Wann darf man eine Schreckschusspistole mit sich führen?
A möchte sich eine Schreckschusspistole kaufen. Er wohnt ein Stück im Wald und muss, wenn er abends nach Hause kommt, immer einige hundert Meter durch diesen Wald laufen. Dabei hört er immer wieder links und rechts Wildschweine und andere Tiere. Solche Momente können sehr beängstigend sein und aus diesem Grund würde er dann auch gerne seine Schreckschusspistole mit sich tragen dürfen.
Allerdings hat A vor Jahren irgendwann mal gehört, dass das alles nicht so einfach sei. Da muss man erst einmal einiges an Papierkram erledigen, bevor man eine solche Waffe mit sich führen darf. Natürlich finde ich persönlich es gut, dass hier nicht jeder, wie beispielsweise in den vereinigten Staaten, mit einer scharfen Waffe herumlaufen darf.
Dennoch würde A sich damit viel sicherer fühlen und außerdem handelt es sich dabei ja nur um eine Schreckschusspistole. Wisst ihr denn, in was für Fällen man eine solche Pistole mit sich tragen darf oder wurde das eventuell in den letzten Jahren komplett verboten?
Bei einer Vogelschreckpistole zum Beispiel musst Du einen Nachweis erbringen, dass Du Munition mit Dir tragen darfst. Ohne dem so genannten PTB- Siegel sind diese Waffen verboten, beziehungsweise darfst Du überhaupt nicht mit Dir führen. Diese Schreckschusspistolen darfst Du im Grunde nur in Deiner Wohnung und in Deinen eigenen Büroräumen. Du benötigst einen kleinen Waffenschein, um eine Schreckschusspistole mit Dir führen zu dürfen. Ansonsten ist es in Deutschland verboten. Wenn Du damit schießen möchtest, benötigst Du eine Genehmigung.
Es ist verständlich, das einem ein unangenehmes Gefühl beschleicht beim notwendigen Gang durch ein einsames Waldstück. Die Schreckschusspistole darfst du ohne Genehmigung nicht mitnehmen, sondern nur in der Wohnung haben. Pfefferspray darfst du ebenfalls gegen Menschen nicht einsetzen. Und ein Elektroschocker ist auch nicht einsetzbar ohne amtliches Prüfzeichen. Hast du irgendein Gerät, dass einen laut lärmenden, schrillen Ton von sich gibt? Wenn man so einsam wohnt, sollte man schon etwas haben, mit dem man sich notfalls verteidigen kann. Erkundige dich doch einmal, ob du einen Waffenschein bekommst, denn das einsame Wohnen reizt ja geradezu die Täter.
Bei einer Vogelschreckpistole zum Beispiel musst Du einen Nachweis erbringen, dass Du Munition mit Dir tragen darfst. Ohne dem so genannten PTB- Siegel sind diese Waffen verboten, beziehungsweise darfst Du überhaupt nicht mit Dir führen. Diese Schreckschusspistolen darfst Du im Grunde nur in Deiner Wohnung und in Deinen eigenen Büroräumen. Du benötigst einen kleinen Waffenschein, um eine Schreckschusspistole mit Dir führen zu dürfen. Ansonsten ist es in Deutschland verboten. Wenn Du damit schießen möchtest, benötigst Du eine Genehmigung.
Ach, das ist gar nicht so problematisch. Den kleinen Waffenschein bekommt man bei seinem Landratsamt, Abteilung für Ordnungsangelegenheiten. Ruf da an und sage, dass Du gerne einen kleinen Waffenschein hättest. Dafür musst Du ein Formular ausfüllen, das senden Dir die auch gerne gleich per Mail. Hier trägt man seine Adresse etc. ein und schickt es zurück an das Landratsamt. Ein paar Wochen später hast Du Deinen kleinen Waffenschein. Kostet Verwaltungsgebühr, etwa 60 EUR und gilt unbegrenzt. Damit darfst Du mit geladenen Schreckschusspistolen herumlaufen, außer bei öffentlichen Versammlungen etc. und im Notfall schießen (aber nicht einfach so herumballern).
Pfefferspray darfst Du ohne Genehmigung nutzen. Das darf offiziell nur gegen Tiere eingesetzt werden, daher steht auf den Sprays, dass diese nur gegen Hunde verwendet werden dürfen. Aber im Notfall darf man sich mit allem wehren, also ist das auch kein Problem. Ich laufe seit Jahren mit Pfefferspray herum und insofern man es nur im Notfall gegen Menschen einsetzt, ist das auch völlig legitim.
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