baum nicht gehört. Dieser ist nun auch dafür zuständig, Laub und Obst zu entsorgen, wenn es ihn denn stört.
Natürlich könnte man darüber streiten, wer nun das Laub entfernen soll (der "Baumbesitzer" oder der Nachbar). Ich allerdings finde es eher schädigend, wenn man sich über solche Kleinigkeiten mit der Nachbarschaft auseinandersetzt. Bei uns läuft es eben so, egal ob Nuss oder Blätter (unser Nachbar hat einen Walnussbaum), wenn es auf unserem Grundstück liegt, kümmern wir uns darum. Damit gab es noch nie Probleme und ehrlich gesagt, haben wir noch nie daran gedacht es anders zu machen.
Wie in dem anderen Thread schon erklärt, gehören die Früchte dem Nachbarn so lange sie am Baum hängen. Fallen sie herab, so gehören sie dem Grundstücksbesitzer, wo sie landen. Und genauso ist das auch mit den Blättern. Sobald sie im Herbst vom Baum fallen und auf dem eigenen Grundstück landen, ist man auch für die Beseitigung zuständig.
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