Kann man den Zeugen Jehovas Hausverbot erteilen?

vom 14.09.2012, 23:50 Uhr

Frau A. wohnt in einem kleinen Häuschen mit Garten. Da sie Rentnerin ist, schläft sie gerne länger. Nun klingeln morgens um 8 Uhr regelmäßig die Zeugen Jehovas und wollen mit ihr über Gott und die Welt reden. Frisch aus dem Schlaf gerissen, hat Frau A. daran aber kein Interesse. Außerdem möchte sie morgens nicht aus dem Bett geklingelt und belästigt werden.

Kann Frau A. ein Hausverbot aussprechen? Was geschieht, wenn die Zeugen Jehovas dagegen verstoßen? Unter welchen Umständen kann ein Hausverbot in dem Fall erteilt werden?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Natürlich kann A von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ein Hausverbot erteilen. Dazu muss sie dies nur aussprechen. Es bedarf dabei keinerlei Begründung. Sollten sich die Zeugen Jehovas nicht daran halten, begehen sie einen Hausfriedensbruch, welchen die A dann wirksam anzeigen kann. Zur besseren Beweisführung sollte sie aber ein Schreiben aufsetzen in dem steht, wem sie das Hausverbot erteilt. Eine Kopie davon sollte sie der anderen Partei zukommen lassen. Dies ist per Post möglich, oder einfach, wenn die Partei das Grundstück betritt, in die Hand drücken. Zwingend notwendig ist dies aber nicht.

» Bassaufdreher » Beiträge: 393 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


A. kann auf jeden Fall ein Hausverbot aussprechen und die Zeugen Jehova müssen sich dann auch daran halten. Allerdings ist es dann nur für bestimmte Personen und so können eben immer neue Zeugen Jehova auftauchen. Am besten wäre es, wenn A. jemanden neben sich stehen hat. Dann hat A. einen Zeugen. Man kann natürlich auch ein Schriftstück machen und das dann mit einem Einschreiben den Zeugen Jehova zukommen lassen, aber rechtlich gesehen reicht die Aussprache eines Hausverbotes völlig aus. Halten die Leute sich nicht daran muss man dann einfach eine Anzeige machen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Das Klingeln an der Haustür ist noch kein Hausfriedensbruch und da verstößt man auch noch nicht gegen die Auflage, wenn man Hausverbot hat. Ich kann keinem rechtmäßig verbieten bei mir zu klingeln. Man kann ein Hausverbot erteilen. Dies gilt aber nur für Haus und Grundstück. Es kommt also drauf an, wo sich die Klingel befindet. Es gibt ja Grundstücke, wo sich die Klingel außerhalb des Grundstücks befindet.

Ich würde dann, wenn das so häufig vorkommt, einfach einen Zettel in Folie an den Briefkasten, die Haustür oder an die Klingel machen, dass Betteln, hausieren und die Diskussion über Gott und die Welt nicht erwünscht sind.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Frau A. hat das Hausrecht und kann natürlich Hausverbot erteilen. Ich kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die Zeugen Jehovas regelmäßig morgens um 8 Uhr klingeln, das habe ich noch nie erlebt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sie immer wieder klingeln, wenn man ihnen deutlich sagt, dass man das nicht möchte. Diese Leute sind doch normalerweise friedlich und nicht so aufdringlich.

Wenn es aber denn wirklich so ist wie beschrieben und klare Worte nichts nützen, würde ich den entsprechenden Leuten Hausverbot erteilen, indem ich ihnen unter Zeugen ein Schriftstück mitgebe, da man ja die Adresse im Normalfall nicht kennt.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Diamante hat geschrieben:Das Klingeln an der Haustür ist noch kein Hausfriedensbruch und da verstößt man auch noch nicht gegen die Auflage, wenn man Hausverbot hat. Ich kann keinem rechtmäßig verbieten bei mir zu klingeln. Man kann ein Hausverbot erteilen. Dies gilt aber nur für Haus und Grundstück. Es kommt also drauf an, wo sich die Klingel befindet. Es gibt ja Grundstücke, wo sich die Klingel außerhalb des Grundstücks befindet.

