Nächtlicher Lärm von Mietern - muss Vermieter was machen?
In der Nachbarschaft von A ist ein Musikstudio, welches ab und an mitten in der Nacht laute Musik macht. manchmal um halb eins, dann um Mitternacht oder nach ein Uhr. Manchmal ist es Schlagzeug, manchmal Trompete und manchmal auch Musik "aus der Dose". So auch letzte Nacht. A hat dann in diesem Musikstudio angerufen, weil A nicht mitten in der Nacht vor die Tür gehen wollte. Durch die laute Musik hat dieses Studio das Telefon erst nach sehr langer Zeit gehört und war dann noch ziemlich patzig am Telefon.
Wie sollte sich A nun verhalten? Der Vermieter dieses Studios ist auch der Vermieter von A. Sollte A sich an den Vermieter wenden? Oder muss der Vermieter nicht für Ruhe sorgen, wenn seine Mieter durch nächtlichen Lärm andere Mieter stören? A möchte ungerne die Polizei beim nächsten Mal anrufen. Aber der Vermieter lässt nicht immer gut mit sich reden und wenn A nun zu ihm geht, obwohl er nicht dafür zuständig ist, wäre es A schon peinlich.
Wenn A ungern die Polizei rufen will, was bleibt ihm denn dann noch, außer den Vermieter anzurufen oder anzusprechen? Also liegt es wohl klar auf der Hand, dass entweder mit dem Vermieter gesprochen wird, dass der Lärm zu heftig ist oder es wird die Polizei gerufen. Der Vorteil bei der Polizei liegt darin, dass der Vermieter nicht erfahren wird, wer angerufen hat. So kann einem der Ärger erspart bleiben, weil er ja nicht nur der Vermieter des Musikstudios ist, sondern auch von dem, dem die Musik stört!
Es kommt auf den Vermieter an, ob man mit ihm reden sollte oder nicht. Ich würde im Normalfall mit dem Vermieter reden und wenn der abwiegelt, die Polizei wegen Ruhestörung holen. Aber das muss man für diese spezielle Situation individuell entscheiden. Bei wiederholter, massiver Ruhestörung bin ich eher für die Polizei, weil diese ja dafür zuständig ist.
Man kann nicht nur den Vermieter anrufen, es wäre besser, das schriftlich zu regeln. Und zwar würde ich an A´s Stelle dem Vermieter von der regelmäßigen, nächtlichen Ruhestörung in Kenntnis setzten und auch, dass eine persönliche Einigung nicht möglich ist. A sollte ein Lärmprotokoll führen mit Angaben, wann gelärmt wird, welcher Lärm das ist und bis wann er sich hinzieht. Man kann dem Vermieter eine angemessene Frist setzten, bis wann er sich darum zu kümmern hat, dass der Lärm aufhört.
Tut er es nicht, kann man ihm mit Mietminderung drohen. Die meisten Vermieter werden erst dann tätig, wenn es ihnen an ihr Geld geht. In dem Fall ist es sogar sehr günstig, dass Musikstudio und A den gleichen Vermieter haben, so gestaltet sich die Frage, wo so eine Forderung an der richtigen Adresse ist, recht einfach. Als erstes jedoch würde ich noch einmal tagsüber in aller Ruhe versuchen mit dem Inhaber des Musikstudios zu reden. Sollte das nicht fruchten, kann A den Vermieter einschalten.
Auch wenn man nicht immer mit dem Vermieter gut reden kann, wie es hier geschildert wird, ist er der erste Ansprechpartner. Wobei ich auch dazu rate, sich schriftlich mit ihm auseinander zu setzen. Dabei sollten auch Fristen gesetzt werden und die Ankündigung nicht vergessen, dass man auch die Polizei verständigen wird.
Jedoch sollte man vorher eben auch mit den Mietern des Musikstudios nochmal reden. Und das nicht mitten in der Nacht, sondern am Tage. Eventuell ist der Mieter bei den nächtlichen Orgien gar nicht dabei und weiß auch nicht unbedingt, was da vor sich geht. Vor allem, wenn er Angestellte hat, welche auch über einen Schlüssel verfügen.
Erst wenn diese beiden Wege keinen Erfolg bringen, sollte dann wirklich die Polizei angerufen werden. Auch wenn A diesen Weg vermeiden will, wird man nicht anders reagieren können, wenn andere Gespräche keinen Erfolg bringen.
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