Wie lange Anzeige nach Urheberrechtsverletzung möglich?
Die Situation ist folgende: Eine Bekannte von mir, A, hat eine Reitbeteiligung und mit dieser auch eine Seite, mit sehr vielen Pferdefotos bei Facebook. Die Seite ist sehr berühmt und etwa 1500 "Gefällt-mir"-Angaben. A hat also alle Rechte an den Fotos und aktualisiert die Seite auch regelmäßig. Alle Leute, die einen Account bei Facebook haben, können sich diese Fotos anschauen.
Nun hat sich ein anderes Mädchen, B, was ebenfalls bei Facebook angemeldet ist und ein Foto der beiden wohl sehr schön fand, das Foto runter geladen und bei einer anderen Seite gepostet und das Pferd als ihr eigenes Pferd ausgegeben. Sie hat dem Pferd einen anderen Namen verpasst, es ein paar Jahre älter gemacht und ein paar Zentimeter kleiner. Jedoch war auf dem Foto eindeutig das Pferd A zu sehen und außerdem war diese auch noch deutlich auf dem Foto abgebildet und das Foto ist auf der Seite, die A für das Pferd erstellt hat, ebenfalls vorhanden.
A war jetzt natürlich sehr sauer und hat jedoch gesagt, dass sie auf eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung verzichtet, wenn das Foto bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verschwindet und B, die das Foto geklaut hat, sich entschuldigt. Das Foto war jedoch erst viel später weg und erst nach viel drohen und dann bekam die Bekannte auch noch ein paar freche Antworten.
Daher würde A gerne wissen, ob sie theoretisch gesehen noch Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung erstatten könnte. Das Foto ist jetzt zwar weg, aber es wurde ja trotzdem eine Verletzung ihres Rechtes begangen und das Ganze kann sie durch Screenshots, die sie gemacht hat, beweisen. Außerdem haben viele andere Personen, die A kennen, das Foto ebenfalls gesehen und können bezeugen, dass B das Foto geklaut und hochgeladen hat.
A hat 3 Jahre nach Entdeckung der Urheberrechtsverletzung Zeit, eine Abmahnung zu schreiben. Wenn alles mit Screenshots gesichert ist, hätte sie ganz gute Karten. Allerdings muss sie auch das Urheberrecht an dem Foto im Zweifelsfall beweisen können. Da ist meist der Knackpunkt. Wenn sie das Foto noch einmal in höherer Auflösung oder als RAW-Datei hat, ist es allerdings meist schon ein kräftiges Argument. Bei Urheberrechtsverletzungen kann man Abmahnungen -entweder selbst oder durch einen Anwalt verfasst- verschicken. Man kann Schadensersatz geltend machen und eine nachträgliche Lizenzgebühr verlangen. Wie genau man die Höhe ausrechnet, da sollte sie sich erkundigen, das hängt von vielerlei Faktoren ab.
Anzeigen wegen Urheberrechtsverletzung könnte sie die Person natürlich auch, ich kenne mich mit dem Prozedere aber nicht aus. Allerdings ist hier die Frist, in der man sie stellen kann, meines Wissens 3 Monate nach Kenntnis.
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