So interpretiere ich den Gesetzestext auch. Mit einem Hausverbot kann man das Eindringen in Haus oder Wohnung verbieten sowie das Eindringen auf das Grundstück, sofern dieses klar abgegrenzt ist. Da stellt sich zunächst einmal die Frage, wo sich die Klingel befindet und ob der Klingelnde zur Betätigung der selben das Grundstück überhaupt betreten muss. Außerdem frage ich mich generell, ob das Klingeln als solches überhaupt einen Hausfriedensbruch darstellen könnte, selbst wenn sich die Klingel auf dem eigenen Grundstück befindet. Es ist ja allgemein üblich, dass man in diesem Fall ein fremdes Grundstück betreten darf. Wenn man sich damit näher beschäftigen wollte, müsste man wohl mal schauen, ob ähnliche Fälle schon mal vor Gericht verhandelt worden sind und wie entschieden wurde.

Andererseits muss man ja nicht unbedingt eine hundertprozentige rechtliche Grundlage haben um ein Hausverbot auszusprechen. Ich würde mich einfach mal erkundigen, zu welcher Gemeinde die ungeliebten Besucher gehören, und mich dann direkt an den zuständigen Pfarrer, oder was auch immer es in dieser Religion gibt, wenden. In der Regel wird es sicher reichen, wenn man dem Pfarrer sagt, dass man sich gerne friedlich einigen möchte und nicht gleich einen Anwalt einschalten möchte. Ich glaube nämlich nicht, dass jemandem das Recht an meiner Tür klingeln zu dürfen, so wichtig ist, dass er dafür streiten oder klagen würde.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Um die Zeugen Jehovas los zu werden, muss man denen nur mitteilen, dass man unwahrscheinlich gerne Blutwurst ist, schon eine Bluttransfusion hatte und Heide ist. Dann kommen sie bestimmt nicht mehr wieder. Eine Bluttransfusion ist bei den Zeugen Jehovas nicht erlaubt, ebenso das essen von Blutwurst. Sie schreiben sich das auf und klingeln auch nie wieder bei Dir.

Zumindest war das dann bei uns so, die uns nach etlichen nervigen Hausbesuchen so bedrängt haben, dass ich eine kleine Notlüge erfunden habe. Es hat wunderbar geklappt. Hausverbot kannst Du nur in einem Laden oder Geschäft erteilen oder auf Deinem eigenen Grundstück es verbieten, dass sie es betreten. In einer Mietwohnung geht das aber nicht. Da müssen dann andere Mittel erbracht werden, wie wir es getan haben. Dann hat man auf jeden Fall Ruhe.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ein Hausverbot kann ausgesprochen werden. Aber ob sich dies auf eine ganze Gruppe anwenden lässt, halte ich für unwahrscheinlich. Daher könnte sie immer nur den konkreten Personen ein entsprechendes Hausverbot geben. Ohne was begründen zu müssen. Wenn diese Personen aber zum Klingel nicht ins Haus müssen, wäre Frau A nicht geholfen. Immerhin könnten die Personen mit dem Hausverbot in Zukunft jeden Tag um 7:30 Uhr klingeln und fragen, ob Frau A das Hausverbot nicht wieder aufheben will.

Wenn Frau A sich wirklich belästigt fühlt, dann sollte sie nicht über die juristische Möglichkeit von Hausverboten oder ähnliches informieren, sondern den Zeugen Jehovas klipp und klar sagen, dass sie keine weiteren Besuche haben will. Ich kann mir jedenfalls so ein Vorgehen der Zeugen dann erklären, wenn Frau A bei jedem Versuch lediglich sagt, jetzt keine Zeit zu haben. Ohne ihren wirklichen Wunsch in klare Worte zu fassen. Kommunikation wäre in dem Fall wirklich alles und es gibt keinen Grund für die Zeugen Jehovas Frau A weiter zu belästigen, wenn klar ist, dass sie das nicht will. Außer Frau A wäre die letzte Person auf der Welt, die noch keine Zeugin Jehovas ist.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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