Getrenntes Paar und Elternzeit

vom 02.09.2012, 22:59 Uhr

Frau A. und Herr B. waren ein Paar und haben sich getrennt. Kurz nach der Trennung stellt Frau A. fest, dass sie schwanger ist. Herr B. bekennt sich zu dem Kind. Die beiden werdenden Eltern sind sich aber im Klaren darüber, dass sie auf keinen Fall wieder ein Paar sein möchte und auch keine eheähnliche Gemeinschaft mehr bilden wollen.

Stehen dem Vater nun trotzdem die Elternzeitmonate zu? Oder ist das an die Bedingung geknüpft, dass er sich in der Zeit auch um sein Kind kümmert? Oder kann er einfach Elternzeit beantragen und die Zeit verbringen wie er mag? Oder kann der Vater nur Elternzeit nehmen, wenn er bei der Mutter des Kindes lebt?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Man müsste sich da mal mit dem Jugendamt auseinandersetzen, aber ich denke, dass man sich in die Elternzeit nur nehmen kann, wenn man sich in der Zeit auch um das Kind kümmert und zwar eben auch bei sich in der Wohnung. Vielleicht wäre es in dem Fall so, dass man das Kind dann wieder abends zur Mutter bringen muss, aber das kann man ja auch so abklären, wenn man vernünftig miteinander redet.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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