Elternzeit- wenn der Partner nicht der Vater ist

vom 02.09.2012, 23:00 Uhr

Frau A. ist schwanger. Mit dem Erzeuger hat sie nichts mehr zu tun. Sie hat aber seit kurz nach dem positiven Schwangerschaftstest eine Beziehung mit Herrn B. Die beiden leben auch bereits in einer eheähnlichen Gemeinschaft und haben vor irgendwann auch mal zu heiraten, allerdings nicht vor der Geburt des Kindes.

Kann Herr B. ebenfalls Elternzeit beantragen? Oder darf die Elternzeit nur von den leiblichen Vätern genutzt werden? Immerhin wird Herr B., auch wenn er nicht der leibliche Vater ist, eine enge Bezugsperson für das Kind sein.

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das Paar muss vermutlich schon verheiratet sein, wenn der Mann auch Elternzeit nehmen will. Elternzeit ist auch eine finanzielle Belastung für den Staat und da kann sicherlich nicht jede Person für jedes beliebige Kind einfach Elternzeit nehmen.

Verheiratet zu sein ist das sicherlich schon das mindeste und möglicherweise muss der Mann das Kind sogar adoptieren um eine Elternzeit bewilligt zu bekommen. Das finde ich aber auch sinnvoll, denn ansonsten könnten viele Leute die Elternzeit auch richtig ausnutzen.

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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