Spezieller Sitz im Traktor - Wo beantragen?
Mein Freund hatte ja vor einiger Zeit einen doppelten Bandscheibenvorfall. Nun meinte ein Arbeitskollege, dass er für seinen Traktor einen speziellen Sitz bekommen könnte, welcher eben besser für den Rücken wäre. Bevor wir nun bei den eventuellen Kostenträgern rumgetelefonieren, wollte ich hier mal fragen, ob an der Aussage überhaupt etwas dran ist.
Wenn diese Aussage stimmt, wie ist dabei der Werdegang? Muss man sich erst mit der Krankenkasse oder wer auch immer diesen Sitz bezahlen muss, in Verbindung setzen oder benötigt man zuerst das entsprechende Attest vom behandelnden Arzt, um dann einen entsprechenden Antrag zu stellen?
Gerade solche Sachen sind von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Deshalb würde ich mich auch eher mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und ein entsprechenden Sitz gleich dort beantragen. Vor allem würde ich es schriftlich machen, da man mündlich am Telefon schneller abgewimmelt wird und ich würde mich auch nach den gesetzlichen Regelungen bei der Krankenkasse erkundigen. Damit meine ich den Verweis auf Gesetze oder Krankenkassensatzungen.
Ist der Bandscheibenvorfall eine Berufskrankheit? Bei einer landwirtschaftlichen Tätigkeit ist das ja nicht unwahrscheinlich, schweres Heben und Tragen kommt da ja oft genug vor. Außerdem werden Probleme der Bandscheiben mittlerweile relativ leicht als Berufskrankheit anerkannt.
Wenn es bereits als Berufskrankheit anerkannt ist, dann kann euch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft helfen. Als Teil der Leistungen zur sozialen und beruflichen Teilhabe können Leistungen zur Sicherung des Arbeitsplatzes gewährt werden. Dazu zählt eben auch ein besonderer Stuhl oder ein besonderer Sitz im Traktor.
Falls der Bandscheibenvorfall noch nicht anerkannt wurde, lohnt es sich einen Antrag zu stellen. Die LBG ist übrigens immer zuständig, wenn etwas bei einer landwirtschaftlichen Tätigkeit passiert. Es ist egal, ob der Antragsteller angestellt oder selbstständig ist. Selbst er die Tätigkeit nur als Hobby ausübt, besteht Versicherungsschutz. Und, auch das unterscheidet die LBG von anderen Berufsgenossenschaften, der Ehepartner ist mitversichert.
Also die Kostenübernahme wurde damals bei der Rentenkasse beantragt. Dort wurde abgelehnt, wir sind in Widerspruch gegangen und es wurde wieder abgelehnt. Man verwies darauf, dass der Arbeitgeber in der Pflicht ist dafür zu sorgen, dass vorhandene Erkrankungen sich nicht wieder verschlimmern. Der Arbeitgeber wollte das ganze dann per Anwalt klären lassen, so dass mein Mann in dem Sinne raus ist aus der Geschichte.
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