Lohnkürzungen bei Azubilohn möglich?

vom 09.09.2012, 15:10 Uhr

P. ist in der Ausbildung zum Kfz- Mechatroniker. Er ist mittlerweile im dritten Lehrjahr. Leider ist ihm bei der Arbeit an einem Fahrzeug ein Fehler unterlaufen. Nun will der Ausbilder ihm 100 Euro von seinem nächsten Ausbildungsgehalt abziehen. Darf der Ausbilder vom Ausbildungsgehalt überhaupt was abziehen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der Betrieb ist gegen Schäden versichert. Sollte jemanden etwas passieren, wie in diesem Fall dem Auszubildenden, das er ein Fahrzeug beschädigt hat, kommt die Versicherung für den Schaden auf. Er hat kein recht darauf, das Geld zu kürzen. Notfalls kann der Azubi dagegen klagen und wird damit auch Erfolg haben.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Mir ist ebenfalls schon einmal so etwas passiert, in meinem damaligen Ausbildungsbetrieb. Wie bereits erwähnt wurde, sind Betriebe versichert und auf den Auszubildenden dürften dadurch keinerlei Kosten zukommen. Ebenfalls eine Kürzung der Ausbildungsvergütung ist nicht erlaubt und der Auszubildende könnte den Ausbildungsbetrieb verklagen.

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Wenn P. wirklich eine vertraglich abgesicherte Ausbildung in dem Betrieb haben sollte, dann will der Arbeitgeber von P. hier entweder einfach nur ein bisschen mehr Geld für sich einstreichen, oder er hat schlicht und einfach keine Ahnung. Je nachdem, um was für einen Fehler es sich hierbei handeln sollte, ist der Betrieb gegen genau solche Fehler und Unfälle versichert, wie schon mehrfach gesagt wurde. Ohne eine entsprechende Versicherung könnte es den Betrieb gar nicht geben.

Es ist zwar sicherlich nicht sehr gut für das Arbeitsverhältnis zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber, aber wie auch schon gesagt wurde, kann P. seine Ausbildungsvergütung in diesem Fall einklagen, vorausgesetzt hierfür ist allerdings auch, dass ein gültiger Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag existiert. In diesem Fall hat der Arbeitgeber von P. vor keinem Gericht in Deutschland eine Chance.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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