Verpackung von Paket defekt - Wer haftet?
A hat sich etwas im Internet bestellt. Es handelt sich dabei um ein elektronisches Gerät. Dieses Paket kam heute bei A an. A war zu diesem Zeitpunkt nicht zu hause. Darum hat der Postbote das Paket vor der Tür liegen lassen. Eigentlich ist das für A vollkommen in Ordnung und macht ihm nichts aus, wenn das Paket dort oder bei einem Nachbarn liegt.
Allerdings hat es heute sehr stark gewittert und auch geregnet. Als A nach Hause kam, öffnete A sofort das triefende Paket um das elektrische Gerät zu testen. Dieses ist zwar noch voll funktionsfähig. Allerdings wollte A das Gerät eigentlich in seiner Originalverpackung weiter verkaufen.
Was kann A nun tun? Könnte er sich eventuell bei der Post beschweren und dort sogar eventuell den Schaden einklagen oder denkt ihr eher, dass A in diesem Fall selbst Schuld wäre? Ich meine jeder halbwegs funktionsfähige Mensch legt ein Paket doch irgendwo unter, wenn man merkt, dass es bald regnet oder?
Wenn A keine sogenannte Abstellgenehmigung erteilt hat und somit den Postboten ermächtigt, das Paket einfach vor die Tür zu stellen, ist hier der Postzusteller bzw die Post in der Haftung. Er stellt es einfach so vor die Tür, da ist ja auch ein gewisses Risiko gegeben, dass es gestohlen wird. Ich würde mich an A´s Stelle bei der Post beschweren und Ersatz verlangen. Meiner Meinung nach ist A sicher nicht selbst schuld, sofern eben keine Abstellgenehmigung für die Haustüre erteilt worden ist.
Jeder Postzusteller, den ich kenne, gibt das Paket bei Abwesenheit entweder bei den Nachbarn ab oder nimmt es wieder mit, sodass der Empfänger es dann selbst abholen muss. Es einfach ungesichert und nicht abgedeckt irgendwo abzustellen ist schon recht fahrlässig. Manche Pakete sind auch versichert gegen Schaden und Verlust, vielleicht kommt eine Geltendmachung da auch in Frage.
So eine Situation ist meinem Vater auch schon passiert, allerdings ging es dabei zum Glück nicht um ein elektrisches Gerät, sondern nur um Druckerpatronen. Der Postbote hatte das Paket zwar hinter einen Blumentopf gestellt, was aber nicht viel nützte, weil es mehrere Tage dort lag, ehe mein Vater sich wunderte, wo das Paket bleibt und mal nachgefragt hat. Mein Vater wollte die Patronen aus dem nassen Karton gar nicht testen, damit im Drucker nicht kaputt geht, deshalb reklamierte er den Fall direkt.
In diesem Fall war es so, dass der Händler so kulant war, die Sendung ein zweites Mal rauszuschicken und mein Vater die erste Lieferung einfach entsorgen sollte. Der Händler hat das Problem mit der Post selber geregelt, was ich sehr nett fand. Bei einem Elektrogerät wird es sicher nicht so einfach sein, aber hier müsste es auch so sein, dass die Post dafür haftet. Schwieriger wird es nur, wenn der Postbote von A eine Genehmigung hat, die Pakete auch vor der Tür abzustellen.
Aber auch dann sollte man eigentlich davon ausgehen, dass der Paketbote soweit mitdenkt und das Paket dann nicht ungeschützt hinstellt. Dann sollte er es lieber beim Nachbarn abgeben oder wenigstens eine Mülltüte um das Paket wickeln oder ähnliches. Wie dann aber die Rechtslage aussieht, weiß ich leider nicht.
Das kommt drauf an, wie das Paket oder Päckchen verschickt wurde. Wäre es "versichert" unterwegs gewesen, hat die Poststelle oder der Paketdienst dafür aufzukommen und den Schaden auszugleichen oder zu beheben auf ihre Kosten. Ist es jedoch "unversichert" unterwegs, fällt alles auf dich zurück. Da könntest du dich dann beschweren, bis du rot wirst es hätte keine Wirkung.
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