Indizierte Musik

vom 09.04.2008, 05:43 Uhr

Also ich finde auch das es richtig ist rechtsradikale Musik zu indizieren, wobei die eigentlich eher beschlagnahmt wird oder? Allerdings sind manche Entscheidungen der BPJM irgendwie nicht nachzuvollziehen oder es werden Texte oftmals einfach missverstanden.

Subbotnik hat geschrieben:Wenn etwas indiziert wird, dann aus den entsprechenden Gründen.


Da gebe ich dir größtenteils Recht, aber wie kann es passieren das total harmlose Sachen indiziert werden?

Beispiel: Peter Tosh - Legalize It

Es scheint zwar keinen mehr zu interessieren, da ich das Album selbst im Saturn kaufen konnte, aber verwundern tut mich so was schon.

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» ghettoyouth » Beiträge: 388 » Talkpoints: 0,48 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Meiner Meinung nach ist das mit der Indizierung alles quatsch. Es gibt immer eine Möglichkeit irgendwie an indizierte Tonträger zu kommen, sei es Rechtsrock, HipHop/Rap oder Metal. Wenn man es nicht selbst aus dem Internet lädt kann man die Sachen meist gut von Bekannten bekommen, wenn man dieselben (Musik-)Interessen hat.

Wie auch schon gesagt, Indizierung heißt, dass es nur noch an Volljährige verkäuflich ist nur, dass man eben nicht dafür werben darf und es in das Schaufenster stellt. In kleineren Plattenläden sieht man diese Tonträger dann doch ausgestellt, weil die ja auch irgendwie ihr Geld verdienen wollen. Also sind die "staatlichen Kontrollen" zu nichts zu gebrauchen. Nun bleiben noch die Eltern, die den Jugendlichen vor solch "gefährdender Musik " bewahren können. Denen ist das meist realtiv egal, was sie aus dem Kinderzimmer ihres Nachwuchses hören, es sei denn es sind offensichtlich rechte Parolen. Aber es soll ja auch Eltern geben denen sowas egal ist.

Auch aus diesem Grunde finde ich, dass es sowas wie Indizierung net geben sollte, weil wie schon so oft hier beschrieben es einfach die Meinungs-/Redefreiheit der Interpreten verletzt. "Jugendgefährdende" Inhalte wie frauenverachtende Raptexte oder brutale Texte über Verstümmelung sind nicht die Auslöser, weshalb manche Jugendliche ausflippen, Frauen vergawaltigen oder gar Amok laufen. Bei solchen Leuten ist die Gewaltbereitschaft meist schon gegeben durch Störungen im sozialen Umfeld.

Wenn jetzt aber dem deutschen Staat wirklich soviel daran liegt rassistische Musik zu verbieten, dann sollten sie es auch "richtig" machen und diese generell beschlagnahmen, dass heißt es gäbe ein Vebreitungs- sowie ein Verbot diese Tonträger zu besitzen.

» Troll » Beiträge: 10 » Talkpoints: 0,00 »


ghettoyouth hat geschrieben:Also ich finde auch das es richtig ist rechtsradikale Musik zu indizieren, wobei die eigentlich eher beschlagnahmt wird oder? Allerdings sind manche Entscheidungen der BPJM irgendwie nicht nachzuvollziehen oder es werden Texte oftmals einfach missverstanden.

Subbotnik hat geschrieben:Wenn etwas indiziert wird, dann aus den entsprechenden Gründen.


Da gebe ich dir größtenteils Recht, aber wie kann es passieren das total harmlose Sachen indiziert werden?

Beispiel: Peter Tosh - Legalize It

Warum das Lied indiziert wurde? Weil es drogenverherrlichend ist bzw. so gewertet werden kann, ganz einfach. Und warum man es im Saturn kaufen kann? Weil die Indizierung im Jahr 2005 wieder aufgehoben wurde nachdem es jahrelang breiten Protest dagegen gab.

