Wer bezahlt das Beglaubigen von Zeugnissen?

vom 09.09.2012, 15:07 Uhr

Frau A. hat sich für einen neuen Job beworben. Der Arbeitgeber ist sehr an Frau A. interessiert. Allerdings hat er Frau A. mitgeteilt, dass das Unternehmen sie nur einstellt, wenn sie ihre Zeugnisse amtlich beglaubigen lässt. Leider ist das ja nicht ganz günstig und Frau A. fragt sich gerade, wer die Kosten tragen muss. Kann Frau A. ihren potentiell neuen Arbeitgeber fragen, ob er die Kosten für die Beglaubigung übernimmt? Oder geht das alleine auf ihr Konto?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das wäre in meinen Augen schon ein bisschen dreist. Sie will doch den Job haben und wenn sie den bekommt, verdient sie ja auch was. Ich habe noch niemals davon gehört, dass der potentielle Arbeitgeber diese Kosten übernimmt. Und müsste das jeder Arbeitgeber bei jedem Bewerber tun, dann wären die ein oder anderen Unternehmen sicherlich schon pleite. Um deine Frage deswegen mal direkt zu beantworten: diese Kosten muss die gute Frau selber übernehmen und das sollte es ihr auch wert sein, finde ich.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Diese Kosten wird Frau A nicht von dem potentiellen Arbeitgeber ersetzt bekommen, diese Kosten muss sie selbst tragen. Da die Kosten aber teilweise extrem unterschiedlich sind, kann Frau A auch enorm sparen. Im Thread Wer darf ein Zeugnis beglaubigen? gibt es einige Tipps, wo Frau A einmal wegen der Beglaubigung nachfragen kann.

Sollte Frau A staatliche Unterstützung bekommen, dann kann sie bei den entsprechenden Stellen nachfragen, ob man die Kosten dort übernehmen würde, ansonsten bleibt Frau eigentlich nur noch die Kosten für die Beglaubigungen im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Zwar halte ich das Vorgehen bzw. das Verlangen von beglaubigten Kopien des Arbeitgebers für etwas seltsam, weil dieser ja auch eine Ansicht der Originalzeugnisse beim ersten oder zweiten Vorstellungsgespräch anfragen könnte. Aber wenn der Arbeitgeber sich hier einen Erkenntnisgewinn verspricht, dann müssen eben beglaubigte Zeugnisse abgegeben werden (sofern Frau A den Job wirklich will).

Die Kosten wird aber Frau A selbst tragen müssen. Im Vorfeld würde ich jedenfalls nicht nach der Erstattung fragen. Wenn es wirklich letztlich um das Geld geht, kann Frau A höchsten im Nachhinein - sofern Sie den Job dann doch nicht bekommt - die Kosten geltend machen und eine Rechnung einreichen. Dann kann das Unternehmen entscheiden, ob es die Kosten erstattet oder nicht. Einen Anspruch hat Frau A hier jedenfalls nicht.

Sofern Sie vom Amt unterstützt wird und schon ALG II bezieht, kann Sie natürlich pauschal die Kosten der Bewerbung erstattet bekommen. Dazu muss sie wohl vorher diese Erstattung beantragen. Vermutlich würde aber hier der entsprechende Berater nähere Auskünfte machen können.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Bei uns haben die beglaubigten Kopien unserer Abiturzeugnisse damals einen Euro fünfzig gekostet, was ja nun einmal nicht die Welt ist, das kann man sich ja wohl leisten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ausstellung einer beglaubigten Kopie andererorts viel teurer sein wird, aber wenn es doch der Fall ist und der potenzielle neue Arbeitgeber wirklich darauf besteht, eine beglaubigte Kopie zu bekommen, dann muss man leider diese Investition auf sich nehmen und sich diese Kopien ausstellen lassen.

Der Arbeitgeber wird für diese Kosten wohl nicht aufkommen. Wenn er aber glaubhaft versichert, dass man bei Abgabe einer beglaubigten Kopie auch eine Arbeitsstelle erhält, dann sollte man diese Investition tätigen und im Grunde wird sie sich dann j auch wieder auszahlen. Ich habe zum Beispiel am Wochenende ein Schreiben mit der Mitteilung bekommen, dass mein Arbeitsvertrag zur Unterzeichnung bereit liegt und dass ich meine Arbeitsstelle antreten kann, wenn ich eine bestimmte Bescheinigung abgebe und natürlich meinen Arbeitsvertrag unterzeichne. Vielleicht könnte man ein ähnliches Papier auch in diesem Fall aufsetzen lassen, um die Sicherheit zu bekommen, dass man nicht umsonst das Geld für die beglaubigte Kopie ausgegeben hat.

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» olisykes91 » Beiträge: 5370 » Talkpoints: 24,75 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Wenn Frau A zufällig katholisch ist, soll sie im Sekretariat des Pfarramtes mal nachfragen wegen der Beglaubigung. Ich weiß, dass es vor ein paar Jahres noch kostenlos von einem Pfarrer beglaubigt wurde und das auch anerkannt wird. Ob es die evangelische Kirche auch so macht oder überhaupt, da bin ich überfragt. Jedenfalls könnte sie viel Geld sparen, wenn das heute noch so ist. Versuchen kostet nichts.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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