Sprechanlage eine Vermieterpflicht oder Privatvergnügen?
Ich habe hier mehrere Fragen, was die Sprechanlage in der Wohnung betrifft und ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Fall Nummer 1: Bei Mieter A ist eine Sprechanlage in der Wohnung, die mit einem Türöffner gekoppelt ist. Dieser Türöffner funktioniert aber die Sprechanlage, dass man erfahren kann, wer vor der Tür steht ist kaputt. Mieter A hat es dem Vermieter gesagt und der meint, dass er diese selber reparieren lassen soll, weil eine Sprechanlage keine Pflicht in einer Mietwohnung wäre. Muss A das wirklich selber reparieren lassen? Im Mietvertrag steht nichts drin, dass er selber irgendwelche Kosten für eine Reparatur übernehmen muss.
Fall Nummer 2: Bei Mieter B ist nur ein Türöffner und keine Gegensprechanlage vorhanden. B wohnt im 4. Stock und wenn er die Leute einfach rein lässt und nicht vorher fragen kann wer da ist, treiben sich oft Leute im Haus herum, die da nicht rein gehören. B hat auch keinen Spion um zu schauen, wer vor der Tür steht. Auch hier meint der Vermieter, dass er sowas nicht einbauen lässt und es auch gar nicht so einfach wäre dieses zu installieren. So eine Gegensprechanlage wäre zu teuer. Kann B dennoch eine Möglichkeit finden, dass der Vermieter das bezahlt und macht?
Fall Nummer 3: C hat eine Gegensprechanlage und aber keinen Türöffner. C kann zwar erfahren, wer im Erdgeschoss vor der Tür steht, aber um die Türe zu öffnen muss er 5 Etagen runter gehen um die Tür zu öffnen. Das ist für C sehr umständlich, zumal es keinen Aufzug gibt. Die 5. Etage ist irgendwann mal aufgebaut worden. Diese war früher nicht in dem Haus. Alle anderen Mieter im haus haben einen Türöffner, nur C nicht. Kann C darauf bestehen, dass man einen Türöffner einbaut?
Fall Nummer 4: D hat Gegensprechanlage und Türöffner. Er wohnt in einem 3 Familienhaus und irgendwann, als D noch nicht dort wohnte, haben die 3 Parteien im Haus sich zusammengetan und das machen lassen. Der Vermieter war damals wohl einverstanden, aber er wollte es nicht bezahlen. Nun ist bei D diese Gegensprechanlage defekt und auch der Türöffner funktioniert nicht mehr. Der Vermieter meint, dass es ein reines Privatvergnügen der Mieter wäre und er die Reparatur nicht zahlen würde. Die Mieter haben das gemacht und nicht er. Als D aber eingezogen ist, war diese Anlage ja drin und D hat diese ja mitgemietet. Auch hier steht im Mietvertrag nicht, dass er kleinere Reparaturen selber bezahlen muss. Muss der Vermieter das zahlen?
Fall 1: Mieter A hat das Recht auf Behebung des Mangels gemäß § 535 Absatz 1 BGB. In diesem Fall kann der Vermieter sagen was er will, es muss die Instandhaltungsmaßnahmen durchführen.
Fall 2: Wenn der Zustand bereits bei Bezug der Wohnung war, hat er keinerlei Ansprüche auf eine Gegensprechanlage. Er könnte sich höchstens einen Spion auf eigene Kosten einbauen. Dazu benötigt B aber die Zustimmung des Vermieters.
Fall 3: Wenn der Zustand schon vorher bestand, bestehen für C keine Ansprüche.
Fall 4: Hier kommt es darauf, an was im Mietvertrag steht. Wurde die Wohnung mit Gegensprechanlage vermietet, muss der Vermieter sie auch Instandhalten. Ich denke, dass in diesem Fall im Zweifel immer der Vermieter zahlen muss.
Wenn ich etwas falsch beantwortet habe, lasse ich mich gern verbessern.
Fall 5: Die Gegensprechanlage in einer Mietwohnung funktioniert seit 4 Jahren nicht. Die Klingel und der Türöffner sind mit dieser Gegensprechanlage gekoppelt und funktionieren somit ebenfalls nicht. Wenn der Postbote oder ein Besucher klingelt, kriegt das in der Wohnung Niemand mit. Es wird dadurch immer ein Zettel vom jeweiligen Paketdienst in den Briefkasten geworfen, weil der Empfänger nicht da gewesen wäre, obwohl der Mieter zu Hause war.
Weil der Türöffner nicht funktioniert, muss der Mieter jeden Besucher selbst von der Haustür abholen oder den Schlüssel aus dem Fenster werfen, damit der Gast selbst die Haustür aufschließen kann. Der Vermieter möchte die Klingel/Gegensprechanlage nicht reparieren weil Kleinreparaturen bis 100€ laut Mietvertrag vom Mieter selbst zu tragen sind oder der Mieter soll sich selbst einen Schraubendreher zur Hand nehmen und damit die Gegensprechanlage reparieren.
Was soll der Mieter jetzt tun?
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