Plötzlich steht ein Hund vor dem Auto...
Heute morgen habe ich mal wieder eine Schrecksekunde erlebt, die auch hätte anders ausgehen können. Es war sehr neblig und selbst mit den Fernlichtern am Auto konnte man kaum seine eigene Hand vor Augen sehen. Bei solchen Gegebenheiten fahre ich sehr langsam und vorsichtig, sodass ich immer rechtzeitig reagieren kann, falls es zu einer Gefahrensituation kommen sollte. Das hat sicherlich nicht nur mir, sondern auch dem Hund nichts weiter als einen Schrecken eingebracht.
Jedenfalls tauchte dieser Hund wie auf dem Nichts aus und ich konnte durch die relativ langsame Geschwindigkeit auch ohne Vollbremsung dem Hund ausweichen beziehungsweise vor ihm halten. Da ich ja generell diese Wege fahre, kann ich hier auch sagen, dass mir der Hund noch nie über den Weg gelaufen ist beziehungsweise er nicht dorthin gehört, wo er mir über den Weg gelaufen ist.
Ich hätte, wäre mehr passiert, mich wohl an das nächste Haus gewandt oder an den vermeintlichen Besitzer. Aber wer wäre dann wirklich Schuld gewesen und wer wäre für einen solchen Schaden aufgekommen? Wie reagiert man in einem solchen Moment, wenn man nicht mehr ausweichen kann? Was hat eigentlich ein Hund ohne Begleitung mitten in der Nacht auf den Straßen zu suchen? Sollte man sich da an das Ordnungsamt wenden?
Ich glaube beide tragen eine Teilschuld und es wird je nach Sachverhalt bewertet. Wenn man nicht die Möglichkeit hat auszuweichen, muss man draufhalten, dasselbe gilt für Wild. Vielleicht hat sich der Hund einfach unter einem Zaun durchgemacht oder ist bei einem Spaziergang verloren gegangen. Auf jeden Fall gehört da normalerweise kein Hund ohne Leine und Besitzer hin. Ich würde es daher schon jemanden melden, allerdings kann man ja nicht davon ausgehen, dass der Hund immer noch an derselben Stelle wartet.
Mir ist dasselbe mal in der Fahrschule passiert. Plötzlich stand ein Spitz auf der Straße, nicht allzuweit vom Auto entfernt. Ich wollte instinktiv ausweichen, beziehungsweise bremsen, doch mein Fahrlehrer sagte, ich dürfte dass nicht, da hinter uns auch Autos waren und ich damit einen noch größeren Schaden verursachen könnte, für den ich dann die Schuld bekomme. Es steht ja schon im Frageboden bei der theoretischen Prüfung, wenn man zum Beispiel auf Wild zuhält und nicht ausweichen kann, muss man draufhalten. Schön ist das nicht, doch irgendwo auch nachvollziehbar. Zum Glück ist der Spitz damals in letzter Sekunde von der Straße gerannt, sonst hätte ich ihn wohl wirklich überfahren müssen, das wäre schlimm gewesen.
Bei dem Hund handelte es sich übrigens um ein fast hüfthohes Tier, ich habe keine Ahnung, welche Rasse es war. Da einfach drauf zu halten und zu fahren, war nicht machbar gewesen, und das wollte ich auch vermeiden. Zudem ist kein Hund ein Wildtier, sodass man sich da nicht wie bei einem Reh oder anderem Wildtier verhalten kann. Ich denke auch, dass es einen Unterschied macht, ob es sich um ein Reh/ Wildschwein oder um eine Katze/ einen Hund oder sogar einen Fuchs handelt.
Den Hund habe ich wie gesagt das erste Mal dort gesehen, er gehört meines Wissens nach woanders hin und er hat sich ein paar Meter entfernt von seinem Stammhof aufgehalten, zumindest, wenn meine Vermutung stimmt.
Ich denke, dass die Haftpflichtversicherung des Hundes bzw. des Hundehalters für den Schaden hätte aufkommen müssen. Schließlich hat normal jeder Hundehalter diese Versicherung, weil es ja immer mal durch einen Unfall durch den Hund kommen kann. Er reißt sich plötzlich los und springt auf die Straße direkt vor ein Auto.
Da du langsam gefahren bist und es so nebelig war, denke ich nicht, dass du Schuld bekommen hättest. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand seinen Hund einfach alleine vor die Tür schickt. Daher denke ich, dass der Hund vielleicht irgendwo abgehauen ist, aus einem Garten heraus oder eine Tür stand offen. Vielleicht ist es auch so ein armes Tier, welches ausgesetzt wurde und nun umher läuft und nicht weiß, wo es eben hin soll. Wenn du den Hund nochmal siehst, solltest du dich wirklich ans Ordnungsamt oder die Polizei wenden. Oder eben dort in der Nachbarschaft mal fragen, ob jemand den Hund kennt.
