Bafög-Rechner - Einkommen des Kindes

vom 04.09.2012, 16:39 Uhr

Da ich ab dem Oktober mit meinem Studium beginne, wollte ich mich auch schon mal im Vorab darüber informieren, ob ich Bafög bekomme und wenn ja, wie viel. Hängen geblieben bin ich dann in der Spalte, wo man das Einkommen des Geschwisterkindes eingeben muss.

Das Einkommen der Eltern bezog sich immer auf das vorletzte Kalenderjahr. Beim Einkommen des Geschwisterkindes stand allerdings nicht dabei, um welches Jahr es sich handelte. Weiß jemand zufällig, ob man hier wieder für das vorletzte Kalenderjahr rechnet oder ob es sich um das aktuelle Kalenderjahr handelt?

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich denke, es müsste das Einkommen aus dem aktuellen Jahr sein. Das Einkommen des Geschwisterkindes wollen sie ja wissen, um zu berechnen, ob deine Eltern dem / den Geschwistern gegenüber auch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind oder ob das seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.

Dinge wie Schulbescheinigungen, oder Ähnliches gibt man ja auch aus dem aktuellen Jahr an. Dass das Einkommen der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr genommen wird, wurde mir mal so erklärt, dass man da sicher sein kann, dass alle Bescheide bereits bei den Eltern sind, denn das ist sonst, gerade wenn man zum Sommersemester sein Studium beginnt knapp.

» Zsadist » Beiträge: 67 » Talkpoints: 3,61 »


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