Kann man zu „ungünstigen“ Arbeitszeiten gezwungen werden?

vom 02.09.2012, 23:08 Uhr

Herr A. ist schon seit längerer Zeit arbeitslos. Nun hat er ein Jobangebot für Nachtarbeit. Seine Frau macht sich große Sorgen um ihren Mann, weil Nachtarbeit ja schädlich sein kann. Unter anderem wird ihr Mann ja, vor allem im Winter, kaum Tageslicht sehen. Außerdem bliebe für die Familie weniger Zeit. Denn nachts wenn die Kinder schlafen, wäre Herr A. ja auf der Arbeit und tagsüber, wenn die Kinder daheim sind, würde ich ja seinen Schlafbedarf decken müssen.

Frau A. möchte gerne, dass ihr Mann das Jobangebot ablehnt. Herr A. hat aber Sorge, dass man ihnen die Leistungen kürzt, da sie Arbeitslosengeld 2 benötigen. Darf das Amt jemand zwingen, ein Jobangebot anzunehmen, welcher ungünstige Arbeitszeiten hat?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Laut dem Artikel hier darf Herr A. das Jobangebot nicht ablehnen, sofern gesundheitlich nichts dagegen spricht. Warum sollte man das auch ablehnen, ohne es vorher ausprobiert zu haben? Dass weniger Zeit für die Familie bleibt, halte ich für eine Ausrede. Du schreibst ja selber, dass er arbeitet, während die Kinder schlafen. Und nach einer Nachtschicht schläft man doch auch nicht den ganzen Tag durch - das wären ja 16 Stunden. Für die Familie ist es vielleicht gar nicht so schlecht. Wenn die Kinder nach dem Kindergarten oder nach der Schule nach Hause kommen, hat Papa ausgeschlafen und kann sich um sie kümmern. Man sollte auch die positiven Seiten berücksichtigen

» Märie » Beiträge: 459 » Talkpoints: 15,45 » Auszeichnung für 100 Beiträge


In Deutschland kann man niemanden zwingen, eine bestimmte Arbeit anzunehmen. Wirklichen Zwang erleben nur Zwangsarbeiter, in Deutschland kann man immer noch ablehnen. Allerdings muss man dann auch bereit sein, die Konsequenzen zu tragen. Das kann auch bedeuten, dass das Arbeitslosengeld dann mal gekürzt wird, wenn Herr A die Stelle nicht annehmen möchte und sich auch nicht anderweitig um Arbeit bemüht. Das kann man als eine milde Form von Zwang ansehen, ich würde das jedoch nicht in diese Kategorie packen.

An Stelle von Herrn A wäre ich froh über die Möglichkeit nachts arbeiten zu können. Ich verstehe beim besten Willen nicht, was so viele Leute gegen die Nachtarbeit haben. Für mich ist das eine ziemlich luxuriöse Situation, aber ich kann schon nachvollziehen, dass Menschen unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema haben. Da Herr A aber nun schon seit längerer Zeit keinen Job hat, sollte er nicht zu wählerisch sein. Der perfekte Job wird ihm sicher nicht auf dem Silbertablett präsentiert werden und bis er eine bessere Anstellung gefunden hat, sollte er sich auch mit einem Job zufriedengeben, der seine Ausgaben deckt, auch wenn er von den Arbeitszeiten nicht so begeistert ist.

Wieso er nichts von seiner Familie haben sollte, erschließt sich mir nicht. Im Grunde genommen kann man die Nachtarbeit doch ganz gut mit einer Familie kombinieren. Nachts schlafen die Kinder und vormittags sind sie sicher in der Schule oder im Kindergarten. Wenn Herr A dann schläft, ist er mittags oder am frühen Nachmittag wieder fit und hat unter Umständen sogar mehr Zeit für die Kinder als jemand, der vormittags zur Arbeit geht und erst abends wieder zu hause ist. Ich finde, dass man auch mal die Vorteile sehen sollte, bevor man direkt über die Arbeitszeiten schimpft.

Als Einstieg in den Beruf ist so eine Tätigkeit außerdem absolut in Ordnung. Herr A kann sich ja weiterhin bei anderen Firmen um eine Stelle im Früh- oder Spätdienst bewerben. Bis er da etwas gefunden hat, kann er doch nachts arbeiten.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Sicher ist eine solche Arbeitszeit eine Belastung. Allerdings wird es sich alles einpendeln und die Kinder sind doch bestimmt auch nicht den ganzen Tag zu Hause. Ablehnen kann Herr A natürlich, aber muss dann eben auch mit den Konsequenzen leben. Wobei ich dabei immer sehen würde, dass Herr A ja weiterhin nach einer anderen Arbeitsstelle suchen kann.

