Steht Adoptiveltern Elternzeit zu?

vom 02.09.2012, 23:01 Uhr

Herr und Frau A. wollen ein Baby adoptieren. Da aber gerade bei einem Säugling viel Arbeit anfällt und die natürliche Bindung nicht wie bei einem leiblichen Kind gegeben ist, fragen sie sich nun, ob ihnen auch Elternzeit zu steht? Oder müssen Herr oder Frau A. dann die ersten Monate finanziell selbst überbrücken oder gar jemand zur Versorgung des Säuglings einstellen? Wie sind die gesetzlichen Regelungen in einem solchen Fall?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Man hat bei einem Adoptivkind die selben Rechte wie bei einem leiblichen Kind auch, sprich es steht sowohl Herrn als auch Frau A. durchaus zu, Elternzeit zu nehmen und Elterngeld zu beantragen.

Im Gegensatz zu einem leiblichen Kind ist man hierbei auch nicht unbedingt an das Lebensalter des Kindes gebunden, vielmehr kann man beides ab dem Tag der Aufnahme des Adoptivkindes stellen und hat bei einem Adoptivkind die Möglichkeit bis zum 8 Lebensjahr des Kindes Elterngeld zu beziehen. Sprich, man schaut nicht sprichwörtlich in die Röhre, wenn man beispielsweise ein bereits siebenjähriges Kind adoptiert. Allerdings sollte man sich durchaus finanziell gesehen darauf einstellen, einige Monate möglicherweise vom eigenen Budget bestreiten zu müssen. Bis alle Anträge durch und bearbeitet sind vergehen meist mehrere Wochen. Dies ist allerdings auch bei leiblichen Kindern der Fall und hat weniger mit der Adoption an sich zu tun. Bürokratie eben ;) .

Elternzeit kann man ebenfalls nehmen, auch hier stehen einem die regulären 36 Monate zu, allerdings darf man nicht den möglichen Zeitraum bis zum 8. Lebensjahr des Kindes überschreiten.

» milknhoney » Beiträge: 370 » Talkpoints: 2,98 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Es reicht übrigens schon aus, wenn die Familie das Kind in Obhut nimmt, mit dem Ziel es zu adoptieren. Auch dann steht beiden schon Elternzeit zu. Es sei aber angemerkt, dass ein Kind ja nicht einfach so in Obhut genommen werden kann, weil es adoptiert werden soll beziehungsweise die Ämter hier involviert werden.

Wenn die Elternzeit gewährt wird, dann steht dem Paar natürlich auch Elterngeld zu, so dass sie eben auch die erste Zeit nicht ohne Unterstützung überbrücken müssen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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