Bekommen Azubis Lohnzuschläge?

vom 09.09.2012, 16:15 Uhr

Nachtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen und so weiter, werden ja oft mit besonderen Zuschlägen belohnt. Diese sind in der Regel auch tariflich geregelt. Wie sieht das aber bei Auszubildenden aus?

Auszubildenden bekommen ja eigentlich ein festliches monatliches Gehalt. In einigen Berufen arbeiten aber
auch Auszubildende Nachts oder am Wochenende, wenn sie volljährig sind. Bestes Beispiel sind hier wohl Pflegepersonal oder auch Köche. Stehen den Auszubildenden dann auch die Zuschläge zu oder sind diese
Dienste eben berufstypisch und gehören zur Ausbildung einfach mit dazu?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Die Frage kann ich eigentlich relativ schnell und sicher mit einem klaren "Ja" beantworten. Ich selbst bin zwar nicht davon betroffen, doch in meinem Freundeskreis haben viele meiner Freunde recht bescheidene Arbeitszeiten und diese müssen eben in bestimmten Berufen auch am Wochenende oder in der Nachtschicht arbeiten. Wer eine Ausbildung in der Krankenpflege macht ist hier zum Beispiel davon betroffen. Auch ein anderer Freund von mir arbeitet in einer Druckerei und hat hier seine Ausbildung gemacht.

Dort hat dieser sehr häufig in der Nacht arbeiten müssen und hier auch einen gar nicht mal so schlechten Zuschlag zu seinem normalen Verdienst bekommen. Ob man aber in der Ausbildung überhaupt zu solchen Zeiten (Besonders in der Nachtschicht) eingesetzt wird, hängt vom jeweiligen Arbeitgeber ab. Freunde in der Krankenpflege zum Beispiel durften erst im dritten Lehrjahr auch in der Nacht arbeiten, da diese zuvor nicht ausreichend genug hierfür qualifiziert waren.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Entscheidet man sich dafür, sich in einem bestimmten Beruf ausbilden zu lassen, dann weiß man doch, dass Schichtarbeit dazugehört. Wieso regen sich dann immer alle darüber auf? Ich meine, ich bin auch nicht unglaublich erfreut darüber, wenn ich am Wochenende arbeiten muss, aber es gibt wirklich Schlimmeres.

Und ja, Auszubildende bekommen natürlich auch den Schichtzuschlag. Das Grundgehalt, beziehungsweise die Ausbildungsvergütung, ist vertraglich geregelt, aber darüber hinaus bekommt man eben auch den Schichtzuschlag. Den rechnet man eben einfach immer drauf und damit hat sich das. Auszubildende müssen ja alle Schichten kennenlernen und nicht nur den Frühdienst, wo es keinen Zuschlag gibt. Und es ist wohl klar, dass ihnen dann Schichtzuschlag zusteht, wenn sie in der Nacht, im Spätdienst oder an den Wochenenden, beziehungsweise Sonn- und Feiertagen arbeiten.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



winny2311 hat geschrieben:Entscheidet man sich dafür, sich in einem bestimmten Beruf ausbilden zu lassen, dann weiß man doch, dass Schichtarbeit dazugehört. Wieso regen sich dann immer alle darüber auf?

Es hat sich hier doch überhaupt keiner beschwert, sondern es wurde lediglich eine Frage dazu gestellt. Diese Frage ist aber, wie du schon richtig gesagt hast, einfach zu beantworten. Auch Auszubildende erhalten die Zuschläge, wenn sich nachts oder am Wochenende bzw. an Feiertagen arbeiten müssen. Bei mir war das selbst der Fall.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich bin selbst ein Auszubildender im 2. Lehrjahr und in der Industrie tätig. Bei uns werden nur Zuschläge für Nachtschichten, für das waschen der Arbeitsklamotten, und pro Jahr eine Jahresausschüttung ausgezahlt. Die Jahresausschüttung richtet sich danach, wieviel wir von unserem Produkt verkauft haben.

Also es gibt Betriebe und Firmen bei den die Auszubildene einen Zuschlag erhalten. Dies könnten unter anderem Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Jahresausschütungen sein. Allerdings ist das vom Arbeitgeber geregelt und er ist nicht verpflichtet, bis auf das Lehrlingsentgeld pro Monat, Zuschläge auszuzahlen.

» cage » Beiträge: 42 » Talkpoints: 17,55 »


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