Ist ein Ehevertrag nur mit Notar gültig?

vom 10.09.2012, 08:05 Uhr

Verträge kann man in der Regel ja auch so abschließen, dass 2 Parteien einfach unterschreiben. Manchmal ist es sinnvoll, wenn ein Zeuge dabei ist, der mit unterschreibt. Auch mündlich geschlossene Verträge haben ja eine Gültigkeit.

Wie sieht es aber bei einem Ehevertrag aus? Muss so ein Ehevertrag zwingend bei einem Notar abgeschlossen werden oder kann man den auch unter sich aufsetzen und unterschreiben? Sollten Zeugen da mit unterschreiben? Wie sieht es bei einem mündlich abgeschlossenen Ehevertrag aus, der unter Zeugen ausgesprochen wurde?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Der Ehevertrag kann auch ohne Notar aufgesetzt werden. Er sollte aber durch den Notar beglaubigt werden, damit dieser Vertrag auch vor dem Gericht greifen kann. Ansonsten kann es passieren, dass einer der Partner sagt, dass er dieses Dokument nie aufgesetzt hat und damit ist der Ehevertrag dann nicht gültig.

Mit einem Notar allerdings ist der Ehevertrag gültig und kann nur von beiden Ehepartnern geändert und gekündigt werden. Hierzu sollte man sich am besten vor der Ehe bereits an einen Anwalt wenden, der einen Ehevertrag am besten aufsetzen kann. Der Notar ist der Zeuge, sodass keine weiteren Personen, außer der Notar und die Eheleute unterschreiben müssen.

Ein mündlicher Ehevertrag wird oft vor Gericht nicht anerkannt, denn es kann davon ausgegangen werden, dass der Zeuge auf nur einer Seite der Eheleute ist und manipuliert werden kann.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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