Dürfen Pausen verweigert werden?

vom 09.09.2012, 15:16 Uhr

Frau A. arbeitet im Verkauf. Ihre tägliche Arbeitszeit beträgt 8 bis 10 Stunden. Die Arbeitszeit wird bisher ohne Pausen abgeleistet. Allerdings ist das Frau A. an sich zu viel und sie würde gerne mal eine Pause machen. Deshalb hat sie auch ihren Arbeitgeber darauf angesprochen. Der Arbeitgeber lehnt das aber ab.

Frau A. weiß, dass es Gesetze gibt, die ihre Pausenzeiten an sich regeln. Kann sie diese aber auch einklagen? Oder muss sie dann um ihren Job fürchten? Was kann Frau A. noch machen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Bei einer Mindestarbeitszeit von sechs bis neun Stunden steht Frau A eine Pause von rund 30 Minuten zu. Bei mehr als neun Stunden Arbeit sind es sogar 45 Minuten. Sollten diese Zeiten nicht von dem Arbeitgeber eingehalten werden, macht er sich strafbar. Da kann der Arbeitgeber sich nicht wehren, denn die Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben.

Im Verkauf darf diese Pause nicht einmal aufgeteilt werden, sodass der Arbeitgeber nicht sagen kann, dass sie jetzt 10 Minuten nimmt und später den Rest. Alles was unter 15 Minuten ist, ist nicht als Pause zu sehen. Sollte der Arbeitgeber also damit verstoßen, kann Frau A. entweder zum Betriebsrat gehen oder sich an die Gewerkschaft wenden.

Nur so würde sie dann etwas erreichen, denn die Gewerkschaft und oft auch der Betriebsrat drohen dann, den Arbeitgeber zu verklagen. Wenn der Arbeitgeber mit Kündigung droht, kann er dieses gerne machen. Diese wird aber unwirksam sein, denn er verstößt gegen das Gesetz.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


davinca hat geschrieben:Nur so würde sie dann etwas erreichen, denn die Gewerkschaft und oft auch der Betriebsrat drohen dann, den Arbeitgeber zu verklagen. Wenn der Arbeitgeber mit Kündigung droht, kann er dieses gerne machen. Diese wird aber unwirksam sein, denn er verstößt gegen das Gesetz.

Theoretisch klingt das alles ganz logisch, nur sieht die Praxis manchmal ganz anders aus. Einen Betriebsrat gibt es längst nicht überall und dann stellt sich auch noch die Frage, wie tätig oder untätig dieser ist. Dasselbe gilt für die Gewerkschaft.

In beiden Fällen besteht aber das Problem der Probezeit, die im Einzelhandel auch durchaus schon mal ein halbes Jahr beträgt. Eine Kündigung in dieser Zeit muss nicht begründet werden. Und in dem Thread klingt es so, dass Frau A diesen Job noch nicht lange macht. Doch selbst wenn ich mich irre, so gibt es so einige Betriebe, in denen es keine Pausen gibt. Wer dieser verlangt, hat dann schnell mal eine längere Pause in Form von der Kündigung.

Und dann? Trotzdem klagen? Damit es den eigenen Nachfolgern vielleicht irgendwann besser geht? Oder hat man auch Möglichkeiten für sich selbst eine "Entschädigung" einzuklagen?

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» Trisa » Beiträge: 3271 » Talkpoints: 20,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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