Schutzgelderpressung und dessen Strafmaß

vom 01.09.2012, 15:58 Uhr

Im Gastronomiebereich und oft in Großstädten ist es ja so, dass es Leute gibt, die Schutzgeld erpressen. Sie selber bedrohen die Wirte und wollen, "damit sie diese beschützen" dann ein Schutzgeld haben. Aus Angst wird wohl dann auch gezahlt.

Welches Strafmaß kann ein Schutzgelderpresser eigentlich erwarten? Denkt ihr, dass die Strafe dann auch hoch genug ist oder sollte man da in ganz anderen Dimensionen denken?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wenn eine Person oder im Regelfall eine Bande Erpresser von Geschäftsleuten versucht, Schutzgeld zu erpressen, dann handelt sie gegen bestehende Gesetze und dafür gibt es eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Nun liegt ja jeder Fall anders.

Manche Erpresser demolieren dann auch einen Teil des Geschäftes oder greifen den Inhaber oder Wirt an und verprügeln ihn, wenn er nicht sofort bereit ist, zu zahlen. Dafür gibt es dann zusätzliche Strafe, denn dann ist es nicht nur Erpressung.

Ich weiß nicht, welche Strafe nun wirklich verhängt wird. Aber sollte es sich nur um ein oder zwei Jahre handeln, ist mir das doch zu wenig. Denn solche Ganoven fangen nach Verbüßung der Strafe wieder von vorne an.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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