Rechtsradikale Musik wird in der Regel nicht indiziert, sondern wie angedacht gleich eingezogen, also beschlagnahmt und vernichtet. Da macht man sich selten die Mühe der Prüfung.

Man sollte sich auch mal wirklich vor Augen halten, dass eine Indizierung lediglich eine Verkaufsbeschränkung aus Gründen des Jugendschutzes ist - ein Verbot ist ein völliges Vertriebsverbot und / oder Besitzverbot welches dann verhängt wird, wenn etwas gegen Recht und Gesetz verstößt! Dann macht man sich auch nicht mehr die Mühe, dass zu indizieren sondern der Staatsanwalt kümmert sich darum. Zwar gibt es auch Vertriebsverbote durch die Indizierung, beispielsweise wenn etwas auf der berühmten B Liste landet, aber das ist höchst selten! Meist geht es dann direkt vor`s Gericht und die Polizei geht sammeln.

Natürlich kann es sein, dass die BPjM Texte und Inhalte missversteht - aber dazu gibt es ja die Anhörung, also dass Schaffende, Künstler usw. sich gegen die drohende Indizierung wehren können. Diese ist zwingend ein Bestandteil eines jeglichen Verfahrens - nur muss man diese Möglichkeit auch nutzen! Viele kümmern sich nicht drum oder versäumen es (bestes Beispiel: Indizierungsverfahren der Band Eisregen) ein Statement abzugeben. Und oft genug können Künstler damit ihr Werk vor dem Index retten, indem sie sich dort äußern.

@Troll
Klassisch Thema verfehlt und nicht nachgedacht!

Natürlich gibt es immer die Möglichkeit an irgendwas zu kommen - nur ist das nicht die Aufgabe der Indizierung das völlig zu unterbinden, sondern nur jene, den Zugang zu erschweren! Drogen und Waffen sind auch teilweise verboten und trotzdem kommt man mit Beziehungen an diese heran - soll das jetzt ein Argument für die totale Freigabe sein?

Wenn etwas eine ab 18 Freigabe ohne Indizierung hat, dann darf es auch im Schaufenster auftauchen und teilweise auch dann, wenn es auf dem Index steht - das Werbeverbot hast Du falsch verstanden! Das heißt nicht, dass man es nicht mehr ins Schaufenster stellen darf, sondern dass es nicht mehr aktiv beworben werden darf! Also beispielsweise durch Anzeigen oder Empfehlungen in Zeitschriften usw.

Und die Meinungsfreiheit, sollte auch mal verstanden werden, heißt nicht dass man alles darf! Denn auch die hat ziemlich deutliche Grenzen - z. B. hört sie hierzulande dann auf, wenn andere Freiheiten und Gesetze dadurch berührt und eingeschränkt werden.

Was Du forderst mit der "rassistischen" Musik ist schon lange gängige Praxis - mal den Sachverhalt nachforschen und dann merkst Du auch, wieviel Tonträger und BIldträger jährlich von der Polizei beschlagnahmt werden, die der rechten Szene zugehören. Davon sind jedes Jahr zehntausende "Artikel" betroffen. Verstoßen die Artikel gegen deutsches Recht, sind sie weg vom Fenster! Gerade bei Neonazi Krimmes langt man hierzulande aus verschiedenen bekannten Gründen lieber einmal mehr als einmal zuwenig zu. Nur sollte man auch soweit denken, dass nicht jeder NeoNazi von einem Polizisten gefilzt werden kann - außer man wäre für die totale Überwachung.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Hier nochmal kurz was von mir zum Thema Rechtsradikaler Musik. Rechtsradikale Musik wird ebenfalls indiziert. Es gibt für indizierte Medien zwei Listen. Eine A und eine B Liste.

Auf der A-Liste sind unter anderem Tonträger, mir pornographischem Inhalt.
Auf der B-Liste sind meist Tonträger, mit rassistischem Inhalt.