Es muss also nicht für Jahre so sein, dass er Nachtdienste schiebt. Aber entscheiden muss es die Familie selbst, ob sie willendlich auf Geld verzichten will. Denn allein durch die Nachtzuschläge sollte man doch gewillt sein, es wenigstens zu versuchen, wenn man jetzt von Arbeitslosengeld II lebt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Gezwungen werden kann niemand, aber selbstverständlich kann das Arbeitsamt dann die Zahlungen einstellen, wenn Herr A das Jobangebot grundlos ablehnt. Grundlos heißt, dass er körperlich und psychisch dazu in der Lage wäre, aber eben einfach nicht will. Bestehen körperliche Probeleme, dann sieht das schon anders aus. Meistens stellen die sich aber erst nach der Nachtarbeit heraus.

Ansonsten bin ich der Meinung, dass man sich auch gut an Nactarbeit gewöhnen kann. Unsozial ist es natürlich nach wie vor, vor allem wenn man Familie hat, die genau anders herum arbeitet. Wenn man kleine Kinder hat, dann könnte man es auf dem Wege vielleicht versuchen, aber ich würde mir da wenig Hoffnung machen.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Ich denke nicht, dass man einen Menschen zu Nachtarbeit zwingen kann. Frau und Kinder sollten Grund genug sein, die Nachtarbeit nicht wahrnehmen zu können und ich würde, wenn ich Herrn A. wäre beim Amt nochmal kräftig übertreiben. Ich würde sagen, dass die Frau mich dann verlässt und man auch die Kinder nicht mehr sehen könne. Welche Auswirkungen der Job auf das Privatleben habe. Wenn diese Menschen im Amt eine Seele haben werden sie es verstehen. Allerdings würde ich dann als Herrn A. nochmal beteuern, wie gerne ich einen normalen Job ohne Nachtarbeit annehmen würde.

» crazykris1 » Beiträge: 605 » Talkpoints: 37,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich würde das Angebot nicht annehmen. Natürlich muss man kein Angebot annehmen, allerdings werden dann auch irgendwann die Leistungen gekürzt. Nachtschicht an sich sind ja nichts Schlimmes und man bekommt durch die Zuschläge gutes Geld zusammen.

Auch dein Argument, dass man kein Tageslicht mehr sieht, ist in meinen Augen Schwachsinn. Man hat doch den ganzen Nachmittag Zeit. Sagen wir mal der Herr arbeitet von 22 Uhr bis 6 Uhr früh. Dann muss er noch 8 Stunden schlafen, dann sind wir bei 14 Uhr und noch weiteren Stunden, bis der Herr arbeiten muss. Ich sehe das Argument also nur als Ausrede. Auch kann man mit Kindern dann ja noch Zeit verbringen.

Es muss ja keine Dauerlösung sein, aber ein bisschen Geld in der Kasse kann meiner Meinung nach nicht schaden. Zumal dieses Geld dann selber verdient ist und man dann auch ein besseres Gefühl hat. Mein Vater war auch immer arbeiten und im Winter ging er früh los und kam spät am Abend wieder, hatte also auch keine Sonne. Er hat mich trotzdem immer noch gesehen und am Wochenende hat er sich extra viel Zeit für mich genommen. Es geht also.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



A hat immer die Wahl das Angebot abzulehnen. Die hier schon gestellte Frage ist aber, ist A im Gegenzug dazu bereit eventuelle Nachteile in Form bestimmter Sanktionen in Kauf zu nehmen. Diese Sanktionen müssen zwar nicht verhängt werden, können es aber.

Klar ist ständige Nachtarbeit eine Belastung für die Gesundheit, die Frage ist aber, wie man dieses Jobangebot betrachtet. Als eine Dauerlösung oder als einen Einstieg und die Vollbeschäftigung. Betrachtet man diesen Job als Dauerlösung, dann sollte man sicher ablehnen. Ist man aber der Meinung, dass dieser Job über die Prämisse ungekündigt bewirkt es sicher besser nur ein Sprungbrett ist, dann sollte A den Job schon annehmen. Denn etwas Besseres findet sich eher wenn man in einer ungekündigten Stellung ist als wenn man als Langzeitarbeitloser an der Tür klopft.

Dass man die Kinder nicht sieht, das ist für mich an den Haaren herbeigezogen. Herr A und seine Frau sollten einmal überlegen, wie lange die Kinder aus dem Haus sind und wie lange Herr A aus dem Haus wäre, wenn der Job tagsüber zu verrichten wäre. Wie lange würde Herr A denn dann die Kinder sehen und wie viel Unterschied macht das zu dem Jobangebot?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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