So traurig es sich anhören mag, aber in einem solchen Fall sollte man sich verhalten, wie man es für Begegnungen mit Wildtieren gelernt hat: Lenkrad festhalten und geradeaus weiter fahren. Im besten Fall passiert weder dem Tier noch dem Fahrzeug etwas. Ansonsten ist dann aber die Gefahr geringer, dass anderen Verkehrsteilnehmern etwas passiert oder gar das eigene Fahrzeug größere Schäden davon trägt.
In jedem Fall ist es natürlich schwer zu raten, wen man zunächst informieren sollte. Klar kann man erst einmal bei den Anwohnern fragen, denn die Halter des Hundes sind deswegen schon wichtig, weil die in der Regel eine Haftpflichtversicherung für das Tier haben, die dann für Schäden aufkommt. Ansonsten muss man die eigene Kasko-Versicherung bemühen. Ansonsten hätte ich die Polizei angerufen und um Hilfe gebeten. Dort hat man auch eher die Ausrüstung oder kann im Zweifelsfall an die zuständige Stelle verweisen.
Ich muss sagen, dass ich nicht gelernt habe, dass man bei Wild oder Tieren jeglicher Art draufhalten muss. Ich habe gelernt, dass man bei Tieren, die Katzengröße nicht überschreiten nicht ausweichen oder eine scharfe Bremsung machen darf. Aber bei allem, was größer ist als eine Katze sollte man Stotterbremse machen oder ggf. ausweichen, wenn es möglich ist, weil man dann wie gegen eine Mauer fährt. Die folgenden Fahrzeuge sollten so viel Sicherheitsabstand halten, dass sie auch noch bremsen können.
Wenn ich einen Hund anfahren würde, würde ich erst mal anhalten. Da ich immer eine Decke im Kofferraum habe, würde ich den Hund auf die Decke legen und ggf. in den Kofferraum legen und zum Tierarzt fahren. Oder aber, wenn in dem Ort ein mobiler Tierarzt ist, diesen anrufen.
Sicher muss der Halter des Hundes für einen Schaden aufkommen, wenn dieser ausfindig zu machen ist. Wenn nicht, wird es wie ein Wildunfall gehandhabt. Da bezahlt die Kaskoversicherung und man muss mit einer Hochstufung rechnen. Jetzt noch oder auch kurz nachdem dir der Hund begegnet ist noch das Ordnungsamt einschalten scheint mir selber absurd, weil der Hund garantiert nicht mehr dort ist.
Ich bin mir nicht ganz sicher, wie es bei Hunden ist. Bei Kindern ist es ja beispielsweise so, dass diese aus dem Vertrauensgrundsatz fallen. Somit könnte es ja sein, dass es bei den Hunden genau so ist. Natürlich glaube ich auch, dass der Besitzer darauf achten muss, dass dem Hund nichts passiert, sofern er dabei ist. Allerdings rechtlich müsstest du dich da weiter informieren.
Je nach Größe des Tieres kommt es auch darauf an, ob es sich um einen Sach- oder einen Personenschaden handelt. Bis zu einer gewissen Größe spricht man von einem Sachschaden, wenn es ein größerer Hund ist, von einem Personenschaden. Am Besten nimmst du Kontakt mit deiner Versicherung auf, die können dich meistens auch über die Sachlage und die Rechte informieren.
@wirreszeug: Egal wie groß das Tier ist. Hier in Deutschland ist ein Tier immer noch eine Sache, wenn es bei einem Unfall verletzt wird oder getötet wird. Und der Besitzer der Sache, die den Unfall verursacht muss dann auch zahlen. Aber bei freilaufenden Tieren ist das so eine Sache, den Besitzer zu ermitteln.
Was bitte ist bei einem Hund der Vertrauensgrundsatz? Du kannst doch in dem Falle nicht ein Kind mit einem Hund vergleichen oder habe ich da was falsch verstanden?
Wieso sollte man nicht auch später einen solchen Vorfall melden? Hätte ich es getan, wäre vielleicht ein Verkehrsunfall mit exakt jenem Hund vermieden werden können. Denn nur wenige Tage, nachdem mir der Hund wie aus dem Nichts begegnet ist, gab es einen Unfall an exakt jener Stelle. Personenschaden gab es nicht, aber ein defektes Auto und scheinbar wurde auch ein weiteres Auto mit in Leidenschaft gezogen. Der Hund saß völlig unbeteiligt, vielleicht wie unter Schock, direkt vor dem Auto und hat sich gar nicht mehr gerührt.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-196368.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 1053mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 3006mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1856mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1350mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?