Medien die auf der A-Liste stehen, duerfen nicht mehr oeffentlich beworben oder verkauft werden. Das "zeigen" und verkaufen solcher Medien darf nur dann erfolgen, wenn der Kaeufer volljährig ist.

Medien die auf der B-Liste stehen, dürfen weder verkauft, noch vorgefuehrt werden. Selbst der Besitz solcher Medien ist strafbar. Sollten solche Medien zum Beispiel bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt werden, werden sie sofort von den zuständigen Dienststellen vernichtet.

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» soetex » Beiträge: 903 » Talkpoints: -23,49 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Bei dem Thema schlagen ach zwei Herzen in meiner Brust.

Einerseits: Bei rechtsradikalen Bands finde ich es völlig okay und sehr nervenschonend, wenn deren Vertrieb verboten ist. Manches gehört einfach zu Musik, welche die Welt nicht braucht.

Andererseits: So manches Ding was sich die Bundesprüfstelle riß - auahaua. Ich entsinne mich in dem Zuammenhang nur an die Dauerkrach Die Ärzte vs Bundesprüfstelle, bei dem dann irgendwann ein gewisser Grad der Lächerlichkeit erreicht wurde, der es schwer machte den ganzen Laden überhaupt noch ernst zu nehmen.

Okay, den Spaß an Liedern wie "Claudia hat einen Schäferhund" hat dieses Getüddel eher noch verstärkt, aber lächerlich war es dennoch. Zumal auf der anderen Seite einemimme rmehr bewusst wurde: Wenn etwas nur richtig exotisch war, dann war es völlig wurst was besungen wurde, da so manches sehr spezialisierte Liedgut weit unter dem Radar der Bundesprüfstelle durch flog.(Ich denke zB bis heute,das die Leute da mit einigen Sachen schlichtweg so wenig anfangen konnten, das sie es einfach beiseite schoben und sich dachten "Wer das hört ist vermutlich schon längst völlig gaga" und in solchen Grenzfällen wie "The Forbidden Fruits of Yggdrasil" oder der Acidphase von Pysick TV).

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» Nephele » Beiträge: 1047 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Es gibt nicht nur eine Liste A und B sondern auch Liste C, D und E.

Und auf Liste B sind nicht nur Tonträger mit rassistischen Inhalten zu finden, sondern auch Tonträger mit:
- FDGO feindlicher Propaganda (die die Vorraussetzungen von §86 StGB - Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und § 86a StGB - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllen)
- dem Tatbestand der Volksverhetzung (nach § 130 StGB- Volksverhetzung)
- die zu Straftaten anleiten (nach und § 130a StGB - Anleitung zu Straftaten)
- einer übermäßigen Gewaltdarstellung (nach § 131 StGB - Gewaltdarstellung)
- Gewaltpornogrpahie und Tierpornogrpahie (nach § 184a StGB - Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften)
- Kinderpornographie (nach § 184b StGB - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften)

Rassistische Inhalte stellen also nur einen kleinen Teil dar.

Liste C und Liste D sind nicht öffentlich, da eine Bekanntmachung durch die Indizierung nach § 24 Abs. 3 Satz 2 JSchG unterbunden werden soll.

Und damit es jetzt ganz wild wird - Der Besitz ist nicht strafbar, zumindest nicht in allen Fällen! Denn alles was unter § 131 StGB - Gewaltdarstellung fällt darf sowohl privat besessen, als auch privat angesehen, als auch privat erworben werden (solang es nicht weitervertrieben wird).

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Subbotnik hat geschrieben:Warum das Lied indiziert wurde? Weil es drogenverherrlichend ist bzw. so gewertet werden kann, ganz einfach. Und warum man es im Saturn kaufen kann? Weil die Indizierung im Jahr 2005 wieder aufgehoben wurde nachdem es jahrelang breiten Protest dagegen gab.


