Screenshot als Beweis ist vor Gericht ungültig
DIe ProMedia GmbH beschäftigt Studenten, die in Tauschbörsen nach illegal geruntergeladenem Material suchen. Diese Arbeit dokumentieren sie mit einer Bildschirmkopie (einem Screenshot)., welchen sie anschliessend ausdrucken, um vor Gericht einen Beweis in der Hand zu haben. Das Landesgericht Hamburg urteilte nun in einem Fall, in dem ein Tauschbörsenbenutzer 2 Lieder der Band Silbermond heruntergeladen hatte, dass dieser Beweis nicht ausreichend sei.
Das Urteil des Landesgerichts Hamburg könnte nun die gesamte Geschäftspraxis der ProMedia GmbH gefährden.
Nur weil einem Internetanschluss eine feste IP - Adresse zugeordnet ist, ist dies kein ausreichender Tatverdacht.
Die Gerichte bezweifeln nun die Beweiskraft des durch die Musikindustrie erbrachten Materials.
Ich denke aber, dies sollte nicht zum Freibrief für Raubkopierer werden.
Hallo,
ich denke das das Urteil Screenshots als Beweis nicht anzuerkennen die richtige Entscheidung ist. Heutzutage lassen sich Screenshots mit Hilfe von Photoshop und anderen Bildbearbeitungsprogrammen so Perfekt fälschen, das man auf Screenshots im Allgemeinen nicht viel geben sollte.
In einem Bericht den ich mal In Fernsehen verfolgt habe, wo sie auch gegen sogenannte Raubkopierer vorgegangen sind, mussten sie immer erst die Datei die sie später dem "Täter" nachweisen wollten, komplett von diesem runterladen. Sollte der Download mittendrin abbrechen, kann die Datei nicht mehr als Beweis vorgelegt werden.
Hallo,
Auch ich denke, dass diese Entscheidung die einzig richtige gewesen sein kann, denn wie gerade schon angesprochen, kann man Screenshots mit diversen Programmen einfach manipulieren. und dafür braucht man in den meisten Fällen nicht einmal viel Grips. Außerdem ist es so, dass es auch viele kostenlose Bildbearbeitungsprogramme gibt, sodass nicht einmal Kosten entstehen.
Natürlich ist dies kein Freifahrtschein für solche Menschen. ich halte es aber genauso falsch, Studenten mit diesen Aufgaben zu vertrauen. Sicherlich kann man diesen vertrauen, aber Studenten wollen sich auch mal schnell etwas dazuverdienen.
Oh, ich hätte nichtmal gedacht, dass das je zugelassen gewesen wäre natürlich läd das dazu ein die Dinger zu fälschen. Soviel ich weiß sind ja auch Video- und Audioaufnahmen vor Gericht als Beweißmittel nicht zugelassen. Können wir doch ma zufrieden sein mit unserer Rechtsprechung
mfg
yay3
Hallo zusammen,
so eine Entscheidung ist sicher schwer zu fällen. Einerseits sind Screenshots sehr aussagekräftig und auch im Paid4Geschäft kommen ja als Beweis für eine erfolgreiche Überweisung Screenshots zum Einsatz, trotzdem sind die Bilder einfach viel zu einfach zu fälschen. Mit einem normalen Bildbearbeitungsprogramm würde ich es mir sogar zutrauen, sowas anzufertigen. Trotzdem muss es doch Möglichkeiten geben, den Dateiursprung festzustellen?! Es gibt doch sicher Experten die das ganze genau obduzieren können. Oder ist das etwa zu aufwändig? Ich halte die Entscheidung eigentlich nicht für richtig, da es sicher möglich ist, den Ursprung des Bildes festzustellen. (bearbeitetes Bild oder orig. Screenshot)
Liebe Grüße,
spaxl
Hi,
werden, wenn ein Screenshoot gemacht wir, nicht auch andere Sache gespeichert, mit Hilfe denen man ganz einfach nach verfolgen kann, ob es das original ist, oder täusche ich mich da.
