Zuerst Anzeige bei Polizei oder juristische Hilfe einholen?
In manchen Angelegenheiten, insbesondere, wenn die Fronten verhärtet sind, keine gewöhnliche Kommunikation mehr möglich ist, ist es durchaus angebracht, rechtliche Schritte einzuleiten. Je nach Vorfall reicht es nicht mehr aus, sich aus dem Weg zu gehen, manchmal muss auch aus anderen Gründen eine Klärung her. Und so wird es hin und wieder empfohlen, entweder einen Anwalt mit einzubeziehen oder bei gewissen Taten dann direkt eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Beide Mittel wären für mich persönlich eher das letzte Mittel der Wahl und ich denke, bei mir selbst ist auch die Hemmschwelle recht groß, sodass ich wirklich nur, wenn es absolut nicht mehr anders machbar ist, eine der beiden Optionen in Betracht ziehen würde. Ich würde dennoch eine Anzeige bei der Polizei als etwas anderes betrachten, als eben ein Besuch beim Anwalt. Möglicherweise seht Ihr so etwas aber wiederum anders, wobei es sicherlich auch darauf ankommt, um was es sich handelt.
Wie schätzt Ihr es ein? Zieht Ihr, wenn es nicht mehr anders geht, eher einen Besuch beim Anwalt als einer Anzeige bei der Polizei vor oder anders herum? Habt Ihr vielleicht schon selbst solche Fälle erlebt, bei denen erst eine Anzeige bei der Polizei erstattet wurde oder kennt Ihr so etwas gar nicht?
Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an und ohne ein konkretes Beispiel ist es schwierig, da einen Rat zu geben. Grundsätzlich muss man die verschiedenen Rechtswege unterscheiden.
Eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft führt dazu, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Je nach Beweislage kann das Verfahren eingestellt werden oder der Beschuldigte kann verurteilt werden. Das hat aber keine direkten Auswirkungen auf die Ansprüche, die einem gegebenenfalls als Schadensersatz zustehen können.
Die Forderungen, die man als Geschädigter hat, muss man normalerweise separat in einem Zivilprozess einfordern. In diesem Fall ist es ratsam, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Es kommt also darauf an, was man vorhat. Soll der Täter bestraft werden oder möchte man einen Anspruch gegen ihn durchsetzen.
Ob ich zuerst zur Polizei gehen würde oder zu einem Anwalt hängt sicherlich davon ab, was passiert ist und was genau ich damit erreichen möchte. Möchte ich Schadensersatz haben, muss ich zu einem Anwalt, da ist Polizei nämlich nicht zuständig, da es sich hier um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt. Möchte ich einfach nur, dass jemand für etwas bestraft wird, gehe ich zur Polizei, da es so zu einem Strafverfahren kommen kann.
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