Okay, dass es wieder vom Index weg ist wusste ich nicht, aber das es drogenverherrlichend ist, ist absoluter Unsinn. Ich meine, im Gegensatz zu manchen nicht-indizierten Sachen ist es wirklich harmlos. Er wollte doch nur sein Gras legal rauchen. :wink:

Aber ich denke mal das es früher auch leichter zu einer Indizierung kam, vielleicht war das Plattencover schon genug.

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» ghettoyouth » Beiträge: 388 » Talkpoints: 0,48 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hör Dir mal den Text an und besorg Dir ein Englisch Wörterbuch oder eine Übersetzung und versuch dann mal den Zeitgeist der Siebziger hinzuzunehmen!

Das Lied war nach damaligen Maßstäben drogenverherrlichend, das würde sogar ein Tauber merken. Im Grunde ist es das heute auch noch, nur man ist ja mittlerweile schon andere Sachen gewohnt.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Also ich verstehe den Text und er fordert lediglich zur Legalisierung auf. Er sagt das es gut gegen Krankheiten ist, welche Leute es rauchen und das es nicht mehr Strafbar sein soll. Darin kann ich keine Verherrlichung erkennen, es ist ja nicht so das er singt, dass es ungefährlich ist und es jeder machen soll.

Ein anderes Lied von ihm war, oder ist, auch auf dem Index: Get Up, Stand Up
Worin liegt da der Sinn der Indizierung? So was hätte ich vielleicht in der DDR erwartet. Außerdem hat Bob Marley das selbe Lied gesungen, ohne das es indiziert wurde. Indizierungen machen definitiv nicht immer Sinn.

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» ghettoyouth » Beiträge: 388 » Talkpoints: 0,48 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Naja, also wenn Buschido, oder welcher HipHopper auch immer, darüber singt, wie er seine Freundin anal befriedigt und es ihn antörnt, dass sie dabei weint und Schmerzen hat, finde ich es vernünftig solche Sachen für Minderjährige unter Verschluss zu halten. Texte mir extremen politischen Meinungen und Aufrufen zu Gewalt, unabhängig ob links oder rechts, sollte meiner Auffassung nach auch verboten sein, und zwar vollständig.

Das wirft nur vielfältige Probleme auf: Zum ersten, wo ziehe ich die Grenze? Man denke an die Ärzte, die in den Achtzigern wegen den Songs "Geschwisterliebe" und "Claudia hat nen Schäferhund" indiziert worden waren. Heute lacht man nur drüber, damals war das als jugendgefährdend eingestuft worden. Zum andern, ist durch Indizierung oder gar völliges Verbot nicht viel erreicht, außer ein Statement zu setzen. An Musik, die erst ab 18 erhältich ist, kommt man zieimlich leicht, das ist genauso wie mit Alkohol und Zigaretten. Und auch an verbotene Musik, kann man kommen, wenn man sich geschickt anstellt. Und ein Verbot strahlt, vor allem für junge Leute, zunächst mal einen großen Attraktivitätsfaktor dar.

Außerdem stellt sich dir Frage ob eine Auseinandersetzung mit radikalen Meinungen nicht auch sinnvoll ist, um zu der Auffassung zu gelangen, dass das Blech ist, was die da verkünden. Kenne deine Feinde, heisst es so schön. Wenn man Nazis ablehnt, muss man auch wissen, warum und nicht nur, weil es verboten ist. Allerdings muss dies dann eventuell unter Anleitung geschehen, damit da keine Missverständnisse aufkommen. Unreflektiert sollten solche Inhalte jedenfalls nicht unters Volk gebracht werden.

Indizierung und Verbote sind also zweischneidige Schwerter, müssen aber meiner Meinung nach sein, denn auch wenn man an die Musik herankommt, setzt man sich vielleicht doch etwas differenzierter mit den Inhalten auseinander. Das galt jedenfalls für mich.

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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