Oben stand etwas von den iP-Adresse, ich weiß nicht warum, aber ich bin auf eine Seite via anonymouse.org, die iP muss schon jemand vor mir benutzt haben, oder gehörte einer Privatperson (geht das), denn es ging dabei um eine Seite, auf der man mit Hilfe von Refklicks etwas bekommt und dort war schon alles "freigeschaltet", obwohl ich nichts gemacht hatte. Heißt das ich nicht der einzige bin, der darauf zugreifen kann und so kann es sich auch um jemand anderen handeln, der mit meiner IP runter läd.
Klingt irgendwie aber ein wenig fragwürdig mein Gedankengang, was meint ihr?
Aber ich denke es hat Vorteile, wenn ein so einfach zu fälschendes Beweisstück nicht zugelassen wird!
lg, weeedy
Mit der IP dürfte es eigentlich keine Probleme geben, denn nach dem vom kurzem beschloßenem Gesetz dürfen die Provider nur in sehr schweren fällen die Daten des Users hergeben.
Zu den Screenshots: Richtige Profis können die Screenshots so perfekt faken das wir niemals den unterschied erkennen würden, das steht fest. Nur müsste ein Profi es doch irgendwie herausbekommen können wenn man z.b. die Farben spiegelt.
Naja, das ist ja nicht wirklich etwas neues - beachtlich ist nur die Schlamperei! Denn das der Screenshot nur ein Teil eines Beweises, der noch anders angesichert werden muss, vor allem wenn er zur Anklage ausreichen soll, ist hinlänglich bekannt.
Daher hält ich mein Mitgefühl in Grenzen und ich grinse schadenfroh in die Richtung des "Geschädigten" - vielleicht sollte man nächstes Mal das Geld nicht nur in Studenten, sondern auch in eine vernünftige Rechtsberatung stecken .
Hallo zusammen,
ein netter Gerichtsbeschluss ist das. Aber ich kann ihn auf jeden Fall nachvollziehen. Eine Firma, die extra Personen damit beauftragt andere Personen "auszuspionieren" finde ich persönlich nicht richtig. In irgendeiner Art und Weise verstößt das doch gegen die persönlichen Rechte eines Menschen. Immerhin werden die Leute für ihre Arbeit bezahlt und die Gründung der Firma ist bestimmt nur mit dieser Absicht erfolgt. Letzten Endes möchten sich da Leute aufgrund von anderen Leuten bereichern, was ich ziemlich mies finde.
Auf der anderen Seite betrachtet finde ich nicht, dass man Raubkopierern so einen Freifahrtschein ausstellt. Ein Screenshot ist nicht unbedingt gleichzusetzen mit einem Foto, denn man kann leicht das Beweismaterial fälschen und für seine Zwecke auslegen. Gut, dass wäre mit Fotos auch möglich, aber hier sind ja keine Personen oder Gegenstände abgebildet, sondern einfach nur Daten. Da sollte man wirklich mehr Beweismaterial zu Tage liefern als nur ein Foto.
Meine persönliche Meinung zu dem Thema!
MfG IceKing32
Hallo allerseits!
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass Screenshots auf keinen Fall als Beweis zugelassen werden dürfen. Wie oben schon beschrieben kann man mit Bildbearbeitungsprogrammen am PC mittlerweile ja schon nahezu alles fälschen. Auf YouTube gibts nette Viedeos wie Gesichter innerhalb von 15 Minuten mit Hilfe von Photoshop so verändert werden, dass sie fast nicht mehr wiedererkannt werden können (Haarfarbe, Augenfarbe, Augenposition, Nasengröße etc.) und wie einfach muss es dann erst sein einen Text (vermutlich noch in einer Standart-Schriftart, die des Bildbearbeitungsprogramm selbst hat) zu verändern oder gänzlich hinzuzufügen/wegzulassen?
Und zu der Sache mit der IP-Adresse, die wird im Normalfall bei jedem Onlinegang dem PC neu zugewiesen und die Daten (also wer wann welche IP bekommen hat) dann beim Provider gespeichert. Also kann ne fahndungsbehörde nur so mit ner IP-Adresse ohne genauem Datum und Uhrzeit sowieso nichts anfangen.
Soviel zum Thema von mir,
Grüße
UFO
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